Fotograf - Freiberuf oder Gewerbe? |
OrDnUnGsAnDy
Haudegen
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Fotograf - Freiberuf oder Gewerbe? |
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Ein HALLO aus dem 2 Grad kalten Gera,
ich habe einen Fotografen aufgefordert, sein Gewerbe anzumelden. Sein Steuerberater teilte mir mit, dass er künstlerisch tätig sei - also freiberuflich, was nach der heutigen Rechtssprechung auch durchaus möglich ist.
In der Kommentierung zur GewO und im Gewerbearchiv wird auf verschiedene Urteile verwiesen, die mir nicht vorliegen.
Nun wende ich mich an euch, in der Hoffnung, dass Ihr helfen könnt. Hier nun die Urteile:
OVG Münster v. 13.10.1981 - GewA 1982, 134
KG Berlin v. 11.04.1983 - GewA 1983, 301
VGH BaWü v. 08.11.1988 - GewA 1989, 194
BVerwGE 28, 128, 131 - GewA 1979, 378
sowie GewA 1986, 9 (Abgrenzung Kunst/Handwerk) und GewA 1984, 383
Ich sage schon einmal im Voraus
und gebe
wenn die Urteile bzw. GewA-Auszüge per E-Mail oder Fax ankommen.
Frohes Schaffen
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für Ihre Aufmerksamkeit
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1
29.11.2006 08:20 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Fotograf - Freiberuf oder Gewerbe? |
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Moin Kollege,
jaja, der kalte Osten
Wegen der Problematik würde ich mal in JURIS nachsehen. Fragen Sie mal Ihre EDV, ob Sie einen Zugriff auf diese Datenbank erhalten können. Sie haben die Urteile so detailiert aufgeschrieben, dass Sie dort ohne Probleme nachgucken können. Bei JURIS haben Sie die Möglichkeit, eine Kurzversion oder Langtext anzufordern. Kostet zwar ein bißchen was, lohnt sich aber.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
29.11.2006 08:48 |
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Solon
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OrDnUnGsAnDy
Haudegen
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Themenstarter
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Leider ist ein Zugriff auf diese Datenbank nicht möglich, nur auf LexisNexis.de. Dort habe ich nix gefunden, auch nicht auf den Internetseiten der veschiedenen Gerichte. In unserer Bibliothek haben wir nur die Gewerbearchive ab Ende 1990.
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für Ihre Aufmerksamkeit
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3
29.11.2006 12:48 |
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SE-Schwarzarbeit
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Ich habe mich vor einigen Jahren mit dieser Problematik schon mal beschäftigt, allerdings unter dem Aspekt, ob es denn handwerkliche Tätigkeit sei (War bis 2004 noch eintragungspflichtiges Handwerk).
Man muß sich einfach mal die/den Fotografin/-en oder besser sein Schaffen anschauen. Macht er/sie Umsatz mehr durch Auftragsarbeit wie klassische Familienfotos, Passfotos und Dokus von Feierlichkeiten, Landschafts-/Gebäude-/Industriefotografien, dann bedarf es zwar eines gesunden Auges für die richtige Perspektive, so richtige künstlerische Schaffenskraft tritt dabei aber eher in den Hintergrund.
Ist auch noch ein Handel mit Artikeln rund um das Foto und ums Fotografieren dabei, hat er/sie sich eindeutig als Gewerbetreibende/-r geoutet.
Wenn denn aber ein Schwerpunkt der Arbeit die Porträt-Fotographie ist, findet sich auf den Fotos viel bewußt zugefügtes Beiwerk, spielt er oder sie mit viel Licht/-effekten, so dass aus jedem Gesichtsabbild ein Kunstwerk wird, dann überwiegt der künstlerische und damit der freiberufliche Anteil.
Für die Einstufung als Handwerk gab es damals noch weitere Kriterien, aber die dürften hier egal sein...
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von SE-Schwarzarbeit: 01.12.2006 09:37.
