Verspätete Gewerbemeldung |
Nwagbara

Grünschnabel
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Verspätete Gewerbemeldung |
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Hallo Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich bin ganz neu im Gewerbeamt und ich würde gerne wissen wie ihr das Bußgeld staffelt bei verspäteter An- Um- oder Abmeldung des Gewerbes.
Vielen Dank im Voraus!
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1
04.08.2023 09:06 |
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Solon
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J. Simon
Lebende Foren Legende

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Verspätete Gewerbemeldungen werden bei uns im "Regelfall" mit 100,-- € Geldbuße belegt. Das sind 10% vom Bußgeldrahmen.
Es kommt natürlich auch den Einzelfall an. Insbesondere ist die Anhörung zu bewerten.
Eine weitere Staffelung nutzen wird derzeit nicht. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verdopplung wegen vorsätzlichem Verstoß.
Bei beharrlicher Weigerung, eine Gewerbemeldung vorzunehmen, wären Zwangsmittel zu überlegen. Jedoch hatten wir in den vergangenen Jahren hierzu keine Veranlassung.
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2
07.08.2023 09:56 |
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Solon
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gewerbe-sgh
Tripel-As


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Wir unterscheiden da ein bisschen mehr und haben uns eine Tabelle erstellt, mit den Kriterien: Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Haupterwerb / Nebenerwerb / Hauptniederlassung / Zweigniederlassung / unselbstständige Zweigstelle / Meldung nach Aufforderung / Meldung selbstständig. Jeder Punkt wurde mit einer Summe belegt (je länger die Verspätung umso höher das BG - Hauptniederlassung höher als unselbstständige Zweigstelle usw., so dass wir am Ende immer den Betrag ablesen können und gleiche Verstöße auch gleich geahndet werden. Das erspart uns viele Diskussionen, sollte es einen Widerspruch zum Bußgeldbescheid geben, da wir genau erklären können, wie wir auf die Höhe des BG gekommen sind und die Entscheidung nicht willkürlich getroffen haben.
Und jetzt einen schönen Feierabend!
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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3
17.08.2023 16:27 |
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