Obst und Gemüseverkauf auf Trödelmärkten |
Solon
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Solon
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J. Simon
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Hallo Wittgensteiner,
was ist denn Gegenstand des Marktes? Wenn es ein Jahrmarkt für "geringwertige gebrauchte Gegenstände des täglichen Bedarfs" ist, so würde ich die Zulässigkeit eines Ausstellers für Frischobst verneinen. Wenn es ein jahrmarkt allgemein ist, dann kann man ihn auch zulassen.
VG J. Simon
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3
12.09.2013 12:14 |
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J. Simon
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Ja, soweit so gut. Aber wenn es ein TRödelmarkt sein soll, dann wird der Kreis der Waren bei uns entsprechend eingeschränkt. Dann werden keine Neuwaren und erst recht keine Lebensmittel zugelassen.
Ansonsten kann man auf einem Jahrmarkt sicherlich alles verkaufen.
VG
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5
12.09.2013 14:18 |
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SteBa
Haudegen
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Hallo,
da der Markt als Jahrmarkt festgesetzt ist und dort in der Regel Waren aller Art verkauft werden dürfen, dürfen auch Obst und Gemüse verkauft werden.
Es sei denn, die Festsetzung enthält eine Auflage/Bestimmung, die dies verbietet. (siehe Antwort vom Kollegen J. Simon)
Oder der Marktveranstalter hat Teilnahmebedingungen, welche den Verkauf z.B. von Obst und Gemüse ausschließen.
Gruß
SteBa
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6
12.09.2013 14:19 |
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J. Simon
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Hallo Wittgensteiner,
du sprichst von einem Trödelmarkt, dann vom Jahrmarkt. Was ist es denn nun?
Wenn bei uns Trödel verkauft wird, dann werden keine Neuwaren oder Autos, Gemüse, Obst oder Scheunendächer zugelassen.
Wenn du ganz allgemein einen Jahrmarkt festsetzt, kannst man noch Katzenfutter, Kuliminen, Nähgarn oder "Piieep" (Wort aus Jugendschutzgründen entfernt) verkaufen. Ganz einfach.
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8
12.09.2013 14:53 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenraht,
yes!!!!
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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9
12.09.2013 14:54 |
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Pieck, OA Düren
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Hallo,
was steht denn in der Festsetzung unter Gegenstand des Marktes ?
"Waren aller Art"
oder
"....."
Ist demnächst aber sowieseo vorbei, wenn das Landesmarktgesetz kommt, oder auch nicht kommt !
MfG
Thomas Pieck
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10
12.09.2013 16:32 |
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Pieck, OA Düren
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Dann darf also auch Obst und Gemüse verkauft werden !
MfG
Thomas Pieck
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12
12.09.2013 16:39 |
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