Forum-Gewerberecht

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Eine Bürgerin besitzt den Qualifizierungsnachweis als [font=Arial Black]Gutachterin zur Bestimmung einer Pflegestufe[/font].
Für die Überprüfung bzw. Feststellung der Pflegestufe erhält sie von einer Krankenkasse die Anschriften der zu überprüfenden Personen. Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der aufgesuchten Personen.
Diese Tätigkeit ist meiner Meinung nach nicht der Rubrik "andere Heilberufe" (§ 6 GewO) zuzuordnen.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

M.f.G.

I.F.



Gepostet am 03.08.2005 um 11:34 von:
Benutzer: Ilona Faselt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=409#post409


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