BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche |
LotharM
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Hallo Meike
Technisch ist es überhaupt kein Problem. Ich hab nur gesagt, dass die Anpassungen noch nicht gemacht wurden und dies vielleicht einer der Gründe sein könnte, warum es nicht im Entwurf vorgeschrieben wurde. Ich würde einfach gern wissen ob die Aufnahme von INSIKA in die SpielV nicht möglich war oder ob jemand dran gedreht hat.
lg
Lothar
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21
27.06.2014 07:34 |
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Solon
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gmg
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Drucksache 18/1763 vom 17. 06. 2014 beantwortet die Fragen .... |
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Die Antwort der Bundesregierung zu der "Eingangsfrage" ist mittlerweile ebenfalls veröffentlicht worden:
Aus der Antwort >> Zitat on
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der angestrebten Novellierung der Spielverordnung die Manipulation der geplanten gerätebezogenen Aufzeichnungspflicht ausgeschlossen wird, um Geldwäsche effektiv bekämpfen zu können (bitte Begründung anfügen)?
Der Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung enthält mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des Manipulationsschutzes bei Geldspielgeräten, um Möglichkeiten der Geldwäsche einzudämmen. So ist der Hersteller künftig verpflichtet, im Bauartzulassungsverfahren durch ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle nachzuweisen, dass das Geldspielgerät gegen Manipulationen gesichert gebaut ist. Darüber hinaus müssen die von der Kontrolleinrichtung erfassten Daten (Einsätze, Gewinne, Kasseninhalt) dauerhaft so aufgezeichnet werden, dass sie elektronisch verfügbar sind und auf das erzeugende Spielgerät zurückgeführt werden können. Die Vollständigkeit der Daten muss erkennbar und nachträgliche Veränderungen müssen feststellbar sein. So kann zum Beispiel festgestellt werden, ob Einsätze nachträglich verändert wurden.
Vollständig nachlesbar hier.
Zu INSIKA
Es wurde angestrebt, jedoch:
Die wörtliche Aufnahme von "INSIKA" in die Spielverordnung war nicht gewünscht / erforderlich / möglich......
Es wäre wohl ein Novum in der deutschen Nachkriegsgesetzgebung gewesen.
Grüße
__________________ gmg
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22
27.06.2014 08:41 |
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Solon
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Wilde Irene
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RE: Drucksache 18/1763 vom 17. 06. 2014 beantwortet die Fragen .... |
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Zitat: |
Original von gmg
Die Antwort der Bundesregierung zu der "Eingangsfrage" ist mittlerweile ebenfalls veröffentlicht worden:
Aus der Antwort >> Zitat on
21.
..................... So ist der Hersteller künftig verpflichtet, im Bauartzulassungsverfahren durch ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle nachzuweisen, dass das Geldspielgerät gegen Manipulationen gesichert gebaut ist.
.................
Vollständig nachlesbar hier.
Zu INSIKA
Es wurde angestrebt, jedoch:
Die wörtliche Aufnahme von "INSIKA" in die Spielverordnung war nicht gewünscht / erforderlich / möglich......
Es wäre wohl ein Novum in der deutschen Nachkriegsgesetzgebung gewesen.
Grüße |
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Ist diesen Gesetzgebungsorganen dieser BRD tatsächlich bekannt, dass Hersteller nicht selten auch gleich Aufsteller sind?
Evtl. werksmäßig eingegaute Hintertüren können daher nicht erkannt, jedoch jederzeit mit dem richtigen Schlüssel vom Hersteller-Aufsteller geöffent werden.
Eine "Verpflichtung" ist nur so gut/schlecht wie im Vorfeld geklärt ist, was passiert wenn diese Verpflichtung nicht eingehalten wird. - Wo ist solch eine Regelung in der SpielV zu finden?
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23
27.06.2014 17:28 |
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LotharM
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RE: Drucksache 18/1763 vom 17. 06. 2014 beantwortet die Fragen .... |
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Danke gmg für die Antwort
Schade, damit ist INSIKA für Spielgeräte wohl auf längere Zeit vom Tisch. Man bräuchte wohl massive Druckmitel oder sehr lukrative Angebote den VDAI zu bewegen freiwillig ein System zu verwenden das Mehrkosten verursacht, den Herstellern nichts bringt und eigentlich nur den Finanzbeamten das Leben erleichtert.
