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» Kaffee mit Schuss zum Mitnehmen «

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Abgrenzung zwischen Verkauf i.S.d. Einzelhandels und Ausschank im gaststättrenrechtlichen Sinn.

Nach meiner Kenntnis zählt ein "Coffee to go" zum Einzelhandel. Sollte also beispielsweise ein Kiosk diesen verkaufen, wird aus dem Kiosk daher keine Gaststätte. Wie sieht es denn nun aber aus, wenn man sich in den Kaffee einen Schuss Amaretto o.ä. mischen kann? Oder O-Saft mit Wodka? Alles zum mitnehmen.

Meiner Meinung nach müsste es wie der "Coffee to go" behandelt werden, ich habe jedoch die Befürchtung, dass das Gaststättengesetz damit umgangen wird.

Wie ist die Meinung hierzu?



Gepostet am 28.10.2014 um 10:22 von:
Benutzer: Bulli
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