neues altes Problem bei Novomatic?    |
Meike
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neues altes Problem bei Novomatic? |
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Hallo zusammen,
und täglich grüßt das Murmeltier
so liest sich die Servicemitteilung vom 24.09.2013 zum
"Software- Update für Coolfire II Geräte"
und auch die Seiten der PTB bieten ein alt bekanntes Gesicht.
Vielleicht kann mir mal jemand erklären warum man für ein "Software-update"
neue CF-Karten
und
neue SIMM-Riegel
benötigt.
VG
Meike
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1
26.09.2013 19:43 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser

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RE: neues altes Problem bei Novomatic? |
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
und täglich grüßt das Murmeltier
so liest sich die Servicemitteilung vom 24.09.2013 zum
"Software- Update für Coolfire II Geräte"
und auch die Seiten der PTB bieten ein alt bekanntes Gesicht.
Vielleicht kann mir mal jemand erklären warum man für ein "Software-update"
neue CF-Karten
und
neue SIMM-Riegel
benötigt.
VG
Meike |
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hi meike ,
das sind betriebsinterna
die rücken sie nicht raus !
das aber grundsätzlich alles PTB ok .ist
muss angezweifelt werden !
gruss
pg.
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2
26.09.2013 20:55 |
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Solon
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lodermulch
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@meike: die geknackte coolfire-plattform und die drumherum aufgekeimte schattenwirtschaft gibt es schon soooo lange - deine frage war rhetorisch gemeint, oder?
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3
27.09.2013 00:27 |
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Meike
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Hallo lodermulch,
wer glaubt, dass die aktuelle "Wischiwaschi-Aktion" das Kernproblem löst,
glaubt auch an den Nikolaus und ist dahingehend am 06.12. ganz weite vorne.
Wer stellt denn dieses Jahr besonders viele Stiefel vor die Tür?
Hallo PG,
alle Insider wissen doch was dieser Satz auf der Servicemitteilung bedeutet
".. im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und des technologischen Fortschritts unserer Produkte..."
Man sollte doch einfach nur ergänzen, wer denn was "weiterentwickelt" hat und dies hier mal wieder notwendig macht, um auch weiterhin weiterentwickeln zu können.
Und wer diese Art der "Wirtschaftsförderung" seit Jahren unterstützt.
Hallo zusammen,
Nein, meine Frage war nicht rhetorisch gemeint, sondern hat einen verwaltungsrechtlichen ernsten Hintergrund!
Zuerst ist doch zwischen Hard- und Software zu unterscheiden
und dann ob etwas eine ERGÄNZUNG zu einer bestehenden Bauartzulassung darstellt
oder ob es zu einer ÄNDERUNG der bestehenden Bauartzulassung kommt.
Das Auswechseln einer CF-Karte und eines Simm-Riegels erweckt doch nicht den Eindruck der ERGÄNZUNG, oder?
VG
Meike
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4
27.09.2013 06:12 |
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Carlo
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Dafür gibt's nur eine Lösung: Enzug der Bauartzulassungen!
Alles andere dürfte nur ein fauler Deal mit der PTB sein.
Der Fisch stinkt vom Kopf her!!
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5
27.09.2013 09:11 |
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Meike
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Hallo gelroy,
hallo zusammen,
nicht das wir uns falsch verstehen,
das Handwerkliche ist mir bekannt und auch hier im Forum nachlesbar http://www.forum-gewerberecht.de/attachm...entid-4289.html
Und ich kenne auch sämtliche Problematiken, die diese von der PTB zugelassene Handlungsweise für die "Streifen" hat.
Diesmal fehlt aber das Offensichtliche
http://www.ptb.de/cms/nc/fachabteilungen...h%5D=all#c11068
Daher war die Frage schon ernsthaft verwaltungsrechtlich gestellt.
Ergänzung oder Änderung das ist hier die Frage?
