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» Kaffee mit Schuss zum Mitnehmen «

Was ja mit einem coffee to go incl. Schuß jederzeit möglich wäre (Verzehr an Ort und Stelle).

M.E. ist einem Kiosk nur die Alkoholabgabe in geschlossenen Gebinden wie bspw. beim Flaschenbierverkauf außer Haus ohne Gaststättenanmeldung erlaubt, problematisch wurde es beim alten Gaststättenrecht bereits, wenn der Kioskbetreiber Vorrichtungen und Unterstützung zum sofortigen Verzehr vorhielt (bspw. Trinkbecher und/ oder Flaschen öffner etc.)

Bei im Wesentlichen offener Abgabe von Alkohol(wie im coffee to go) würde ich jedenfalls einen Ausschank im Sinne des Gaststättenrechts sehen wollen.



Gepostet am 28.10.2014 um 12:56 von:
Benutzer: LKKS
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