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» Gewerbemeldung erfolrderlich? Musikproduktion «

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei uns ist seit Dezember 2013 ein Gewerbebetrieb mit der Tätigkeitsbeschreibung "Musikproduktion" angemeldet. Nun hat uns der Inhaber angeschrieben und mitgeteilt, dass sich bei einer Betriebsprüfung herausgestellt hat, dass es aus steuerlicher Sicht kein Gewerbe sein darf.
Er möchte das Gewerbe nun rückwirkend zum Betriebsbeginn abmelden.

Nun unsere Frage, ist die Musikproduktion gewerberechtlich Meldepflichtig oder nicht?

Wir hoffen, dass jemand von Ihnen uns hier weiterhelfen kann.
Solche Fälle kommen bei uns immer in der Vertretungszeit  unglücklich  

Liebe Grüße



Gepostet am 09.01.2017 um 12:42 von:
Benutzer: Sonnenschein82
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104282#post104282


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