Softwareupdate hört sich so nett an und der Unbedarfte denkt sich, dass er das doch von seinem heimischen PC aus kennt - da gibt es sogar automatisierte online-updates, die niemand richtig "merkt"-,
dass da mal eben etwas auf den Neuesten Stand gebracht werden soll und versteht dann natürlich gar nicht warum so etwas Einfaches unproblematische erscheinendes thematisiert wird.
Erst wenn ihm erläutert wird, dass man hier bei diesen Glücksspielautomaten hardware-Komponenten ausbauen muss, Dinge die sich jeder Prüfung und Kontrolle zu 100% entziehen, müsste jedem klar sein, dass hier etwas nicht richtig sein kann
-
"vor Veränderungen nach dem Stand der Technik sicher gebaut" ?
Dass die Bauartzulassungen bis heute nicht von der PTB widerrufen bzw. zurück genommen wurden, ist unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten verheerend!!
VG
Meike
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7
28.09.2013 06:54 |
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gmg
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Die Stückzahl der Nachträge zu den Bauartzulassungen ist heftig.
Und als "Ergänzung" klassifiziert.
Grüße
__________________ gmg
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8
28.09.2013 18:57 |
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petergaukler
Kaiser

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kann man die ptb eigentlich nicht irgendwo verklagen ?
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9
28.09.2013 20:59 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo pg,
hallo zusammen,
dieser Verwaltungsakt betrifft vordergründig doch nur den Hersteller, so dass ich persönlich eine Klagemöglichkeit Dritter nicht erkennen kann, oder sieht das hier jmd. anders?
Dann gäbe es natürlich die Möglichkeit sich über die Arbeitsweise einzelner Personen in der PTB zu beschweren,
aber da könnten hier einige Erfahrungen ins Forum gestellt werden wie das in den letzten Jahren funktioniert hat,
bzw. an wem das alles abprallte,
beginnend beim zentralen Qualitätsmanagement bis hin zum Präsidenten.
Selbst wenn man öffentlich in einem Bundesausschuss erläutert, dass sich eine Bundesoberbehörde nicht an Recht und Gesetz hält
und die Auswirkungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bundesweit erläutert,
ist das Erstaunen groß, einige Ministerien erkennen eine Handlungsnotwendigkeit,
es werden Arbeitsgruppen gebildet, Ergebnisse präsentiert
und dann kommt ein ominöses "Geschreibsel" über höchste Stelle mit drei kleinen Punkten rechts unten in der Ecke
und irgendwelche Fachleute, die sich namentlich nicht outen, erklären was angeblich alles nicht möglich oder nötig sei
und ein Maßgabebeschluss wird bis heute nicht von der Bundesregierung umgesetzt.
Diejenigen, die wissen wie die ständigen Manipulationen funktionieren, wissen auch, dass sobald der Maßgabebeschluß
und die gesetzlichen Bestimmungen des §146,147 AO umgesetzt sind,
dieser spezialisierte kriminelle Wirtschaftszweig wie ein Kartenhaus zusammen stürzt.
Und was alles durch die Arbeitsweise der PTB möglich ist, kann man auch hier ganz aktuell schön nachlesen
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/...-in-Berlin.html
....................Bei der Berliner Polizei wird seit geraumer Zeit beobachtet, dass viele Spielotheken, in denen legal Spielautomaten aufgestellt sind, auch zur Geldwäsche genutzt werden. Schon im Jahr 2011 stiegen die Fall-Zahlen.
..........................
Dahinter würden sich aber nicht selten Angehörige der Russenmafia verbergen. Werfe eine dieser Spielhallen beispielsweise 4000 Euro im Monat ab, würden manchmal bis zu 80.000 Euro Umsatz angeben. Zwar würden im Nachgang hohe Steuer anfallen, jedoch würden die aus Menschen- und Waffenhandel stammenden Gelder mit dieser Methode als legal erwirtschaftet und versteuert gelten.................."
