EC Automaten im Dezember 2014 |
angela
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Deine Kenntnise darüber erklären einiges, mein pers. Tip : lass die Finger davon, es tut Dir nicht besonders gut
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21
31.12.2014 15:15 |
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Solon
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Michi344
Doppel-As
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"BrainTopping"
Zitat: |
Ein trauriges Beipiel für käufliche (Landes)politik. Nicht mehr. Nicht weniger!! |
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Es geht wohl nicht um käufliche Landespolitik, sondern einfach nur darum, das es noch Landes - Bedienstete gibt, die Ihr Hirn einsetzen, bei der Erarbeitung neuer Regelungen für Spielhallen. Mal abgesehen das ein generelles Verbot der EC-Automaten auch nichts nutzen würde, Spielsüchtigen vom Spiel abzuhalten, gibt es oftmals genügend Geldausgabeautomaten im direkten Umfeld von Spielhallen.
Bei uns im Einkaufszentrum sind es gleich zwei, und zwei in der unmittelbaren Umgebung.
Es ist nichts weiter als ein Kundenservice, wenn man die Möglichkeit hat, die Dinger noch aufzustellen.
Zitat: |
Es geht weniger um Sachverstand als um die Moral. |
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Es hat auch nichts mit Moral zu tun, oder würde jemandem einfallen den Alkohol in Gaststätten zu verbieten, nur weil der süchtig macht. Mittlerweile kann man auch in vielen Kneipen per EC - Karte bezahlen.
Alles was der Gesetzgeber zulässt, ist erlaubt, Basta.
Wer hier den Moralapostel spielen möchte, der muss ja die Spielstätten nicht aufsuchen, und wenn er dies nicht macht, ist das seine freie Entscheidung, wobei man dann bei vielen hinterfragen müsste, woher Sie Ihr Wissen haben.
Nur vom hören und sehen ?
Übrigens gibt es ja noch viele dieser doch recht skurrilen Bestimmungen in unserer Branche, das fängt an beim Verbot eines Imbissangebotes für die Gäste, über das Verbot Kaffee kostenlos auszugeben ( der kostet jetzt 5 Cent in vielen Spielstätten, der buchhalterische Aufwand dürfte nicht ohne sein , bis hin zu den Verboten einzelner Bilder in der Aussenwerbung ( Goldfisch, Pyramide, etc. )
Hier wurde es echt gut auf den Punkt gebracht.
Link:
http://www.zeit.de/zeit-magazin/2014/24/harald-martenstein
Zitat: |
Mit der gleichen Begründung, unangemessen, haben sie auch Kleeblätter, Fliegenpilze, Schornsteinfeger und Schweinchen verboten, aber nur die Bilder. Lebende Schweinchen sind in Hamburger Spielhallen erstaunlicherweise nicht verboten. Sie dürfen auch ihren Schornstein von einem echten Feger fegen lassen, solange sie kein Foto von ihm zeigen. Verboten ist die Zahl 7, weil es sich dabei um ein Glückssymbol handelt, Glückssymbole sind in Hamburg unerwünscht. 14 ist erlaubt. Der Spielhallenbetreiber darf aber nicht schreiben: "2 mal 7 ist 14." |
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Zitat: |
Denken diese Bürokraten, dass wir alle Vollidioten sind? In Wirklichkeit sind wir verdammt schlau. |
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In diesem Sinne,
nochmals einen guten Rutsch und vielen mehr Sachverstand.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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22
31.12.2014 15:57 |
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Solon
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BrainTopping
Routinier
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Weisst Du, wo naturgemäß erstmal keine Geldspielatomaten stehen?
In der direkten Umgebung von Industriespielhallen!!
Da wärst Du aber nicht von selbst drauf gekommen, oder??
