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Zum Ende der Seite springen Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz
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Rooobert Rooobert ist männlich
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Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Weiss jemand wo auf dem Auslesestreifen der "Spieleinsatz" zu finden ist ?
1 12.06.2013 14:20 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Nirgendwo.

Es gibt nur eine Auflistung der Summe der Einsätze gemäß Kontrollmodul.
Und das ist natürlich nicht der Spieleinsatz.

Grüße

__________________
gmg
2 12.06.2013 14:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Rooobert Rooobert ist männlich
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt Kopfkratz
3 12.06.2013 16:39 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Gerätehersteller anschreiben und auf die Unvollständigkeit der steuerlichen Aufzeichnungen für die Vergnügungssteuer hinweisen.
Um Hilfestellung bitten.

PTB anschreiben und darauf hinweisen, dass sie GSG die Zulassung erteilt, die nicht die von der Kommune geforderten steuerlichen Merkmale zur Erhebung der Vergnügungssteuer aufzeichnen.
Um Hilfestellung bitten.

Grüße

__________________
gmg
4 12.06.2013 16:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Zitat:
Original von Rooobert
Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt Kopfkratz


besteuerung des spieleinsatzes ist nicht zulässig
5 12.06.2013 17:28 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Zitat:
Original von immo2012
Zitat:
Original von Rooobert
Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt Kopfkratz


besteuerung des spieleinsatzes ist nicht zulässig




vg.steuer ist möglich :

vom netto

vom brutto (saldo 2)

und vom einwurfsaldo ohne auswurf

diese varianten werden in deutschland derzeit praktiziert

Party2
6 12.06.2013 18:17 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
immo2012 immo2012 ist männlich
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von immo2012
Zitat:
Original von Rooobert
Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt Kopfkratz


besteuerung des spieleinsatzes ist nicht zulässig




vg.steuer ist möglich :

vom netto

vom brutto (saldo 2)

und vom einwurfsaldo ohne auswurf

diese varianten werden in deutschland derzeit praktiziert

Party2


praktiziert bedeutet ja nicht zulässig
besteuert werden darf nur was man an geld in der hand hat (bgh)
7 12.06.2013 19:15 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Zeus Zeus ist männlich
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Hallo,
Zitat:
Original von gmg
Nirgendwo.

Es gibt nur eine Auflistung der Summe der Einsätze gemäß Kontrollmodul.
Und das ist natürlich nicht der Spieleinsatz.

Grüße


Sorry, aber das ist Blödsinn...

laut Technischer Richttlinie sind die vom Kontrollmodul ausgewiesenen Einsätze auch die "richtigen" Spieleinsätze... Auch Beamte sollten richtig vestehen können, was in den Technischen
Richtlinen geschrieben steht, würde hier eine Userin schreiben die ständig den Aufstellern unterschwellig unterstellt, eine verminderte Aufnahmefähigkeit zu haben ... ;-)


Gruß Zeus
8 13.06.2013 04:52 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Sorry, Zeus, aber Du hast keine Ahnung.

Es wurde nach dem Spieleinsatz gefragt.

Der Spieleinsatz setzt sich zusammen aus dem eingeworfenen Geld (Umwandlung in Punkte) und gewonnen Punkten.
Diese Punkte können verspielt werden.
Für diese beiden Komponenten gibt es auf dem Auslesestreifen keine Informationen.

Die Ausführungen in den Technischen Richtlnien regulieren nur den Geldfluß (REIN und RAUS).

Grüße

__________________
gmg
9 13.06.2013 07:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
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Wenn Zeus recht hat und mit Spieleinsatz der Einwurf gemeint ist - wie ist es dann wenn ein 50 e Schein eingeschoben wird ? 27 e werden ja sofort wieder ausbezahlt - sind dann aber für 50 steuern fällig ???
Falls ja werde ich die Akzeptoren umgehend stilllegen und durch externe Wechsler ersetzen müssen !
10 13.06.2013 07:50 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Was sagt denn die Satzung bzw. das Stadtsteueramt??

Grüße

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gmg
11 13.06.2013 07:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Zitat:
Original von gmg
Sorry, Zeus, aber Du hast keine Ahnung.

Es wurde nach dem Spieleinsatz gefragt.

Der Spieleinsatz setzt sich zusammen aus dem eingeworfenen Geld (Umwandlung in Punkte) und gewonnen Punkten.
Diese Punkte können verspielt werden.
Für diese beiden Komponenten gibt es auf dem Auslesestreifen keine Informationen.

Die Ausführungen in den Technischen Richtlnien regulieren nur den Geldfluß (REIN und RAUS).

