Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
Rooobert
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Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Weiss jemand wo auf dem Auslesestreifen der "Spieleinsatz" zu finden ist ?
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1
12.06.2013 14:20 |
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Solon
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gmg
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Nirgendwo.
Es gibt nur eine Auflistung der Summe der Einsätze gemäß Kontrollmodul.
Und das ist natürlich nicht der Spieleinsatz.
Grüße
__________________ gmg
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2
12.06.2013 14:57 |
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Solon
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Rooobert
Routinier
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt
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3
12.06.2013 16:39 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Gerätehersteller anschreiben und auf die Unvollständigkeit der steuerlichen Aufzeichnungen für die Vergnügungssteuer hinweisen.
Um Hilfestellung bitten.
PTB anschreiben und darauf hinweisen, dass sie GSG die Zulassung erteilt, die nicht die von der Kommune geforderten steuerlichen Merkmale zur Erhebung der Vergnügungssteuer aufzeichnen.
Um Hilfestellung bitten.
Grüße
__________________ gmg
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4
12.06.2013 16:59 |
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immo2012
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Zitat: |
Original von Rooobert
Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt
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besteuerung des spieleinsatzes ist nicht zulässig
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5
12.06.2013 17:28 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von Rooobert
Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt
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besteuerung des spieleinsatzes ist nicht zulässig |
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vg.steuer ist möglich :
vom netto
vom brutto (saldo 2)
und vom einwurfsaldo ohne auswurf
diese varianten werden in deutschland derzeit praktiziert
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6
12.06.2013 18:17 |
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immo2012
Routinier
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von Rooobert
Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt
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besteuerung des spieleinsatzes ist nicht zulässig |
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vg.steuer ist möglich :
vom netto
vom brutto (saldo 2)
und vom einwurfsaldo ohne auswurf
diese varianten werden in deutschland derzeit praktiziert
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praktiziert bedeutet ja nicht zulässig
besteuert werden darf nur was man an geld in der hand hat (bgh)
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7
12.06.2013 19:15 |
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Zeus
Tripel-As
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Hallo,
Zitat: |
Original von gmg
Nirgendwo.
Es gibt nur eine Auflistung der Summe der Einsätze gemäß Kontrollmodul.
Und das ist natürlich nicht der Spieleinsatz.
Grüße |
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Sorry, aber das ist Blödsinn...
laut Technischer Richttlinie sind die vom Kontrollmodul ausgewiesenen Einsätze auch die "richtigen" Spieleinsätze... Auch Beamte sollten richtig vestehen können, was in den Technischen
Richtlinen geschrieben steht, würde hier eine Userin schreiben die ständig den Aufstellern unterschwellig unterstellt, eine verminderte Aufnahmefähigkeit zu haben ... ;-)
Gruß Zeus
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8
13.06.2013 04:52 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Sorry, Zeus, aber Du hast keine Ahnung.
Es wurde nach dem Spieleinsatz gefragt.
Der Spieleinsatz setzt sich zusammen aus dem eingeworfenen Geld (Umwandlung in Punkte) und gewonnen Punkten.
Diese Punkte können verspielt werden.
Für diese beiden Komponenten gibt es auf dem Auslesestreifen keine Informationen.
Die Ausführungen in den Technischen Richtlnien regulieren nur den Geldfluß (REIN und RAUS).
Grüße
__________________ gmg
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9
13.06.2013 07:08 |
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Rooobert
Routinier
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Wenn Zeus recht hat und mit Spieleinsatz der Einwurf gemeint ist - wie ist es dann wenn ein 50 e Schein eingeschoben wird ? 27 e werden ja sofort wieder ausbezahlt - sind dann aber für 50 steuern fällig ???
Falls ja werde ich die Akzeptoren umgehend stilllegen und durch externe Wechsler ersetzen müssen !
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10
13.06.2013 07:50 |
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gmg
Foren Gott
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Was sagt denn die Satzung bzw. das Stadtsteueramt??
Grüße
__________________ gmg
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11
13.06.2013 07:55 |
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rosebud
Routinier
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Zitat: |
Original von gmg
Sorry, Zeus, aber Du hast keine Ahnung.
Es wurde nach dem Spieleinsatz gefragt.
Der Spieleinsatz setzt sich zusammen aus dem eingeworfenen Geld (Umwandlung in Punkte) und gewonnen Punkten.
Diese Punkte können verspielt werden.
Für diese beiden Komponenten gibt es auf dem Auslesestreifen keine Informationen.
Die Ausführungen in den Technischen Richtlnien regulieren nur den Geldfluß (REIN und RAUS).
