Zulassungszeichen mit Laufzeit bis 10. 11. 2018 |
Solon
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WilderLumpi
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Willkommen im glückspielmarkt
Das scheunentor schön weit öffnen für alle schandtaten die nur möglich sind!
Ptb... = FIFA
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2
28.05.2015 22:56 |
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Solon
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dieter116
König
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RE: Zulassungszeichen mit Laufzeit bis 10. 11. 2018 |
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Zitat: |
Original von gmg
Zur Erinnerung:
§ 7 SpielV (alt und neu):
(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.
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Nochmal in Ruhe durchlesen.
Steht da Prüfung von Beginn oder Ende der Daten auf dem Zulassungszeichen ?
Es bleibt so, wie es bisher war.
Bei den Geräten nach neuer Spielverordnung wird die Laufzeit auch mit 4 Jahren angegeben werden.
Die Ordnungsämter etc. müssten darauf hingewiesen werden. Wie man hier sieht, führt es zu einer Fehlbeurteilung.
Das bisher auf 2 Jahre begrenzte Enddatum ist eigentlich ohne Funktion ( unbegrenzte Aufstelldauer ) und wahrscheinlich da, weil es schon immer da war.
Viel schlimmer ist, dass seit Langem Geräte während der gesamtem Aufstelldauer nie geprüft wurden und werden.
Dies durch den ' Umbau vor Ort ' :
Neue Software , neue Zulassung und fertig ist das Neugerät.
Dies teilweise auch direkt von Betreibern durchgeführt.
Dies wird sich auch durch die neue Spielverordnung nicht ändern.
Die zuständigen Behörden sind da beratungsresistent.
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3
29.05.2015 06:20 |
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gmq
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Du bist auch so ein "Hammer"
regst dich über Dinge auf von denen du offensichtlich keinen Plan hast
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29.05.2015 19:10 |
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gmg
Foren Gott
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Sehen wir uns mal die Informationen an, welche die PTB selbst für GSG, welche nach der 5. Novelle der SpielV zugelassen worden sind, zur Verfügung stellt:
Zitat on
Aufstelldauer
Bei Geldspielgeräten, die eine Zulassung gemäß der ab 1.1.2006 geltenden Spielverordnung erhalten haben, ist der Aufstellzeitraum auf zunächst zwei Jahre begrenzt (Erstaufstelldauer).
Zitat off
Diese Information der PTB ist nicht geändert worden.
Der Vollzug ist nicht über die im Eingangsbeitrag dargestellte, geänderte Handhabung durch die PTB, informiert worden.
Das ist das Problem.
Grüße
__________________ gmg
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5
31.05.2015 00:06 |
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dieter116
König
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So ist es , bisher fehlende Information für die Vollzugsbehörden.
Zulassungszeichen : 01.03.2015 bis 11.11.2018
Bei einer Kontrolle z.B. am 15.06.17 wird nur auf das Enddatum geschaut und alles für ok befunden.
Die Prüfplakette soll deshalb geändert werden , siehe letzte Seite der TR 5.0 .
Das grössere Problem ist aber die Entziehung der Geräte von der Prüfung durch den Umbau vor Ort.
Dies dürfte ca. 50 % der Geräte betreffen.
Die zuständigen Behörden wurden mehrfach darüber informiert. Dies weit vor der Änderung der Spielverordnung.
( siehe auch Anhang Punkt 3.1 )
Die Zulassungsbehörde wollte keine Änderung , sah es als zu aufwendig an.
Dies, obwohl es das Zulassungsverfahren vereinfachen würde.
Mag sich jeder sein Teil dazu denken.
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31.05.2015 06:47 |
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gmg
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Da diese Altgeräte sich bis zum 11. 11. 2018 in der Aufstellung befinden dürfen, müssen stringente Informationen sowohl für die Aufstellerschaft als auch den Vollzug her.
Sonst ist - unnötiger - Ärger vorprogrammiert.
Es handelt sich nun mal um eine Ordnungswidrigkeit.
Grüße
__________________ gmg
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7
31.05.2015 10:44 |
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dieter116
König
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Zitat: |
Original von sunrise
Ein Aufsteller sagte mir, dass alle zugelassenen Altgeräte bis 11.11.2018 wegen der neuen Spielverordnung nicht mehr überprüft werden müssen.
Die zweijährige TÜV Überprüfung sei unmissverständlich durch die neue in Kraft getretene Spielverodnung ersatzlos gestrichen worden. Laufzeit sei nun 4 Jahre ohne Überprüfung...
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Ein Prüfer sagte mir, dass es so bleibt wie es ist.
2 Jahre nach Beginn des Zulassungsdatums muss geprüft werden.
Einfach mal in die alte und neue Spielverordnung sehen, es steht in beiden.
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02.06.2015 07:07 |
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gelroy
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langsam wird die Paragraphenreiterei echt albern!
Selbstverständlich kann das Gerät bis zu dem in der Zulassung stehenden Datum unverändert in der Aufstellung verbleiben.
Das möchte ich sehen, dass hier ein Aufsteller Probleme bekommt weil er nicht in vorauseilendem Gehorsam VOR Ablauf eine (sinnlose!) Prüfung durchführen lässt.
Und nicht den Zollstock vergessen und sofort einschreiten, sobald der Geräteabstand um 1cm unterschritten wurde.
Und natürlich alles um den Spieler zu schützen!
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02.06.2015 11:35 |
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