Ich hoffe, dass hier allen Beteiligten an diesem angeblich unproblematischen "Ergänzungs-Nachtrags-Verfristungs-System"
klar ist, für wen sie den Steigbügel halten!
VG
Meike
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10
29.09.2013 05:47 |
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sunrise
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Hallo Meike,
was du wegen der Geldwäsche schreibst kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die Russenmafia das Geld in einem Imbiss "wäscht" hat sie doch viel mehr "legalen" Gewinn als in einer Spielhalle wo zu den bekannten Steuerabgaben zusätzlich eine enorme Vergnügungssteuer anfällt und damit die ganze Wäsche unatraktiv macht.
Geldwäsche betreibt man doch nicht in dem Gewerbe wo über 50% Gesamtsteuer fällig werden. (USt/EkSt/GewSt/V-St)
es grüßt sunrise
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11
29.09.2013 14:11 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo sunrise,
der Imbiss muss doch bis auf die Vergnügungssteuer identische Steuern zahlen,
aber
a) wieviel Mantaschalen müsste er verkaufen um auf 80.000,-€ pro Monat zu kommen
und
b) bei jedem Imbiss, wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht, kann ich den Wareneinkauf Pommes/Wurst etc. prüfen,
den Abtransport des Fetts, Einkauf von Scheuermilch usw.
Aber
bei einem PTB zugelassenen Glücksspielautomaten habe ich NULL Prüfmöglichkeit und wenn hinterher die vollkommen ungenügenden leicht veränderbaren Zählwerkausdrucke vorgelegt werden, dann kann man den besten Hinweis haben und es nützt nichts.
VG
Meike
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12
29.09.2013 16:50 |
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sunrise
Routinier
 

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danke meike und gmg für eure Erläuterungen. Habe es verstanden. Unklar ist mir wie manipulationssichere Zählwerke - wie es ja heißt - einfach so verändert und angepasst werden können.
es grüßt der konsternierte sunrise
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14
29.09.2013 23:29 |
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gmg
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Es gibt zwei Parameter, welche immer wieder einmal durcheinander geworfen werden:
1) Der manipulierte Ausdruck der manipulationssicheren Zählwerke
2) Die Manipulation der manipulationssicheren Zählwerke und dann der (nicht manipulierte) Ausdruck der manipulierten Daten.
(Bewusst so - zum besseren Verständnis - ausgeführt).
Für die vorgebliche Geldwäsche reicht schon die Nutzung des "milderen Mittels".
Grüße
__________________ gmg
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15
29.09.2013 23:59 |
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dieter116
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Wie viel Hinweise im Monat auf Geldwäsche gibt es denn ?
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16
30.09.2013 06:32 |
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KARO
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Hallo Dieter116 ,
diese Frage wird Dir gmg bestimmt beantworten können , schliesslich ist Herr Gerrit G. ja Steuerfahnder von Beruf .
Gruß
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17
30.09.2013 08:20 |
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gmg
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Zitat: |
Original von dieter116
Wie viel Hinweise im Monat auf Geldwäsche gibt es denn ? |
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Ich habe noch keinen Hinweis erhalten.
Deswegen schrieb ich ja auch:
"Für die vorgebliche Geldwäsche...."
Grüße
__________________ gmg
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18
30.09.2013 09:55 |
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Meike
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Hallo dieter,
wie bekannt wurden die Spielhallen, der Bereich des gewerblichen Glücksspiels vollkommen
aus dem Geldwäschegesetz rausgehalten, obwohl von der FATF etwas anderes gefordert war.
Somit hast Du keine Aufsichtsbehörden für den Bereich in den einzelnen Bundesländern.
Geldwäscheverdachtsanzeigen gehen an die FIU, die LKÄ der Länder und die Finanzbehörden.
