Zum Thema Sportwetten |
Thorst
Jungspund
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
da Erwin hier zum Fortbildungsbedarf geschrieben hatte,
sei der Hinweis erlaubt,
dass es zum Thema Zahlungsverkehrsrecht diverse Fortbildungen/Seminare und auch Kommentare gibt.
Das ist nichts was der Verwaltungsbeamte oder Polizeibeamte in der üblichen Ausbildung lernt, sondern nur im Rahmen spezialisierter Tätigkeiten als Fortbildung erhält oder bei Interesse entsprechend mit Seminaren belegt.
Schade, wenn so emotional reagiert wird.
VG
Meike |
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Nein, Erwin32 reagiert überhaubt nictht emotiional.
Dir fehlen nur die Argumente, weil hier mal jemand eingestiegen ist, welcher gegenhalten kann!
Und er hat recht und Du hast unrecht!
btw aber gant bestimmt ist der wieder von adp gauselmann, wie Du immer meinst!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Thorst: 24.06.2014 16:55.
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21
24.06.2014 16:35 |
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Solon
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Rooobert
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22
24.06.2014 18:45 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Thorst,
wenn einer über das Melken von Kühen spricht
und ein anderer über das Melken von Automaten
wird es niemals dazu kommen, dass der eine auf die Argumente des anderen eingehen kann.
Erwin
versuchte zum ZAG zu sprechen und argumentierte ständig mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Ausführungsgesetz in Niedersachsen dazu.
Sorry, aber auf so etwas kann ich gar nicht eingehen,
weil das hat miteinander so viel zu tun wie o.a. Beispiel.
VG
Meike
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23
27.06.2014 04:24 |
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Erwin32
Eroberer
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Hallo Forengemeinde,
nur zur Klarstellung: Das hat Meike falsch verstanden.
Ich "versuchte" (ist das nicht eine aus emotionalem Antrieb heraus beabsichtigte Verunglimpfung?) nicht, mit dem ZAG und "ständig" mit dem GlüStV zu argumentieren. Deshalb hier kurz (dadurch natürlich mit der prima Chance, wieder in Einzelaspekte hineinzugrätschen) meine Meinung zur Erklärung:
Das Thema lautet "Zum Thema Sportwetten".
Die jahrelangen und ständigen vergeblichen Versuche, die Tätigkeit in den Wettbüros zu kriminalisieren und hierzu die Mitarbeit nicht ausreichend informierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Behörden in Anspruch zu nehmen, sind so unschön, dass ich mich mal äußern musste.
Ergebnisse der bisherigen Kampfmaßnahmen:
- Alle geschlossenen Buden wieder auf (Jajaja. Toller Erfolg, nach Großrazzia in Köln die Bude wegen Baurecht
für ein paar Tage zu schließen).
- Alle (klitzekleine Übertreibung) Strafanzeigen "Sportwettvermittlung" gem. § 284 StGB aus den verschiedensten Gründen eingesellt (zwischenzeitlich wurden sogar Spieler mit Anzeigen überzogen. Und überzogen meine ich in doppelter Wortbedeutung).
- Strafanzeigen nach ZAG (provoziert durch in Befragungen der vor Ort unwissenden Mitarbeiter in den Büros) wurden als Möglichkeit erkannt, gegen die Buden vorzugehen. Ob der Gesetzgeber dies so gewollt hat, ist mehr als fraglich. Schließlich soll das Geschäftsmodell konzessioniert werden.
- Die bisherige Behauptung, "die" zahlen ja gar keine Steuern habe ich auch schon lange nicht mehr gehört. Irgendwo habe ich gelesen, dass sehr wohl mehrere Millionen beim Finanzamt Frankfurt am Main III eingegangen sind. Ist jetzt hörensagen. Aber die Steuerfrage ist auch nicht die Entscheidende bei der Regelung des Glücksspiels (Achtung, ständig dieser lästige GlüStV, diesmal § 1)
Und ich weiß, dass es noch mehr Möglichkeiten gäbe, unter fadenscheinigen Gründen gegen die (nicht mal mehr Drecks)buden vorzugehen. Aber beim Themenkomplex "Sportwetten" hat das Recht ein Loch. Und es ist nicht Aufgabe "der Polizei", das zu stopfen - schon gar nicht mit Strafanzeigen.
Der aufmerksame Forenteilnehmer merkt, dass ich tatsächlich länger dabei bin und die Entwicklung verfolge. Auch habe ich schon an DiskussionsVeranstaltungen teilgenommen, in denen mE fragwürdigen "Angriffspunkte" einseitig erläutert und zu einem Vorgehen aufgefordert wurde. Wenn das in unserem Rechtstaat (mit allen schwierigen Folgen wie z. B. Gesetzgebung durch Volksvertreter) erwünscht ist, sollten wir wie in Italien Antimafiagesetze erlassen. Aber soweit sind wir nicht.