Andernorts bekämpft man Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit einer obligatorischen Anbindung der einzelnen GSG mit Rechnern der Finanzbehörden, ist einfach, billig, sehr effektiv und macht offensichtlich keine Probleme bei der rechtlichen Durchsetzung. Und nachdem die wichtigen Hersteller auch in diese Länder liefern bzw. liefern wollen, scheint ihnen die technische Umsetzung keine Probleme zu bereiten.
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24
28.06.2014 08:33 |
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dieter116
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INSIKA® ist eine eingetragene Marke der Anwendervereinigung Dezentrale Mess-Systeme e.V.
Anscheinend ist es rechtlich nicht möglich eine Marke in einem Gesetz vorzuschreiben ?
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25
29.06.2014 06:18 |
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gmg
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RE: Drucksache 18/1763 vom 17. 06. 2014 beantwortet die Fragen .... |
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Zitat: |
Original von LotharM
Schade, damit ist INSIKA für Spielgeräte wohl auf längere Zeit vom Tisch. Man bräuchte wohl massive Druckmitel oder sehr lukrative Angebote den VDAI zu bewegen freiwillig ein System zu verwenden das Mehrkosten verursacht, den Herstellern nichts bringt und eigentlich nur den Finanzbeamten das Leben erleichtert.
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INSIKA ist vorhanden und könnte genutzt werden. Allerdings natürlich auch ähnlich arbeitende technische Eigenentwicklungen.
INSIKA o. ä. technische Systeme bringen schon eine Menge.
- Für die Aufsteller im Verhältnis zum Gerätehersteller.
- Für den Aufsteller zur Überwachung des eingesetzten eigenen oder fremden Personals, welches an den Geräten arbeitet.
- Für die Kommunen - Stadtsteuerämter
- Für die Steuerpflichtigen im Verhältnis zu den Finanzverwaltungen der Bundesländern
- Für die Polizei bei der Verifizierung von mutmaßlichen Geldwäscheverdachtsvorgängen
Es ist letztlich die Entscheidung der Gerätehersteller, welches System verwendet wird. Technische Vorgaben werden vorhanden sein und mutmaßlich noch durch die neuen Technischen Richtlinien der PTB modifiziert und detaillierter vorgegeben werden, als es die Ausführungen in einem Gesetz vermögen.
Im Sinne der Chancengleichheit wäre es für die Gerätehersteller sicherlich möglich, sich auf ein System - z. B. INSIKA - zu einigen.
Warten wir auf die Vorstellung der ersten Geräte der verschiedenen Hersteller.
Wird es ein technisch gleiches System für alle neuen GSG geben, oder wird es von jedem Hersteller ein anderes technisches System geben?
Zitat: |
Original von LotharM
Andernorts bekämpft man Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit einer obligatorischen Anbindung der einzelnen GSG mit Rechnern der Finanzbehörden, ist einfach, billig, sehr effektiv und macht offensichtlich keine Probleme bei der rechtlichen Durchsetzung. Und nachdem die wichtigen Hersteller auch in diese Länder liefern bzw. liefern wollen, scheint ihnen die technische Umsetzung keine Probleme zu bereiten. |
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RICHTIG!
"Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!"
Warum sollten "die Deutschen" nicht z. B. von den "Österreichern" und deren Erfahrungen profitieren können?
Allerdings gibt es in A eine Bundessteuerverwaltung und in D die Landessteuerverwaltungen. Da wären noch entsprechende "Bretter" zu bohren.
Allerdings gibt es zu diesem Thema auch absolut neue Gedanken.
Abwarten!
>>Bis 2017 ist es nicht mehr lange hin!
Grüße
__________________ gmg
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26
29.06.2014 10:08 |
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Meike
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Hallo Irene,
hallo zusammen,
ich kann schon Deine Sorge verstehen, wenn man so das ein oder andere Gutachten kennt, weiß man was Du meinst.