Zitat: |
Alles was der Gesetzgeber zulässt, ist erlaubt, Basta
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In Wahrheit muss es wohl lauten:
"Alles was der Gesetzgeber nicht exklusiv verbietet, wird nach (mutwillig belassenen?) Regelungslücken durchforstet, um den grundsätzlichen Intentionen der Verordnungen zuwider handeln zu können, Basta"
Und dass das ein recht exklusives Problem mit Eurer Branche ist, zeigen dann Beispiele wie die legal-Highs! Denn der Rubel könnte rollen - aber kaum einer verkauft sie!!
Und nur weil ein Bundesland ein paar unsinnige Verordnungen erläßt, ist das sicher kein Beweis dafür, dass das Verbot von EC-Automaten in Spielhallen unsinng ist.
Beispiele wie der Alkoholausschank und Ec-Kartenzahlung können unpassender nicht sein! So ein QUATSCH!!
Zitat: |
Denken diese Bürokraten, dass wir alle Vollidioten sind? In Wirklichkeit sind wir verdammt schlau. |
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So schlau nun auch wieder nicht! Das wird das Jahr 2015 zeigen! Es wird mit den Online-Casinos los gehen ....
Und es gibt einige Nutzer hier im Forum, die genau wissen, dass ich keinen Unsinn rede!!!
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31.12.2014 17:09 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
ich stimme gmg vollkommen zu.
Das ist nichts fürs ZAG und das Ausführungsgesetz in Bayern zum GlüStV sieht auch nichts vor.
Das sieht in anderen Bundesländern wie in NRW dann aber anders aus, da dort §16 Abs.6 AG GlüStV NRW dies untersagt.
Zu Angelas "..Wer nix hat kann sich auch nicht "verschulden".
Die Bank des Kontoinhabers entscheidet über mögliche Auszahlung oder nicht...."
so ist das natürlich nicht generell so und daher sollten gerade "Bankomaten", wie auf dem von lodermulch eingestellten Foto in einem videoüberwachten, hellen Bereich stehen.
Das inflationäre Aufstellen der Bankomaten (egal ob vor den Spielhallen oder im Einkaufszentrum) an oftmals vollkommen ungeeigneten Örtlichkeiten hat erhebliche Schattenseiten.
http://www.wz-newsline.de/lokales/duesse...maten-1.1740023
Düsseldorf. Filialleiter Peter Janzon wirkt noch immer fassungslos, als er seinen Blick über den Parkplatz des Spielcasinos Mondial am Vogelsanger Weg schweifen lässt. In der vergangenen Nacht hatten dort gegen 3.15 Uhr zwei bisher noch unbekannte Täter einen Geldautomaten gesprengt. Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr. Und wieder erbeuteten die Diebe mehrere tausend Euro.
Um den Tresor zu öffnen, hatten die Täter Gas in den Automaten geleitet und dies dann aus der Ferne gezündet. Die Wucht der Detonation hat einen Zaun am Parkplatz des Casinos aus der Verankerung gerissen und die Scheiben des Mondial beschädigt. „Die Tresortür ist rund 40 Meter weit geflogen. Das hätte böse ausgehen können, wenn jemand um die Ecke gekommen wäre“, sagt Janzon.
....................................
Dann gibt es z.B. den Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN
http://www.polizei-beratung.de/themen-un...rug/fakten.html
und den gab es auch in Spielhallen.
Und wer am Anfang des Monats sein Konto mit Dispo so ausreizt, dass die Familie dann nix mehr hat, hat auch kein verantwortungsvollen Umgang gezeigt.
VG
Meike
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24
31.12.2014 17:50 |
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BrainTopping
Routinier
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Meike, wenn ich lese, wann Du was und auf welche Weise bestätigst und wann Du auf der anderen Seite falsche Aussagen wider besseren Wissen im Raum stehen läßt, frage ich mich zwangsläufig, ob Deine Vorgesetzten hier im Forum mitlesen und ob sie Dir sagen, was Du zu tun und zu lassen hast!
