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Hallo Sonnenschein82,

bitte immer daran denken, dass der steuerrechtliche Bereich und der gewerberechtliche Bereich das "Gewerbe" anders definieren. Es ist also nicht deckungsgleich und daher gibt es je nach Sicht andere Ergebnisse.
Bei einer Musikproduktion würde ich immer auf Gewerbe gehen, denn es wird ja nichts komponiert oder in irgendeiner Form selber geschaffen.

Gruß
claysch



Gepostet am 09.01.2017 um 12:58 von:
Benutzer: claysch
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