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Hallo Wittgensteiner,

was ist denn Gegenstand des Marktes? Wenn es ein Jahrmarkt für "geringwertige gebrauchte Gegenstände des täglichen Bedarfs" ist, so würde ich die Zulässigkeit eines Ausstellers für Frischobst verneinen. Wenn es ein jahrmarkt allgemein ist, dann kann man ihn auch zulassen.

VG J. Simon



Gepostet am 12.09.2013 um 12:14 von:
Benutzer: J. Simon
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