Man müsste mal hinterfragen, ob es rechtlich möglich ist, dass Antragsteller auf Zulassungen "Zeitstrafen" bekommen können, wenn bestimmte "Varianten" festgestellt werden.
Ähnlich bei einem Feldspieler nach einem schweren Foul oder bei Sportlern nach festgestelltem Doping.
VG
Meike
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27
29.06.2014 13:02 |
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LotharM
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RE: Drucksache 18/1763 vom 17. 06. 2014 beantwortet die Fragen .... |
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@gmg
Meine volle Zustimmung zum 1.Teil, da hab ich wohl einige Vorteile unterschlagen. Und hoffentlich behälts Du recht und sie einigen sich wirklich auf INSIKA oder zumindest auf ein gemeinsames System.
Zum 2.Teil
In Österreich wird die Zukunft zeigen wies wirklich läuft, aber die gesetzliche Umsetzung war zumindest mal kein Problem. Ein anderes Land das mit Onlineverbindungen arbeitet ist Italien und das schon länger. Eine wirklich sichere Speicherung der Daten vorort in jeder Maschine ist nun mal aufwändig - wenn ich SpielV-E §13 8a) (Dauerhafte Speicherung nach Stand der Technik) wörtlich nehme, würde ich sagen: ein moderner Flugschreiber zwecks Zugriffsschutz in einen Tresor eingebaut könnte hinkommen - gut dass es die PTB gibt, die dies dann auf ein sinnvolles Maß zurückführt (und sich dafür dann natürlich jede Menge Ohrfeigen einfängt - aber in die Manipulationsdiskussion steig ich sicher nicht ein!)
Und auf die "absolut neue Gedanken" bin ich sehr gespannt, danke für den Hinweis, ich werde darauf achten.
lg
Lothar
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28
29.06.2014 20:43 |
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Meike
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Hallo Lothar,
Hallo zusammen,
da hier Italien und Österreich angesprochen wurde:
In Italien gibt es kein einheitlich verbautes System für die "Finanzspeicher".
Die Entwickler müssen, wie mir erklärt wurde, einen sehr aufwendigen Genehmigungsdurchlauf bestehen.
Da soll es auch große Unterschiede in der technischen Ausgestaltung geben.
Und Österreich ist ein sehr spezieller Fall, auch aufgrund der Finanzpolizei.
In Deutschland gibt es bundesweit nur ganz wenige Experten im Bereich des Glücksspiels auf Seiten der Exekutive, so dass hieran bereits etwas grundlegend geändert werden müsste.
Die besten Regelungen nutzen nichts, wenn niemand da ist, diese fachlich zu kontrollieren.
VG
Meike
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29
30.06.2014 05:53 |
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dieter116
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30
30.06.2014 06:45 |
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LotharM
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Hallo Meike und alle zusammen
Mein Anliegen zu diesem Thema ist die Korrektheit und damit Gerechtigkeit bei der Bemessung aller Steuern, Abgaben etc ausser Diskussion zu stellen - also die Angriffsflächen für Manipulationen zu minimieren. Aufgrund meiner begrenzten Kenntnisse kann ich leider nur Ideen zu den technischen Möglichkeiten und technisch begründete Kritik an vielleicht nicht so optimalen Vorschriften in die Diskussion einbringen.
INSIKA uä Systeme, die eine nachvollziehbar korrekte Speicherung der relevanten Daten in den Spielautomaten garantieren und ein anschliessender "händischer" Transport der Daten zu den zuständigen Behörden ist ein durchaus gangbarer Weg, wie ich auch mehrfach gesagt habe.
Ein anderer möglicher Weg ist die Daten möglichst zeitnah zu ihrer Entstehung an die Behörden zu übertragen und die Speicherung dort durchzuführen.
