unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Kaffee mit Schuss zum Mitnehmen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Kaffee mit Schuss zum Mitnehmen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Bulli Bulli ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 28.10.2014
Beiträge: 3
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.404
Nächster Level: 13.278

2.874 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Kaffee mit Schuss zum Mitnehmen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Abgrenzung zwischen Verkauf i.S.d. Einzelhandels und Ausschank im gaststättrenrechtlichen Sinn.

Nach meiner Kenntnis zählt ein "Coffee to go" zum Einzelhandel. Sollte also beispielsweise ein Kiosk diesen verkaufen, wird aus dem Kiosk daher keine Gaststätte. Wie sieht es denn nun aber aus, wenn man sich in den Kaffee einen Schuss Amaretto o.ä. mischen kann? Oder O-Saft mit Wodka? Alles zum mitnehmen.

Meiner Meinung nach müsste es wie der "Coffee to go" behandelt werden, ich habe jedoch die Befürchtung, dass das Gaststättengesetz damit umgangen wird.

Wie ist die Meinung hierzu?
1 28.10.2014 10:22 Bulli ist offline E-Mail an Bulli senden Beiträge von Bulli suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.837.961
Nächster Level: 8.476.240

638.279 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







M.E. wird durch den offenen Alkoholverkauf hier das Gaststättenrecht umgangen.

Jetzt ist die Frage, was das S-H GastG verlangt.

Benötigt der alkoholausschenkende Kioskbetreiber eine gesonderte Erlaubnis?
2 28.10.2014 11:03 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Bulli Bulli ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 28.10.2014
Beiträge: 3
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.404
Nächster Level: 13.278

2.874 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Bulli


www.Fiat-126-Forum.de







Eine Erlaubnis wird benötigt, wenn jemand gewerblich Alkohol ausschenkt zum Verzehr an Ort und Stelle.
3 28.10.2014 11:11 Bulli ist offline E-Mail an Bulli senden Beiträge von Bulli suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.837.961
Nächster Level: 8.476.240

638.279 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was ja mit einem coffee to go incl. Schuß jederzeit möglich wäre (Verzehr an Ort und Stelle).

M.E. ist einem Kiosk nur die Alkoholabgabe in geschlossenen Gebinden wie bspw. beim Flaschenbierverkauf außer Haus ohne Gaststättenanmeldung erlaubt, problematisch wurde es beim alten Gaststättenrecht bereits, wenn der Kioskbetreiber Vorrichtungen und Unterstützung zum sofortigen Verzehr vorhielt (bspw. Trinkbecher und/ oder Flaschen öffner etc.)

Bei im Wesentlichen offener Abgabe von Alkohol(wie im coffee to go) würde ich jedenfalls einen Ausschank im Sinne des Gaststättenrechts sehen wollen.
4 28.10.2014 12:56 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Bulli Bulli ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 28.10.2014
Beiträge: 3
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.404
Nächster Level: 13.278

2.874 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Bulli


www.Fiat-126-Forum.de







Danke!!!

Danke
5 28.10.2014 13:03 Bulli ist offline E-Mail an Bulli senden Beiträge von Bulli suchen
Studium Studium ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 30.10.2014
Beiträge: 11
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 38.124
Nächster Level: 38.246

122 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Tag,

ich denke es geht hier mehr um das Sitzrecht....denn ist eine Sitzfläche von 45 cm vorhanden, wird der Betrieb als Gaststätte geführt .....dann kommen auf den Besitzer Probleme zu
6 30.10.2014 11:34 Studium ist offline E-Mail an Studium senden Beiträge von Studium suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.148.168
Nächster Level: 10.000.000

851.832 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Bad Fallingbostel,

das mit dem "Sitzrecht" und der Größe der Sitzfläche mag etwas mit dem Baurecht und den daraus resultierenden Anforderungen zu tun haben.

Gewerbe- und gaststättenrechtlich ist alleine ausschlaggebend, ob die Moglichkeit besteht, das Getränk vor Ort zu verzehren. Im Sitzen oder Stehen ist dabei egal. Für einen Verzehr an Ort und Stelle könnte es deshalb auch bereits ausreichen, wenn zum Flaschenbier ein Öffner gereicht wird.

Regina Runge
7 30.10.2014 12:18 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Eddy   Zeige Eddy auf Karte Eddy ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-192.gif

Dabei seit: 21.10.2008
Beiträge: 55
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 311.600
Nächster Level: 369.628

58.028 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Das finde ich doch etwas weit hergeholt. Es gibt schließlich auch Biersorten deren Flaschen mit einem Drehverschluss versehen sind. Ich sehe den "Drink to go" auch eher als "außer-Haus-Verkauf" und damit nicht im gaststättischen Bereich.

__________________
Es fing schlecht an, ließ in der Mitte etwas nach und über den Schluss schweigen wir besser, aber sonst: toll.
8 07.11.2014 10:36 Eddy ist offline E-Mail an Eddy senden Beiträge von Eddy suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.121.893
Nächster Level: 11.777.899

1.656.006 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Im Einzelhandel werden keine alkoholischen Getränke gemischt und dann verkauft. Üblicherweise werden alkoholische Getränke in geschlossenen Behältnissen zum Mitnehmen angeboten. Nichts anderes ergibt sich, wenn zur Bewerbung kostenlose Kostproben verabreicht werden.

Insofern liegt auch für mich unabhängig ob Sitzen oder Stehen (danach bemisst sich die Umsatzsteuer) in der geschilderten Konstellation eine gastronomische Tätigkeit vor, wenn frische gemischte offene Getränke an den Kunden verkauft werden.

Aber das Beispiel zeigt, dass es immer wieder Grenzbereiche geben kann, in denen eine eindeutige Antwort zuweilen schwierig erscheint smile
9 07.11.2014 10:54 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
tizer
Jungspund

gesperrter User

Dabei seit: 11.06.2015
Beiträge: 16
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 51.865
Nächster Level: 62.494

10.629 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Sind die denn nicht alle gleich berechtigt ??
10 29.06.2015 22:44 tizer ist offline Beiträge von tizer suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Kaffee mit Schuss zum Mitnehmen


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Foodtruck mit Lieferservice Reisegewerbe (Titel III GewO)   06.12.2023 15:31 von doni-tom     11.12.2023 12:18 von J. Simon   Views: 85.616
Antworten: 3
1. Speyer Forum zum Öffentlichen Wirtschafts- und Verb [...] Seminare und Veranstaltungen   17.11.2023 10:53 von webmaster     17.11.2023 10:53 von webmaster   Views: 59.521
Antworten: 0
Verkauf von Pferden, Vermietung Pferdeboxen mit Dienst [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.10.2023 08:59 von LucaGewerbe     19.10.2023 11:42 von hans-im-glück1986   Views: 106.796
Antworten: 1
Gaststätte Erlaubnisfrei, Gäste bringen selbst Alkolis [...] Gaststättenrecht   28.09.2023 16:18 von doni-tom     29.09.2023 10:18 von hans-im-glück1986   Views: 60.223
Antworten: 4
1 Dateianhänge enthalten GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahr [...] Spielrecht   12.08.2023 10:20 von Meike     20.08.2023 20:34 von Puz_zle   Views: 394
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 119.324 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.725.359


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 147 | Gesamt: 0.172s | PHP: 99.42% | SQL: 0.58%