Forum-Gewerberecht

» Zulassungszeichen mit Laufzeit bis 10. 11. 2018 «

Im Moment befinden sich nur GSG nach alter SpielV in der Aufstellung.
Der Sachverhalt erscheint auf jeden Fall erläuterungsbedürftig.

Aus einer JHV eines Verbandes:

... dass derzeit von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) beim Abruf von bestehenden Bauarten als Ablaufdatum von Geldspielgeräten der 10. November 2018 eingetragen ist. Dies hat zu Diskussionen dahingehend geführt, ob diese Geräte keine Prüfung mehr gemäß § 7 Spielverordnung benötigen.

[B]Er empfahl, die verpflichtende Prüfung nach spätestens 24 Monaten gemäß § 7 Spielverordnung durch die Sachverständigen vornehmen zu lassen.[/B]

Der Empfehlung sollte man folgen.


Und:
Ich habe weiter oben den Text des § 7 SpielV zitiert.
An diesem Text (alt und neu) hat sich nichts geändert.
Auch die GSG nach "neuer SpielV" sind - wie bisher - nach 2 Jahren in der Aufstellung zu überprüfen.

Ich habe mal die Aufnahmen einiger involvierter Bauarten beigefügt.

Grüße



Gepostet am 31.05.2015 um 15:27 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96652#post96652


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