Die Hersteller beweisen z.B. mit ihren VLT Systmen, dass eine Datenübertragung aus den Maschinen übers "Internet" möglich ist, die Behörden beweisen z.B. mit ihren Portalen, dass ein Datenempfang aus dem Internet möglich ist, dann sollte es auch möglich sein die beiden miteinender zu verbinden und wenn man Probleme haben sollte ein Datenformat zu spezifizieren, da gibts einen internationalen Standard für die gesicherte Datenübertragung zwischen Geldspielgeräten und Servern (bei Interesse mal nach GSA G2S googlen). Mein Hinweis auf anderen Länder sollte nur zeigen, dass dieser Ansatz auch tatsächlich verfolgt wird - dass die dortigen Lösungen nicht 1:1 auf die deutsche Situation übertragbar sind, ist schon klar.
Ich persönlich habe keine Präferenz für den einen oder anderen Weg - es sollte einfach der gewählt werden, der aus anderen Gründen besser passt.
Zu den notwendigen Änderungen innerhalb des Verwaltungs- Exekutiv- ... apparats um das ganze dann zu einem effektiv arbeitenden Paket zu schnüren kann ich, mangels Kenntnis, leider gar nichts sagen.
lg
Lothar
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LotharM: 30.06.2014 09:00.
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31
30.06.2014 08:58 |
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Meike
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Hallo Lothar,
da bin ich ganz bei Dir im Thema, dass der größtmögliche Manipulationsschutz gefunden werden und umgesetzt werden muss
und schaue daher seit Jahren wo etwas unter welchen Bedingungen erreicht werden kann.
Ich persönlich bin von INSIKA seit 2009 überzeugt und war vollkommen überrascht, welche Lobby sich seit Jahren gegen den größtmöglichen Schutz wie wehrt.
VG
Meike
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32
01.07.2014 05:56 |
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LotharM
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Hallo Meike
Das war ja der Grund, warum ich, zugegebermassen provokativ, wofür ich mich auch nun entschuldigen möchte, in die Diskussion eingestiegen bin. Ich traue gmg genug Engagement und Zivilcourage zu, falls er es selbst nicht beurteilen kann, bei jemand Kompetenten nachzufragen ob ich nur Nonsense produziere und daraus dann seine Schlüsse zieht. Und, wie ich aus der Vergangenheit weiss, seid auch ihr eine Lobby die was bewegen kann - und ich finds schade, wenn ihr Eure Energie mit dem Reiten eines toten Pferds verschwendet. Oben genannte Charaktereigenschaften trau ich übrigens auch Dir zu, nur seh ich keinen Ansatzpunkt wo ich in Deinem Kompetenzbereich was Sinnvolles beitragen könnte (wirklich schade, eine intensivere Diskussion mit Dir stell ich mir durchaus anregend und bereichernd vor).
Okay, das wars schon, dieser Beitrag gehört definitiv nicht in eine forum-Gewerberecht Diskussion.
lg
Lothar
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von LotharM: 01.07.2014 08:39.
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33
01.07.2014 08:32 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche |
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hallo,
wir haben schon fast sept.
hat sich der eu-rat mit der spielverordnung schon befasst ?
sie sollte doch im sept in kraft treten !
gibt es da was neues ?
pg.
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34
30.08.2014 09:03 |
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gmg
Foren Gott
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RE: BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche |
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Der "eu-rat" beschäftigt sich doch nicht mit der Spielverordnung!
Der Entwurf der Novelle der Spielverordnung wurde der europäischen Kommission doch lediglich notifiziert.
Details zu dem sog.Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hier ausgearbeitet.
Die 3 Monatsfrist des Notifizierungsverfahrens läuft noch.
Also nur die Ruhe!
Grüße
__________________ gmg
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35
30.08.2014 13:07 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: BT-Drs. 18/1587 vom 27. 05. 2014 Novelle Spielverordnung und die Geldwäsche |
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Zitat: |
Original von gmg
Der "eu-rat" beschäftigt sich doch nicht mit der Spielverordnung!
Der Entwurf der Novelle der Spielverordnung wurde der europäischen Kommission doch lediglich notifiziert.
Details zu dem sog.Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hier ausgearbeitet.
Die 3 Monatsfrist des Notifizierungsverfahrens läuft noch.
Also nur die Ruhe!
Grüße |
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re,
genau das meinte ich auch eu.kommission !
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36
30.08.2014 14:11 |
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