Sonnenschein82
Jungspund
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Gewerbemeldung erfolrderlich? Musikproduktion |
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei uns ist seit Dezember 2013 ein Gewerbebetrieb mit der Tätigkeitsbeschreibung "Musikproduktion" angemeldet. Nun hat uns der Inhaber angeschrieben und mitgeteilt, dass sich bei einer Betriebsprüfung herausgestellt hat, dass es aus steuerlicher Sicht kein Gewerbe sein darf.
Er möchte das Gewerbe nun rückwirkend zum Betriebsbeginn abmelden.
Nun unsere Frage, ist die Musikproduktion gewerberechtlich Meldepflichtig oder nicht?
Wir hoffen, dass jemand von Ihnen uns hier weiterhelfen kann.
Solche Fälle kommen bei uns immer in der Vertretungszeit
Liebe Grüße
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1
09.01.2017 12:42 |
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Solon
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claysch
Doppel-As
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RE: Gewerbemeldung erfolrderlich? Musikproduktion |
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Hallo Sonnenschein82,
bitte immer daran denken, dass der steuerrechtliche Bereich und der gewerberechtliche Bereich das "Gewerbe" anders definieren. Es ist also nicht deckungsgleich und daher gibt es je nach Sicht andere Ergebnisse.
Bei einer Musikproduktion würde ich immer auf Gewerbe gehen, denn es wird ja nichts komponiert oder in irgendeiner Form selber geschaffen.
Gruß
claysch
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16
09.01.2017 12:58 |
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Solon
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domar
Haudegen
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Was versteht der denn unter Produktion?
Das Erstellen von einzelnen Sounds und Spuren sowie deren zusammenfügen zu einem einem Track, würde ich schon als künstlerische Betätigung betrachten und somit kein Gewerbe. Ähnliches gilt für das Remixen und Mastern.
Als normaler Unterhalter bei einer Karnevalsveranstaltung und auf Hochzeiten sieht das wohl wieder anders aus, weil die künstlerische Tätigkeit sich eher am Abspielen orientiert.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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1
09.01.2017 13:59 |
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claysch
Doppel-As
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Tja, da bleibt wie immer nur eins: in Erfahrung bringen, was dort tatsächlich gemacht wird und dann abwägen.
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16
09.01.2017 14:05 |
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