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4
29.11.2006 13:04 |
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portawestfalica
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RE: Fotograf - Freiberuf oder Gewerbe? |
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Hallo,
den Fall hatte ich auch gerade. Guckst Du hier:
Mit den Urteilen kann ich leider nicht dienen.
Viele Grüße
aus Porta Westfalica
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5
01.12.2006 13:04 |
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bello
Grünschnabel
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RE: Fotograf - Freiberuf oder Gewerbe? |
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Die Tätigkeit eines Fotografen ist in aller Regel ein anzeigepflichtiges Gewerbe.
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6
06.12.2006 15:44 |
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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Wie sieht das eigentlich mit den sogenannten Pressefotografen (auch Fotojournalisten genannt) aus???
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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7
06.12.2006 15:56 |
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OrDnUnGsAnDy
Haudegen
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Themenstarter
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Pressefotografen sind meiner Meinung nach Freiberufler.
Es gehört doch zu den Aufgaben eines Journalisten über aktuelle Themen zu berichten und gegebenenfalls für den Artikel ein Foto zu fertigen
Das BVerfG hat im Jahr 1991 entschieden, dass ein Architekt, der Bestandsaufnahmen und Dokumentationen für Wiederaufbau-, Umbau-, Erweiterungs- oderRestaurierungsmaßnahmen sowie für Ausstellungskataloge mittels fotografischer Hilfsmittel anfertigt, kein stehendes Gewerbe ausübt, sondern freiberuflich tätig ist.
Als Begründung wurde angeführt, dass die Dokumentation eines gegenwärtige Bauzustandes zu den Aufgaben eines Architekten gehört und dazu auch das Mittel der Fotografie eingesetzt wird.
(GewA 1992, S. 133)
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für Ihre Aufmerksamkeit
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9
07.12.2006 09:29 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Steuerberater erzählen übrigens viel, wenn Ihnen der Tag zu lang wird.
Im Zweifelsfall, wie schon gesagt, mal ein wenig hinter die Kulissen schauen.Wo und wie werden die Umsätze gemacht!
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07.12.2006 10:06 |
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portawestfalica
Mitglied
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Guten Morgen aus dem schönen Porta Westfalica,
@Der Vollstrecker
Ja,ja das leidige Thema der Steuerberater. Ich musste mir letztens auch von einem anhören "Herr Rinne, sie haben vom Steuerrecht und der Abgabenordnung keine Ahnung!" "Richtig!" war meine Antwort, aber für meine Arbeit ist die Gewerbeordnung ausschlaggebend. Das Steuerrecht überlasse ich daher lieber dem Finanzamt und den Damen und Herren aus der Steuerberaterbranche. Auch wenn ich steuerrechtlich nicht sehr bewandert bin, war ich im Gegesatz zu meinem Kontrahenten aus dem Beraterlager wenigstens in der Lage die von Ihm zitierten BFH-Urteile richtig zu lesen, nach welchen seiner Meinung nach die Tätigkeit eine freiberufliche sei. Leider stand genau das Gegenteil drin (der von mir beteiligte Kollege vom hiesigen Finanzamt hat sich auch sehr über die Interpretation ders SBs amüsiert) - Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Also mein Tip:
Immer beim Finanzamt nachfragen, wie die die Sache sehen. Letztendlich ist meines Erachtens nach deren Entscheidung nach § 18 EstG entscheident, ob jemand freiberuflich (irreführender Weise spricht das Finanzamt dabei immer von Selbstständigen
) oder gewerblich tätig ist.
In meinem Fall wurde der Fotograf für 2005 von dort als Freibrufler eingestuft, was aber daran lag dass der Fall aufgrund der geringen Umsätze von dort garnicht geprüft wurde und man sich auf die Angaben des SBs verließ.
Nachdem ich meine Ermittlungsergebnisse den Kollegen zugeschickt hatte und um schriftliche Stellungnahme bat, erhielt ich zwei Tage später ein Schreiben in dem kurz und kanpp drin stand, dass der Fotograf ab 2006 als Gewerbetreibender veranlagt wird.
Viele Grüße
Matthias Rinne
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von portawestfalica: 07.12.2006 10:30.
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07.12.2006 10:26 |
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