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Zum Ende der Seite springen Zulassungszeichen mit Laufzeit bis 10. 11. 2018
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zulassungszeichen mit Laufzeit bis 10. 11. 2018

Gerade frisch aus einer Kontrolle der Aufstellung zurück musste ich befremdet feststellen, dass mittlerweile bei GSG aus dem Hause adp-gauselmann, Löwen Entertainment und Crown Tec das Originalzulassungszeichen der nach den TR 4.X der PTB und der 5. Novelle der Spielverordnung zugelassenen GSG auf den 10. 11. 2018 befristet worden ist.

D. h. diese GSG werden bis zum 10. 11. 2018 nicht mehr der nach § 7 SpielV vorgesehenen Kontrolle unterworfen!
Das bedeutet, dass sich ein GSG einer zugelassenen Bauart 42 Monate ungeprüft in der Aufstellung befindet.

Das ist ein HAMMER!

Zur Erinnerung:
§ 7 SpielV (alt und neu):
(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.

Wer hat der PTB die Erlaubnis erteilt, so zu handeln??

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 28.05.2015 22:37.

1 28.05.2015 21:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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WilderLumpi WilderLumpi ist männlich
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Willkommen im glückspielmarkt

Das scheunentor schön weit öffnen für alle schandtaten die nur möglich sind!
Ptb... = FIFA Applaus
2 28.05.2015 22:56 WilderLumpi ist offline Beiträge von WilderLumpi suchen
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dieter116
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RE: Zulassungszeichen mit Laufzeit bis 10. 11. 2018

Zitat:
Original von gmg

Zur Erinnerung:
§ 7 SpielV (alt und neu):
(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.



Nochmal in Ruhe durchlesen.

Steht da Prüfung von Beginn oder Ende der Daten auf dem Zulassungszeichen ?
Es bleibt so, wie es bisher war.
Bei den Geräten nach neuer Spielverordnung wird die Laufzeit auch mit 4 Jahren angegeben werden.
Die Ordnungsämter etc. müssten darauf hingewiesen werden. Wie man hier sieht, führt es zu einer Fehlbeurteilung.
Das bisher auf 2 Jahre begrenzte Enddatum ist eigentlich ohne Funktion ( unbegrenzte Aufstelldauer ) und wahrscheinlich da, weil es schon immer da war.

Viel schlimmer ist, dass seit Langem Geräte während der gesamtem Aufstelldauer nie geprüft wurden und werden.

Dies durch den ' Umbau vor Ort ' :

Neue Software , neue Zulassung und fertig ist das Neugerät.
Dies teilweise auch direkt von Betreibern durchgeführt.

Dies wird sich auch durch die neue Spielverordnung nicht ändern.

Die zuständigen Behörden sind da beratungsresistent.
3 29.05.2015 06:20 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Du bist auch so ein "Hammer"
regst dich über Dinge auf von denen du offensichtlich keinen Plan hast Heul
4 29.05.2015 19:10 gmq ist offline Beiträge von gmq suchen
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Sehen wir uns mal die Informationen an, welche die PTB selbst für GSG, welche nach der 5. Novelle der SpielV zugelassen worden sind, zur Verfügung stellt:

Zitat on
Aufstelldauer
Bei Geldspielgeräten, die eine Zulassung gemäß der ab 1.1.2006 geltenden Spielverordnung erhalten haben, ist der Aufstellzeitraum auf zunächst zwei Jahre begrenzt (Erstaufstelldauer).
Zitat off

Diese Information der PTB ist nicht geändert worden.

Der Vollzug ist nicht über die im Eingangsbeitrag dargestellte, geänderte Handhabung durch die PTB, informiert worden.
Das ist das Problem.


Grüße

__________________
gmg
5 31.05.2015 00:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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So ist es , bisher fehlende Information für die Vollzugsbehörden.

Zulassungszeichen : 01.03.2015 bis 11.11.2018

Bei einer Kontrolle z.B. am 15.06.17 wird nur auf das Enddatum geschaut und alles für ok befunden.

Die Prüfplakette soll deshalb geändert werden , siehe letzte Seite der TR 5.0 .