Grüße


hi,

bei der Besteuerung nach dem "Spieleinsatz" interessieren die "gewonnenen " Punkte nicht, sondern lediglich das tatsächlich eingesetzte Geld, und das kann man eindeutig auf dem Streifen finden und zwar beim Kontrollmodul unter " Einsätze".
Der Einsatz entspricht der Summe des umgewandelten Geldes in Punkte. Danke


grüsse
12 13.06.2013 08:51 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Zitat:
Original von rosebud
hi,

bei der Besteuerung nach dem "Spieleinsatz" interessieren die "gewonnenen " Punkte nicht, sondern lediglich das tatsächlich eingesetzte Geld, und das kann man eindeutig auf dem Streifen finden und zwar beim Kontrollmodul unter " Einsätze".
Der Einsatz entspricht der Summe des umgewandelten Geldes in Punkte. Danke
grüsse


Das stimmt so nicht rosebud.
Da gibt es entsprechende Urteile.
Die Fundstellen sind hier auch schon mehrfach gepostet worden.

Grüße

__________________
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13 13.06.2013 08:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

hi,

Urteile gibt es viele.

Praxis der Gemeinden bei der Besteuerung nach dem Einsatz in Ba-Wü ist jedenfalls die von mir gepostete.

Einsätze (Kontrollmodul) x Prozentsatz = Steuer.

Was mit den gewonnenen Punkten passiert , interessiert nicht.

Es interessiert ja auch niemanden, wie oft ich meine Jetons auf den Spieltisch werfe, bevor sie endgültig verloren sind. Danke


grüsse
14 13.06.2013 09:49 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz

Zitat:
Original von rosebud
hi,

Urteile gibt es viele.

Praxis der Gemeinden bei der Besteuerung nach dem Einsatz in Ba-Wü ist jedenfalls die von mir gepostete.

Einsätze (Kontrollmodul) x Prozentsatz = Steuer.

Was mit den gewonnenen Punkten passiert , interessiert nicht.

Es interessiert ja auch niemanden, wie oft ich meine Jetons auf den Spieltisch werfe, bevor sie endgültig verloren sind. Danke


grüsse



für die mwst ist eine Besteuerung des Einwurfes nicht zulässig (BGH)
ich vermag nicht zu sehen warum dies für die VGNST zulässig sein soll.

Tenor war das man nur besteuern kann auf was der AUfsteller auch zugriff hat (=Kasse)
15 13.06.2013 09:52 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Satzung ist noch nicht ganz fertig , Gemeinderat hat erst beschlossen . Mal abwarten.
16 13.06.2013 10:09 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Zitat:
Original von Rooobert
Satzung ist noch nicht ganz fertig , Gemeinderat hat erst beschlossen . Mal abwarten.


meine Empfehlung ist zahlen und Widerspruch gegen den VGNST Bescheid machen


Sehr gute Chancen alles wieder via Gericht zurückzubekommen

Kann mir aber nicht vorstellen das eine Gemeinde so eine Satzung macht
17 13.06.2013 10:19 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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hi,

Ludwigsburg hat so eine seit 2010 . (4,7%)

Gerichtlich bestätigt ! (Zumindest vom VG Stuttgart)

Aber : Schau mer mal !


grüsse
18 13.06.2013 10:44 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von rosebud
hi,

Ludwigsburg hat so eine seit 2010 . (4,7%)

Gerichtlich bestätigt ! (Zumindest vom VG Stuttgart)

Aber : Schau mer mal !


grüsse



wie gesagt vom bgh liegt eine leitsatz entscheidung vor
19 13.06.2013 11:24 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Zitat:
Original von immo2012
Zitat:
Original von rosebud
hi,

Ludwigsburg hat so eine seit 2010 . (4,7%)

Gerichtlich bestätigt ! (Zumindest vom VG Stuttgart)

Aber : Schau mer mal !


grüsse



wie gesagt vom bgh liegt eine leitsatz entscheidung vor



vg. st.sätze bis 25 % sind von den gerichten (und vorab von der eu)
für i.o.
eingestuft worden
4-5 % vom einsatz wird öfters genommen z.b.in köln !!!


siehe hier von gmg.geschr.

UST und VGNST nebeneinander zulässig



Zum Nebeneinander von Vergnügungssteuer für Glücksspiele und Mehrwertsteuer; EuGH-Vorlagefrage
hat das OVG NRW mit Beschluss vom 26. 02. 2013 unter dem Az: 14 A 2916/12 entschieden:

JA, es ist offenkundig zulässig!

Grüße

__________________
gmg
20 13.06.2013 11:36 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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