unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
sternenfaengerin sternenfaengerin ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 21.09.2006
Beiträge: 23
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 147.849
Nächster Level: 157.092

9.243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein

Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein

---------------------------------------------------------------------------
-----

was passiert, wenn jemand ein gewerbe ohne gewerbeschein (der ihm versagt wurde aufgrund strafrechtlicher vorschriften, die der ausübung entgegen stehen) führt?!
was kann man da tun?


bin neu hier... studiere verwaltungswissenschaften und hab zur zeit viel mit gewerberecht zu tun ... danke für eure hilfe :-)

__________________
Begegne der Welt mit einem Lächeln.
1 21.09.2006 16:35 sternenfaengerin ist offline E-Mail an sternenfaengerin senden Beiträge von sternenfaengerin suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 363
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.412.313
Nächster Level: 2.530.022

117.709 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Einen schönen guten Abend aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

leider kann man Ihre Frage so nicht beantworten, da zu unkonkret.
Zumal Sie auch schon von der Terminologie her nicht einzuordnen ist. Was meinen Sie mit "Gewerbeschein"? Die normale Gewerbeanzeige? Oder eine Gaststätenerlaubnis etc.?

Mit den nötigen Details (anonymisiert) werden Sie ein breiteres Echo finden; solange es nicht in Rechtsberatung ausartet.

Trotzdem, Kopf hoch . . .

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 21.09.2006 16:53 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

sternenfaengerin sternenfaengerin ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 21.09.2006
Beiträge: 23
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 147.849
Nächster Level: 157.092

9.243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von sternenfaengerin


www.Fiat-126-Forum.de







guten morgen,

mit gewerbeschein meine ich die normale gewerbeanzeige.
es geht um eine wettannahmestelle, die aufgrund eines strafrechtlichen tatbestandes dieses gewerbe nicht führen darf.
jetzt führt der betreiber diesen laden trotzdem. was tun?

__________________
Begegne der Welt mit einem Lächeln.
3 22.09.2006 07:23 sternenfaengerin ist offline E-Mail an sternenfaengerin senden Beiträge von sternenfaengerin suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.044.950
Nächster Level: 3.609.430

564.480 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also:

Ein Blick in die Ahndungsvorschriften des Ordnungswidrigkeitensetzes und ein Blick in das Verwaltungsvollstreckungsgesetz erleichtert da die Rechtsfindung erheblich. ABer auch eine Information der zuständigen Gewerbemeldestelle sollte dem unrechtmäßigem Treiben bald ein Ende bereiten.
4 22.09.2006 07:29 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.015.457
Nächster Level: 5.107.448

91.991 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein

Sternenfängerin und herzlich Willkommen im Forum.
Sie meinen wohl ein Sportwettbüro, das auf Grund von § 284 StGB (Veranstalten von Glücksspiel ohne Erlaubnis) als illegal gilt und daher nicht angemeldet werden soll.
In so einem Fall ist eine Anordnung nach dem jeweiligen Landesrecht für Ordnung und Sicherheit fällig, um den Betrieb zu unterbinden.
In Bayern das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
Geht Ihre Frage in diese Richtung?

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
5 22.09.2006 08:55 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
sternenfaengerin sternenfaengerin ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 21.09.2006
Beiträge: 23
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 147.849
Nächster Level: 157.092

9.243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von sternenfaengerin


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein

ich hab überlegt, ob es eine Owi nach § 146 GewO ist?! Mehrmalige Missachtung dann folglich § 148.
Oder ist durch ein Führen eines Gewerbes ohne Gewerbeanzeige ein strafrechtlicher Tatbestand verwirklicht?
Ich weiß nicht, wie ich dieses Vorgehen ahnden soll oder was ich dagegen tun kann.