Damit meine ich z.B. Deine und Guenters Diskssion an dem Tag seiner Registrierung hier im Forum - und sein späteres auffällig ungestörtes "Treiben" hier im Forum!
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25
31.12.2014 18:19 |
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lodermulch
Haudegen
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Themenstarter
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na, dann habe ich wohl unzulässigerweise von einem bundesland auf das andere
geschlossen.
ich entschuldige mich natürlich für meine fiese unterstellung,
die aufstellung der ec-automaten sei illegal - ich war von der situation einige kilometer weiter nördlich ausgegangen, wo dies der fall ist. demnächst werde ich bei
jedem auf den ersten blick verboten wirkenden vorkommnis in spielhallen
genau prüfen, in welchem bundesland sich die entsprechende sache befindet,
bevor ich moralische und/oder legale anfeindunden lostrete.
guten rutsch trotzdem.
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26
31.12.2014 23:28 |
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gmg
Foren Gott
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Die föderalistischen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland haben bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages für ein kleinstaatlich anmutendes Wirrwarr an Gesetzesvorschriften in den Umsetzungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geführt.
Eine Aufstellung ergibt sich aus den Folien 16 und 17 des Vortrages des Dr. Tobias Wild, Glücksspielreferent beim Senator für Inneres und Sport Bremen, auf dem Symposium Glücksspiel 2012 der Universität Hohenheim.
Es gibt mittlerweile sehr viele und leider unterschiedliche Regelungen.
Wer noch einmal den interessanten Vortrag in Folienform studieren möchte,
hier der Link
Grüße
Natürlich wünsche ich allen:
Ein Frohes Neues Jahr 2015!
__________________ gmg
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27
01.01.2015 15:18 |
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eszet
Tripel-As
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In bayern wurden die ec automaten abgebaut wegen fehlender genehmigung der bafin. Oder?
jetzt testet man die reaktionen auf eine neue umgehungsmöglichkeit ?
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29
01.01.2015 19:57 |
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gmg
Foren Gott
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Das ist keine "Umgehung".
Das ist die Nutzung rechtlicher Vorgaben (bzw. Nichtvorgaben) in Bayern.
"Schuld" ist die bayerischer Regierung und nicht Gauselmann oder wer auch immer ...
Grüße
__________________ gmg
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30
02.01.2015 16:28 |
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BrainTopping
Routinier
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So wie die Bundesregierung und nicht Gauselmann die "Schuld" für die Kasseninhalt-Formulierung oder das fehlende Verbot von Umgehungstricks in der Spielverordnung trägt?
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31
02.01.2015 16:54 |
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Michi344
Doppel-As
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"BrainTopping"
Manche scheinen es nicht in Ihren Kopf hinein zu bekommen, das nicht PG die Spielverordnung gemacht hat, sondern der Gesetzgeber.
Statt sich als sogenannter "interessierter Bürger" aus zu geben, fehlt im der Mut sich zu outen.
Das sind die selbsternannten Fachleute in der Branche, die vor allem nur unqualifizierte Einlagen bringen.
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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32
02.01.2015 17:28 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von gmg
Die föderalistischen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland haben bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages für ein kleinstaatlich anmutendes Wirrwarr an Gesetzesvorschriften in den Umsetzungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geführt.
Eine Aufstellung ergibt sich aus den Folien 16 und 17 des Vortrages des Dr. Tobias Wild, Glücksspielreferent beim Senator für Inneres und Sport Bremen, auf dem Symposium Glücksspiel 2012 der Universität Hohenheim.
Es gibt mittlerweile sehr viele und leider unterschiedliche Regelungen.
Wer noch einmal den interessanten Vortrag in Folienform studieren möchte,
hier der Link
Grüße
Natürlich wünsche ich allen:
Ein Frohes Neues Jahr 2015! |
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kann ich nur bestätigen zumal ich Immobilien in BW,Hessem,Brandenburg,Sachsen habe
es ist ein Alptraum für jeden Investior
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34
02.01.2015 20:08 |
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