Forum-Gewerberecht

» Obst und Gemüseverkauf auf Trödelmärkten «

Also,

d.h. wenn keine Auflage in die Erlaubnis aufgenommen wird wonach keine Lebensmittel aller Art verkauft werden dürfen - dann darf Obst und Gemüse verkauft werden.

Stimmt´s ?



Gepostet am 12.09.2013 um 14:39 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85008#post85008


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