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» Festlegung eine Pflegestufe=Gewerbe? «

Schönen guten Tag, Frau Faselt! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Nach meiner Auffassung und meinem Rechtsverständnis hat der Gesetzgeber bewusst den gesamten Bereich der Heilkunde, und hierzu zählt m. E. auch zweifelsfrei der Bereich der Pflege, aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung herausgenommen und der Aufsicht der Gesundheitsämter unterstellt. Und nach meinem Dafürhalten ist auch die Einstufung / Bestimmung einer Pflegestufe zweifelsfrei ein Teilbereich der Pflege und damit auch der Heilkunde. U. a. wird dies auch daran deutlich, dass die Gutachterin Ihre Aufträge direkt von den Krankenkassen bekommt. Aus diesem Grunde würde ich für dieses Tätigkeitsmerkmal auch keine Anwendung der GewO sehen.  großes Grinsen  

Aber selbst wenn Sie bei weiterer Prüfung zu dem Ergebnis kommen sollten, dass Sie die v. g. Tätigkeit (aus welchen Gründen auch immer??!!) nicht dem Bereich Heilkunde zuordnen können, bleibt immer noch die Frage, ob die von Ihrer Gutachterin ausgeübte Tätigkeit nicht eine "freiberufliche Tätigikeit" ist. Nach meiner Einschätzung ist für die von Ihrer Bürgerin ausgeübte Tätigkeit ein Hochschulstudium oder eine gleichartige, qualifizierte Ausbildung mindestens erforderlich, um ein entsprechendes Gutachten zur Beurteilung des Gesundheits- bzw. vielmehr Krankheitszustandes einer Person abzugeben, die ja auch gerichtsfest sein müssen.



Gepostet am 03.08.2005 um 13:05 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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