Grüße |
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hi,
bei der Besteuerung nach dem "Spieleinsatz" interessieren die "gewonnenen " Punkte nicht, sondern lediglich das tatsächlich eingesetzte Geld, und das kann man eindeutig auf dem Streifen finden und zwar beim Kontrollmodul unter " Einsätze".
Der Einsatz entspricht der Summe des umgewandelten Geldes in Punkte.
grüsse
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12
13.06.2013 08:51 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
bei der Besteuerung nach dem "Spieleinsatz" interessieren die "gewonnenen " Punkte nicht, sondern lediglich das tatsächlich eingesetzte Geld, und das kann man eindeutig auf dem Streifen finden und zwar beim Kontrollmodul unter " Einsätze".
Der Einsatz entspricht der Summe des umgewandelten Geldes in Punkte.
grüsse |
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Das stimmt so nicht rosebud.
Da gibt es entsprechende Urteile.
Die Fundstellen sind hier auch schon mehrfach gepostet worden.
Grüße
__________________ gmg
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13
13.06.2013 08:58 |
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rosebud
Routinier
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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hi,
Urteile gibt es viele.
Praxis der Gemeinden bei der Besteuerung nach dem Einsatz in Ba-Wü ist jedenfalls die von mir gepostete.
Einsätze (Kontrollmodul) x Prozentsatz = Steuer.
Was mit den gewonnenen Punkten passiert , interessiert nicht.
Es interessiert ja auch niemanden, wie oft ich meine Jetons auf den Spieltisch werfe, bevor sie endgültig verloren sind.
grüsse
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13.06.2013 09:49 |
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immo2012
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
Urteile gibt es viele.
Praxis der Gemeinden bei der Besteuerung nach dem Einsatz in Ba-Wü ist jedenfalls die von mir gepostete.
Einsätze (Kontrollmodul) x Prozentsatz = Steuer.
Was mit den gewonnenen Punkten passiert , interessiert nicht.
Es interessiert ja auch niemanden, wie oft ich meine Jetons auf den Spieltisch werfe, bevor sie endgültig verloren sind.
grüsse |
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für die mwst ist eine Besteuerung des Einwurfes nicht zulässig (BGH)
ich vermag nicht zu sehen warum dies für die VGNST zulässig sein soll.
Tenor war das man nur besteuern kann auf was der AUfsteller auch zugriff hat (=Kasse)
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15
13.06.2013 09:52 |
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Rooobert
Routinier
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Satzung ist noch nicht ganz fertig , Gemeinderat hat erst beschlossen . Mal abwarten.
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16
13.06.2013 10:09 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von Rooobert
Satzung ist noch nicht ganz fertig , Gemeinderat hat erst beschlossen . Mal abwarten. |
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meine Empfehlung ist zahlen und Widerspruch gegen den VGNST Bescheid machen
Sehr gute Chancen alles wieder via Gericht zurückzubekommen
Kann mir aber nicht vorstellen das eine Gemeinde so eine Satzung macht
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17
13.06.2013 10:19 |
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rosebud
Routinier
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hi,
Ludwigsburg hat so eine seit 2010 . (4,7%)
Gerichtlich bestätigt ! (Zumindest vom VG Stuttgart)
Aber : Schau mer mal !
grüsse
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18
13.06.2013 10:44 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
Ludwigsburg hat so eine seit 2010 . (4,7%)
Gerichtlich bestätigt ! (Zumindest vom VG Stuttgart)
Aber : Schau mer mal !
grüsse |
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wie gesagt vom bgh liegt eine leitsatz entscheidung vor
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19
13.06.2013 11:24 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von rosebud
hi,
Ludwigsburg hat so eine seit 2010 . (4,7%)
Gerichtlich bestätigt ! (Zumindest vom VG Stuttgart)
Aber : Schau mer mal !
grüsse |
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wie gesagt vom bgh liegt eine leitsatz entscheidung vor |
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vg. st.sätze bis 25 % sind von den gerichten (und vorab von der eu)
für i.o.
eingestuft worden
4-5 % vom einsatz wird öfters genommen z.b.in köln !!!
siehe hier von gmg.geschr.
UST und VGNST nebeneinander zulässig
Zum Nebeneinander von Vergnügungssteuer für Glücksspiele und Mehrwertsteuer; EuGH-Vorlagefrage
hat das OVG NRW mit Beschluss vom 26. 02. 2013 unter dem Az: 14 A 2916/12 entschieden:
JA, es ist offenkundig zulässig!
Grüße
__________________
gmg
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20
13.06.2013 11:36 |
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