__________________
Begegne der Welt mit einem Lächeln.
6 22.09.2006 09:38 sternenfaengerin ist offline E-Mail an sternenfaengerin senden Beiträge von sternenfaengerin suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.015.457
Nächster Level: 5.107.448

91.991 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein

nochmal
Ganz langsam. Was ist der Sachverhalt? Geht es nur um die Frage, ob eine nicht angezeigte Gewerbeausübung geahndet werden soll, oder steht hier eine verbotene gewerbliche oder pseudogewerbliche Betätigung ins Haus? Es kommt auf den Ihrer Aufgabe zugrunde liegenden Sachverhalt an, was zu tun ist.
Es macht eine Unterschied, wenn Sie einen Imbißwirt verknacken, der "nur" keine Gewerbeanzeige macht oder ob Sie die Tätigkeit unterbinden müssen, weil er vielleicht ungesunde Lebensmittel in den Verkehr bringt.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
7 22.09.2006 09:47 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
sternenfaengerin sternenfaengerin ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 21.09.2006
Beiträge: 23
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 147.849
Nächster Level: 157.092

9.243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von sternenfaengerin


www.Fiat-126-Forum.de







Geht es nur um die Frage, ob eine nicht angezeigte Gewerbeausübung geahndet werden soll


naja, zum anzeigen können wir ihn ja nicht bewegen weil ihm das ja sowieso net gestattet wird bzw wir haben die anzeige ja schonmal abgelehnt

oder steht hier eine verbotene gewerbliche oder pseudogewerbliche Betätigung ins Haus?


das trifft wohl eher zu..

__________________
Begegne der Welt mit einem Lächeln.
8 22.09.2006 10:21 sternenfaengerin ist offline E-Mail an sternenfaengerin senden Beiträge von sternenfaengerin suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
König


Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.015.457
Nächster Level: 5.107.448

91.991 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jetzt sind wir wohl im Bilde!?Kopfkratz
Jetzt unterstelle ich halt, daß Sie folgenden Sachverhalt am Hals haben:
Der Gewerbetreibende betreibt eine Vermittlungsstelle für Sportwetten ins mehr oder weniger nahe Ausland. Der Buchmacher (Wetthalter) ist im Besitz einer Erlaubnis des Landes, in welchem er seinen Betriebssitz hat (z.B. UK, Österreich, Malta). Der bei Ihnen ansässige Vermittler ist betreibt ein besonderes Ladenlokal, in dem man Wetten auf den Ausgang von sportlichen Wettkämpfen abschließen kann. Die Kunden können dort ihre Tips abgeben und zahlen für die Wette Kohle.
Es handelt sich nicht um die Vermittlung von Pferderennwetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz, für die eine deutsche Buchmachererlaubnis denkbar wäre.

Die Gewerbebehörde hat die Annahme der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO abgelehnt, weil bei der o.g. Fallkonstellation der Verdacht auf Beteiligung oder Veranstaltung illegalen Glücksspiels gegeben sein könnte, da eine Erlaubnis im Sinne von § 284 StGB fehlt und nach deutschem Recht eine solche auch nicht erteilt werden kann, da Glücksspiele der oben beschriebenen Art vom Staat monopolisiert sind.

Nähern wir uns jetzt Ihrem Problem???

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
9 22.09.2006 10:34 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
sternenfaengerin sternenfaengerin ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 21.09.2006
Beiträge: 23
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 147.849
Nächster Level: 157.092

9.243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von sternenfaengerin


www.Fiat-126-Forum.de







es geht um online wetten. ich hab keine große akte dazu... auch keine wirkliche begründung weshalb das gewerbe versagt wurde ("strafrechtlicher tatbestand").

jetzt führt er den laden trotzdem, also ohne genehmigung.

Die Gewerbebehörde hat die Annahme der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO abgelehnt, weil bei der o.g. Fallkonstellation der Verdacht auf Beteiligung oder Veranstaltung illegalen Glücksspiels gegeben sein könnte, da eine Erlaubnis im Sinne von § 284 StGB fehlt und nach deutschem Recht eine solche auch nicht erteilt werden kann, da Glücksspiele der oben beschriebenen Art vom Staat monopolisiert sind.

ja, ich denke, darauf läuft es hinaus...

__________________
Begegne der Welt mit einem Lächeln.
10 22.09.2006 11:30 sternenfaengerin ist offline E-Mail an sternenfaengerin senden Beiträge von sternenfaengerin suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     Gestern, 05:56 von Puz_zle   Views: 264.239
Antworten: 18
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.442.531
Antworten: 31
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 8.978
Antworten: 0
Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.11.2022 12:43 von mera6712     21.06.2023 07:18 von Zoller   Views: 704.008
Antworten: 10
1 Dateianhänge enthalten Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   20.02.2007 08:28 von Wittgensteiner     10.08.2022 14:01 von Fini469   Views: 478.622
Antworten: 15

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 324.960 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.353.929


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 163 | Gesamt: 0.252s | PHP: 99.6% | SQL: 0.4%