Und jetzt - mit link seriös gemacht und frech behauptet - gibt es auch noch den einschlägigen § 344 StGB. Hier ist er leicht nachlesbar
http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html
Da kann ja jeder Ermittler mal in Ruhe nachdenken.
Und das hat ja auch alles gar nichts miteinander zu tun. Muh.
Schönes Wochenende und viel Erfolg bei den ERGEBNISwetten.
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24
27.06.2014 12:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
wie gesagt Melken ist nicht gleich Melken!
Der Glücksspielstaatsvertrag darf in den Ländern aufgrund eines Ländergesetzes ausgeführt werden.
somit Zuständigkeit = Land
Da es zum Glücksspiel keine EU-Regelung gibt, dürfen die Mitgliedsländer selbst regulieren. - ob sie sich in der Art der Regulierung an alle Spielregeln halten, ist hier erstmal nicht entscheidend-
Der Straftatbestand ist im Strafgesetzbuch als verwaltungsakzessorische Strafbestimmung geregelt ( §284 StGB) , d.h. die Strafbarkeit ist "abhängig", ob gegen eine Verwaltungsvorschrift verstoßen wurde.
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ist ein Bundesgesetz, welches aufgrund einer EU-Richtlinie in dieser Art entstehen musste.
somit Zuständigkeit = Bund UND KEIN Spielraum was zu regulieren ist
Der Straftatbestand bei Verstößen ist in dem Spezialgesetz ZAG (§31 ZAG) selbst geregelt!
VG
Meike
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25
30.06.2014 06:08 |
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funnyweb
Jungspund
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@ Meike
deine eingeschränkte Sichtweise ist herrlich.
Wieso gibt es in Deutschland dann eigentlich noch tausende Wettbüros?
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26
03.07.2014 11:58 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
für alle, die ihren Blick öffnen wollen
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...9f5f7597db.html
....
Vermummt, in ein Tuch gewickelt stürmt ein 22-Jähriger in den Copyshop am Alten Markt in Balingen. Er richtet eine Pistole auf den Kopf des Angestellten, der gerade beginnen will die Kaffemaschine zu putzen. Der Maskierte ruft "Überfall!", fordert das Geld aus der Kasse. Auch ein Messer hat der Räuber dabei. Der Angestellte reicht ihm ohne zu zögern das Geld. Er hat Angst. So geschehen im August vergangenen Jahres.
Seit gestern stehen der zum Tatzeitpunkt 22-Jährige und sein zwei Jahre jüngerer Komplize in Hechingen vor der großen Jugendkammer des Landgerichts. Mit Fußfesselnschlurfen die Männer auf ihren Platz im Gerichtssaal.
.........Täglich sei er in den Copyshop gegangen um Sportwetten abzuschließen, erzählt er. Die Schulden haben sich summiert. "Wissen Sie", betont er nach jedem Satz, als wolle er dem Gericht erklären, wie es in seiner Welt zugeht. ..........................
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12.07.2014 08:37 |
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schindel
Haudegen
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28
20.07.2014 09:43 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
diese "Offenheit" ist leicht, da die Angaben zur Steuer nicht prüfbar sind, denn die Finanzbehörden haben bis heute versäumt, dass diese überhaupt prüfbar werden.
Wer sich den Vordruck anschaut, den Tipico&Co. beim FA Frankfurt am Main III abzugeben hat, wird die Nicht-Prüfbarkeit schnell verstehen
http://www.finanzamt-frankfurt-am-main.d...22-222222222222
Und wer versucht herauszufinden, ob der illegale Sportwettenvermittler vor Ort, tatsächlich ein "Vermittler" ist oder ein Franchisenehmer, der auf eigene Rechnung handelt und somit eigentlich einer anderen Besteuerungsgrundlage unterliegen würde und versucht herauszufinden, ob denn für den "Laden vor Ort" tatsächlich Steuern entrichtet wurden, wird sich einigen "Problemchen" gegenüber sehen.
Bei so wenig Prüfbarkeit kann jeder problemlos offen sein!
Mal zum Vergleich wie in den Ländern gearbeitet wird, wenn es um Pferdewetten nach Totalisator geht und da hat man den Rennverein vor Ort und nicht auf irgend einer Insel ohne deutsche Konten
http://www.steuerportal-mv.de/cms2/Steue...teuerportal.pdf
VG
Meike
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29
20.07.2014 10:03 |
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Erwin32
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Hallo Forengemeinde,
für alle die es interessiert:
Wer für die Überprüfung der sog. „Wettbunden“ zuständig ist, kann gem. § 9 GlüStV
http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid...link=p9&jabs=19
Einblick in die Unterlagen nehmen.