Die Jahresberichte kannst du dazu hier abrufen:
http://www.bka.de/nn_204298/DE/ThemenABi...html?__nnn=true
Zu unterscheiden ist zudem zwischen den reinen Verdachtsanzeigen und verfahrensintegrierten Ermittlungen,
d.h., dass z.B. im Rahmen eines Großverfahrens es auch dazu Hinweise gibt.
In der öffentlichen Anhörung hatte es Dr. Scarpinato für den Bereich der italienischen Mafia z.B. sehr anschaulich dargelegt.
Es gibt also keine Gesamtstatistik.
Deine Frage ist nicht allgemein zu beantworten.
Da das Land Berlin das einzige Bundesland mit einem Kommissariat beim LKA für Glücksspiel ist, werden die Kollegen dort sicherlich den besten Überblick bundesweit haben.
Und wenn diese dann der Presse mitteilen
"....................Bei der Berliner Polizei wird seit geraumer Zeit beobachtet, dass viele Spielotheken, in denen legal Spielautomaten aufgestellt sind, auch zur Geldwäsche genutzt werden. Schon im Jahr 2011 stiegen die Fall-Zahlen.
..........................
Dahinter würden sich aber nicht selten Angehörige der Russenmafia verbergen. Werfe eine dieser Spielhallen beispielsweise 4000 Euro im Monat ab, würden manchmal bis zu 80.000 Euro Umsatz angeben. Zwar würden im Nachgang hohe Steuer anfallen, jedoch würden die aus Menschen- und Waffenhandel stammenden Gelder mit dieser Methode als legal erwirtschaftet und versteuert gelten.................."
ist doch alles gesagt, oder?
VG
Meike
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19
30.09.2013 17:41 |
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gelroy
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Zitat: |
Original von Meike
..........................
Dahinter würden sich aber nicht selten Angehörige der Russenmafia verbergen. Werfe eine dieser Spielhallen beispielsweise 4000 Euro im Monat ab, würden manchmal bis zu 80.000 Euro Umsatz angeben. Zwar würden im Nachgang hohe Steuer anfallen, jedoch würden die aus Menschen- und Waffenhandel stammenden Gelder mit dieser Methode als legal erwirtschaftet und versteuert gelten.................."
ist doch alles gesagt, oder?
VG
Meike |
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eigentlich ist dieser Absatz aus diesem Artikel so hanebüchen, dass ich eigentlich gar nix dazu schreiben wollte.
Aber der Nonsens wird nun stets wiederholt, da reicht stilles Kopfschütteln nicht mehr aus.
Was ist denn bitte schon der sog. "Umsatz"? Soll das heissen, die Halle hatte einen Saldo 2 von 4000€ und dann wird wie auch immer 80.000 daraus gemacht???
Na das Finanzamt möchte ich sehen, das nach so einem Umsatzsprung nicht zumindest etwas ins Grübeln kommt.......
Abgesehen davon möchte ich darauf hinweisen, dass meiner Meinung nach in der Tat einige Spielhallen so betrieben werden wie es nicht sein sollte und darf.
Ob schlimmer als in anderen, vor allem auch bargeldintensiven Branchen, sei mal dahin gestellt. Und auch bei der Polizei oder dem Finanzamt wurden schon illegale Aktivitäten entdeckt
Und ich bleibe wie früher schon mal gesagt dabei: Die Russenmafia ist nicht so doof sich eine Branche mit einer speziellen Extrasteuer auszusuchen. Die mögen in der Branchen mitmischen, aber mit Sicherheit nicht anhand von illusorisch nach oben(!) geschraubten Ust.- + Vergnügungssteuererklärungen.
kann natürlich im Einzelfall dennoch vorkommen, wenn die Geldspeicher zum Bersten gefüllt sind und die Person mit Hirn eine Grippe oder Urlaub hat, aber deswegen gleich die ganze Branche mit dieser lächerlichen Methode in Sippenhaft zu nehmen ist boshaft.
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20
30.09.2013 18:01 |
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