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Geschrieben von Wittgensteiner am 12.09.2013 um 11:56:

  Obst und Gemüseverkauf auf Trödelmärkten

Hallo,

folgende Situation könnte auf uns zukommen:

Ein Teilnehmer eines Trödelmarktes verkauft anläßlich eines Trödelmarktes aus einen LKW Obst und Gemüse.

Ist das erlaubt?

Schönen Dank im Namen meiner Kollegin.

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von Wittgensteiner am 12.09.2013 um 11:59:

  RE: Obst und Gemüseverkauf auf Trödelmärkten

ups,

der 400 Beitrag und das am Schlado - jetzt dürft ihr 3 x raten wer den Kuchen heute nachmittag bezahlen muss.....Heul



Geschrieben von J. Simon am 12.09.2013 um 12:14:

 

Hallo Wittgensteiner,

was ist denn Gegenstand des Marktes? Wenn es ein Jahrmarkt für "geringwertige gebrauchte Gegenstände des täglichen Bedarfs" ist, so würde ich die Zulässigkeit eines Ausstellers für Frischobst verneinen. Wenn es ein jahrmarkt allgemein ist, dann kann man ihn auch zulassen.

VG J. Simon



Geschrieben von Wittgensteiner am 12.09.2013 um 13:39:

 

Hallo,

der Trödelmarkt wird nach § 68 Abs. 2 GewO festgesetzt.



Geschrieben von J. Simon am 12.09.2013 um 14:18:

 

Ja, soweit so gut. Aber wenn es ein TRödelmarkt sein soll, dann wird der Kreis der Waren bei uns entsprechend eingeschränkt. Dann werden keine Neuwaren und erst recht keine Lebensmittel zugelassen.

Ansonsten kann man auf einem Jahrmarkt sicherlich alles verkaufen.

VG



Geschrieben von SteBa am 12.09.2013 um 14:19:

 

Hallo,

da der Markt als Jahrmarkt festgesetzt ist und dort in der Regel Waren aller Art verkauft werden dürfen, dürfen auch Obst und Gemüse verkauft werden.

Es sei denn, die Festsetzung enthält eine Auflage/Bestimmung, die dies verbietet. (siehe Antwort vom Kollegen J. Simon)

Oder der Marktveranstalter hat Teilnahmebedingungen, welche den Verkauf z.B. von Obst und Gemüse ausschließen.

Gruß

SteBa



Geschrieben von Wittgensteiner am 12.09.2013 um 14:39:

 

Also,

d.h. wenn keine Auflage in die Erlaubnis aufgenommen wird wonach keine Lebensmittel aller Art verkauft werden dürfen - dann darf Obst und Gemüse verkauft werden.

Stimmt´s ?



Geschrieben von J. Simon am 12.09.2013 um 14:53:

 

Hallo Wittgensteiner,

du sprichst von einem Trödelmarkt, dann vom Jahrmarkt. Was ist es denn nun?

Wenn bei uns Trödel verkauft wird, dann werden keine Neuwaren oder Autos, Gemüse, Obst oder Scheunendächer zugelassen.

Wenn du ganz allgemein einen Jahrmarkt festsetzt, kannst man noch Katzenfutter, Kuliminen, Nähgarn oder "Piieep" (Wort aus Jugendschutzgründen entfernt) verkaufen. Ganz einfach.



Geschrieben von Hartmut Fries am 12.09.2013 um 14:54:

 

Hi aus Herzogenraht,

yes!!!!



Geschrieben von Pieck, OA Düren am 12.09.2013 um 16:32:

 

Hallo,

was steht denn in der Festsetzung unter Gegenstand des Marktes ?
"Waren aller Art"
oder
"....."

Ist demnächst aber sowieseo vorbei, wenn das Landesmarktgesetz kommt, oder auch nicht kommt !

MfG
Thomas Pieck



Geschrieben von Wittgensteiner am 12.09.2013 um 16:34:

 

Gegenstand der Festsetzung sind Waren aller Art



Geschrieben von Pieck, OA Düren am 12.09.2013 um 16:39:

 

Dann darf also auch Obst und Gemüse verkauft werden !

MfG
Thomas Pieck



Geschrieben von Wittgensteiner am 12.09.2013 um 16:41:

 

Danke für die hilfreichen Beiträge

bin Morgen in Münster - Seminar zum Thema LÖG

schönes WE


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