Verstöße gegen diese Auskunftspflicht werden z. B. in Niedersachsen im Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) im § 26 geregelt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden
http://www.recht-niedersachsen.de/21013/ngluespg.htm
Wie gesagt, zuständig ist die für Glücksspiel zuständige Behörde.
Erwin32
off topic: Ist das schön einfach, so „Diskussionen“ zu führen. Bald bin ich Forengott.
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30
20.07.2014 13:34 |
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Erwin32
Eroberer
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31
20.07.2014 14:44 |
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Meike
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Lieber Erwin,
siehst Du und nun kommt der Punkt mit der "Kompetenzsimulation",
denn für was die Glücksspielaufsicht zuständig ist, steht im Gesetz, mit dem man sich dann in der Tiefe beschäftigen muss
http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid...411137&jlink=p9
"..Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der nach diesem Staatsvertrag bestehenden oder auf Grund dieses Staatsvertrages begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleiben......"
Sie ist NICHT zuständige Behörde nach ZAG und sie ist auch NICHT zuständige Behörde nach Rennwett- und Lotteriegesetz.
Und was Du Dir so denkst:
Zitat aus Beitrag 11
"..... Ist denn jemandem bekannt, wie die Frage "Finanztransfergeschäft" im Konzessionsverfahren geregelt werden soll? Da müssten die Anbieter doch eine Erlaubnis erhalten? Also im Prinzip genau so, wo jetzt m. E. auch das Problem liegt. GRUNDSÄTZLICH genehmigungsfähig, Genehmigungen sind aber noch nicht erteilt....."
zeigt leider, dass Du überhaupt nicht verstehst, dass es auch Bundesgesetze gibt, die vollkommen selbstständig zu behandeln sind, eigene Zuständigkeiten aufweisen und weit weg vom Glücksspielstaatsvertrag selbstständig abgeurteilt werden können.
Da solltest Du einfach mal Deinen Blick erweitern und Dich mit den örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten auseinander setzen.
VG
Meike
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32
21.07.2014 05:55 |
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Erwin32
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Hallo Meike,
wie schön, dass Du Dich wenigstens schon mal in der Formulierung der Realität annäherst:
".. selbstständig abgeurteilt werden können."
Aktenzeichen der rechtskräftigen Verurteilungen?
Auch wenn längere Texte lesen ermüdet: es steht weiterhin in Frage, ob das ZAG anwendbar ist.
Erwin32
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33
21.07.2014 06:08 |
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Meike
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22.07.2014 05:38 |
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Erwin32
Eroberer
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Hallo zusammen,
wer sich tatsächlich dafür interessiert: Hier ist erläutert, was ein Vorlagebeschluss ist:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/schum...geverfahren.htm
Was hat jetzt der im vorigen Beitrag gelinkte Vorlagebeschluss für eine Aussagekraft? Ist durch den Vorlagebeschluss eines VG automatisch die zu klärende Rechtsfrage abschließend gelöst?
Erwin32
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22.07.2014 09:13 |
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funnyweb
Jungspund
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man kann rumreden wie man will, fakt ist.... es gibt tausende Wettlokale und Automaten für Sportwetten in Deutschland.
Und in der Summe arbeiten diese alle, was die Behörden machen ist schleierhaft.
und was die Behörden meinen noch mehr.
Sonst wäre längst der Offen aus.
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12.08.2014 17:09 |
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Meike
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.... nun wenn man dies aus Bremen liest, ist es wirklich schleierhaft,
was dort die Glücksspielaufsicht macht.
Zählt man in Bremen nur oder arbeitet man dort auch gegen die Illegalität?
http://www.weser-kurier.de/bremen/vermis...rid,919738.html
..................
Auf eine Anfrage der Bremischen Bürgerschaft hatte der Senat kürzlich dargestellt, dass dem Senat in Bremen aktuell 29 größere Sportwettbüros bekannt sind. Hinzu kommen etwa 30 Internetcafés und Teestuben mit aufgestellten Wettautomaten. In Bremerhaven sind derzeit zehn Wettvermittlungsstellen bekannt. ....................
Hallo zusammen,
sollte es in irgend einem Bundesland Rechenschaftsberichte
der Glücksspielaufsichten der Länder geben,
wäre es klasse, wenn man sie zum Thema hier einstellt.
VG
Meike
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37
17.08.2014 08:33 |
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