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Zum Ende der Seite springen Festlegung eine Pflegestufe=Gewerbe?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Festlegung eine Pflegestufe=Gewerbe? Ilona Faselt 03.08.2005 11:34
 RE: Festlegung eine Pflegestufe=Gewerbe? Kramer-Cloppenburg 03.08.2005 13:05
 RE: Festlegung eine Pflegestufe=Gewerbe? Ilona Faselt 03.08.2005 14:38

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Ilona Faselt   Zeige Ilona Faselt auf Karte Ilona Faselt ist weiblich
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Fragezeichen Festlegung eine Pflegestufe=Gewerbe?

Eine Bürgerin besitzt den Qualifizierungsnachweis als Gutachterin zur Bestimmung einer Pflegestufe.
Für die Überprüfung bzw. Feststellung der Pflegestufe erhält sie von einer Krankenkasse die Anschriften der zu überprüfenden Personen. Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der aufgesuchten Personen.
Diese Tätigkeit ist meiner Meinung nach nicht der Rubrik "andere Heilberufe" (§ 6 GewO) zuzuordnen.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

M.f.G.

I.F.
1 03.08.2005 11:34 Ilona Faselt ist offline E-Mail an Ilona Faselt senden Homepage von Ilona Faselt Beiträge von Ilona Faselt suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Schönen guten Tag, Frau Faselt! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Nach meiner Auffassung und meinem Rechtsverständnis hat der Gesetzgeber bewusst den gesamten Bereich der Heilkunde, und hierzu zählt m. E. auch zweifelsfrei der Bereich der Pflege, aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung herausgenommen und der Aufsicht der Gesundheitsämter unterstellt. Und nach meinem Dafürhalten ist auch die Einstufung / Bestimmung einer Pflegestufe zweifelsfrei ein Teilbereich der Pflege und damit auch der Heilkunde. U. a. wird dies auch daran deutlich, dass die Gutachterin Ihre Aufträge direkt von den Krankenkassen bekommt. Aus diesem Grunde würde ich für dieses Tätigkeitsmerkmal auch keine Anwendung der GewO sehen. großes Grinsen

Aber selbst wenn Sie bei weiterer Prüfung zu dem Ergebnis kommen sollten, dass Sie die v. g. Tätigkeit (aus welchen Gründen auch immer??!!) nicht dem Bereich Heilkunde zuordnen können, bleibt immer noch die Frage, ob die von Ihrer Gutachterin ausgeübte Tätigkeit nicht eine "freiberufliche Tätigikeit" ist. Nach meiner Einschätzung ist für die von Ihrer Bürgerin ausgeübte Tätigkeit ein Hochschulstudium oder eine gleichartige, qualifizierte Ausbildung mindestens erforderlich, um ein entsprechendes Gutachten zur Beurteilung des Gesundheits- bzw. vielmehr Krankheitszustandes einer Person abzugeben, die ja auch gerichtsfest sein müssen.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
1 03.08.2005 13:05 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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Ilona Faselt   Zeige Ilona Faselt auf Karte Ilona Faselt ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Ilona Faselt


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Danke und einfreundliches Hallo aus Cottbus!

M.f.G. I.F.
1 03.08.2005 14:38 Ilona Faselt ist offline E-Mail an Ilona Faselt senden Homepage von Ilona Faselt Beiträge von Ilona Faselt suchen
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