Das grössere Problem ist aber die Entziehung der Geräte von der Prüfung durch den Umbau vor Ort.

Dies dürfte ca. 50 % der Geräte betreffen.

Die zuständigen Behörden wurden mehrfach darüber informiert. Dies weit vor der Änderung der Spielverordnung.
( siehe auch Anhang Punkt 3.1 )

Die Zulassungsbehörde wollte keine Änderung , sah es als zu aufwendig an.
Dies, obwohl es das Zulassungsverfahren vereinfachen würde.

Mag sich jeder sein Teil dazu denken.

Dateianhang:
pdf Vorschläge.pdf (553,31 KB, 1.519 mal heruntergeladen)
6 31.05.2015 06:47 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Da diese Altgeräte sich bis zum 11. 11. 2018 in der Aufstellung befinden dürfen, müssen stringente Informationen sowohl für die Aufstellerschaft als auch den Vollzug her.

Sonst ist - unnötiger - Ärger vorprogrammiert.
Es handelt sich nun mal um eine Ordnungswidrigkeit.

Grüße

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gmg
7 31.05.2015 10:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ein Aufsteller sagte mir, dass alle zugelassenen Altgeräte bis 11.11.2018 wegen der neuen Spielverordnung nicht mehr überprüft werden müssen.

Die zweijährige TÜV Überprüfung sei unmissverständlich durch die neue in Kraft getretene Spielverodnung ersatzlos gestrichen worden. Laufzeit sei nun 4 Jahre ohne Überprüfung... Kopfkratz

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunrise: 31.05.2015 15:16.

8 31.05.2015 15:14 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Im Moment befinden sich nur GSG nach alter SpielV in der Aufstellung.
Der Sachverhalt erscheint auf jeden Fall erläuterungsbedürftig.

Aus einer JHV eines Verbandes:

... dass derzeit von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) beim Abruf von bestehenden Bauarten als Ablaufdatum von Geldspielgeräten der 10. November 2018 eingetragen ist. Dies hat zu Diskussionen dahingehend geführt, ob diese Geräte keine Prüfung mehr gemäß § 7 Spielverordnung benötigen.

Er empfahl, die verpflichtende Prüfung nach spätestens 24 Monaten gemäß § 7 Spielverordnung durch die Sachverständigen vornehmen zu lassen.

Der Empfehlung sollte man folgen.


Und:
Ich habe weiter oben den Text des § 7 SpielV zitiert.
An diesem Text (alt und neu) hat sich nichts geändert.
Auch die GSG nach "neuer SpielV" sind - wie bisher - nach 2 Jahren in der Aufstellung zu überprüfen.

Ich habe mal die Aufnahmen einiger involvierter Bauarten beigefügt.

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
BA 2995.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. BA 3012.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. BA 3013.jpg
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9 31.05.2015 15:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von sunrise
Ein Aufsteller sagte mir, dass alle zugelassenen Altgeräte bis 11.11.2018 wegen der neuen Spielverordnung nicht mehr überprüft werden müssen.

Die zweijährige TÜV Überprüfung sei unmissverständlich durch die neue in Kraft getretene Spielverodnung ersatzlos gestrichen worden. Laufzeit sei nun 4 Jahre ohne Überprüfung... Kopfkratz


Ein Prüfer sagte mir, dass es so bleibt wie es ist.

2 Jahre nach Beginn des Zulassungsdatums muss geprüft werden.

Einfach mal in die alte und neue Spielverordnung sehen, es steht in beiden.
10 02.06.2015 07:07 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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langsam wird die Paragraphenreiterei echt albern!

Selbstverständlich kann das Gerät bis zu dem in der Zulassung stehenden Datum unverändert in der Aufstellung verbleiben.

Das möchte ich sehen, dass hier ein Aufsteller Probleme bekommt weil er nicht in vorauseilendem Gehorsam VOR Ablauf eine (sinnlose!) Prüfung durchführen lässt.

Und nicht den Zollstock vergessen und sofort einschreiten, sobald der Geräteabstand um 1cm unterschritten wurde.

Und natürlich alles um den Spieler zu schützen!
11 02.06.2015 11:35 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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