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Autor Beitrag
Thema: Zuständigkeitsproblem
sternenfaengerin

Antworten: 4
Hits: 2.742
29.05.2007 20:57 Forum: Spielrecht


ich bin auch der meinung, dass der vollzugsdienst nur subsidiär (eilzuständigkeit) zuständig ist.
es gibt zwar noch den

§10 Neben der zuständigen Behörde ist auch der Polizeivollzugsdienst zuständig für
1. die Überwachung der Pflichten, die sich für die Gewerbetreibenden aus den §§14, 15a, 33c, 33d und 33i GewO und aus den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie aus den Titeln III und IV Gewerbeordnung ergeben,
2. die Prüfung, ob die nach den §§33a, 34, 34a, 34b und 34c GewO erforderliche Erlaubnis vorliegt, 3. aufgehoben.

in der GewO-ZustV aber ich sehe trotzdem keine originäre Zuständigkeit beim PVD.

Mal zusammenfassend:

sachl. zuständig: § 8 Abs. 1 Nr. 2 GewO-ZustV ???
örtl. : Ortspolizeibehörde gem. PolGBW

Oder?
Thema: Zuständigkeitsproblem
sternenfaengerin

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29.05.2007 19:40 Forum: Spielrecht


hallo,

die frage kommt von einem bürgermeister, dessen gemeinde weder untere verwaltungsbehörde noch untere baurechtsbehörde ist. (keine große kreisstadt)

er will die sachliche und örtliche zuständigkeit im bereich gaststätten und spielhallen,d.h. je nachdem wo der automat steht (gibt es da überhaupt einen unterschied in der zuständigkeit?). die frage ist auch, ob nicht einfach nur der vollzugsdienst zuständig ist. letzteres wär natürlich am besten für die gemeinde
die zuständigkeiten sind auch nicht irgendwie noch anderweitig geregelt...

Danke
Thema: Zuständigkeitsproblem
sternenfaengerin

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Zuständigkeitsproblem 29.05.2007 17:34 Forum: Spielrecht


Hallo,

ich arme Praktikantin hab mal wieder was auf's Auge gedrückt bekommen Kopfkratz großes Grinsen

Es geht um die Überwachung von Spielgeräten vor allem wegen der "fun games" Problematik. Wer ist in BaWü für zuständig? Gibt es Unterschiede zwischen der Zuständigkeit in Gaststätten und in Spielhallen?

Da sich SpielV aus der GewO ergibt, finde ich die Zuständigkeit ja in der GewO-ZustV, oder?! Nur in dieser VO gibt es wieder so blöde §§. Kann mir jemand helfen?

Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung (GewOZuVO)

§1 Die unteren Verwaltungsbehörden sind zuständige Behörden zur Ausführung der Titel I bis IV der Gewerbeordnung (GewO) und der auf ihrer Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen, soweit in dieser Verordnung oder durch andere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.

§6 Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit sind zuständige Behörden im Sinne von 1. §33i GewO, 2. §139b Abs.6 GewO, soweit weder das Regierungspräsidium Freiburg noch die nach §2 Abs.1 BImSchZuVO für das Betriebsgelände zuständige Behörde zuständig sind.

§7 Die Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, und die Verwaltungsgemeinschaften sind zuständige Behörden im Sinne von 1. §33a, 2. §34a und, auch in Verbindung mit §61a GewO, den auf Grund des §34a Abs.2 GewO erlassenen Rechtsvorschriften, 3. §56a Abs.2 Satz1, 4. §60d in Verbindung mit §61a und den auf Grund des §34a Abs.2 GewO erlassenen Rechtsvorschriften, 5. §60d in Verbindung mit §56a Abs.3, 6. §69 Abs.1 Satz1 und Abs.3, §69a Abs.2 und §§69b und 70a GewO hinsichtlich der Wochenmärkte (§67 GewO), soweit sie nicht selbst untere Verwaltungsbehörden sind.

§8 (1) Die Gemeinden sind zuständige Behörden im Sinne von
1. §14,
2. §33c Abs.1 und 3,
3. §33d Abs.1 Satz1,
4. §34 Abs.1 und den auf Grund des §34 Abs.2 erlassenen Rechtsvorschriften,
5. §34b und, auch in Verbindung mit §61a, den auf Grund des §34b Abs.8 erlassenen Rechtsvorschriften,
6. §55c Satz1,
7. §60d in Verbindung mit §55 Abs.2 und §56 Abs.1 oder 3 Satz2 GewO,
soweit sie nicht selbst untere Verwaltungsbehörden sind.

(2) Die Gemeinden sind zuständige Behörden im Sinne von 1. §15a Abs.4 Satz2,
2. §55a Abs.1 Nr.1,
3. §56 Abs.1 Nr.3 Buchst.b,
4. §60a Abs.2 Satz2 und Abs.3 Satz1,
5. §60b Abs.3 Satz1,
6. §60c Abs.1 Satz1, auch in Verbindung mit Abs.2 Satz2 oder §56 Abs.2 Satz3,
7. §60d in Verbindung mit §60a Abs.2 Satz1 oder 2 oder Abs.3 Satz1, §60c Abs.1 Satz1, auch in Verbindung mit Abs.2 Satz2, oder §2 der Schaustellerhaftpflichtverordnung,
8. §150 Abs.2 Satz1 GewO, 9. §2 der Schaustellerhaftpflichtverordnung.

Die restlichen Vorschriften sind glaub ich unbedeutend.

Gilt der § 8 Abs. 1 Nr. 2 GewO-ZustV bei einer Gemeinde, die nicht untere Verwaltungsbehörde ist? Weil der § 6a der SpielV ja auf den § 33c GewO verweist (bzgl. der fun-games). Oder? Ich kenn mich nicht wirklich in dieser Materie aus... verwirrt

Bin für jede Hilfe dankbar...
Thema: Erlaubnis Außenbewirtung
sternenfaengerin

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Hits: 9.439
RE: Erlaubnis Außenbewirtung 09.10.2006 13:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von OJ Neuss
Hallo aus Neuss,

auflösende Bedingungen sind im Gaststättenrecht nicht zulässig (s. Michel/Kienzle/Pauly, Rdnr. 34 zu § 3 GastG).

Jürgen Schmitz


danke.
wir haben das buch leider net da. kannst du das mal genau zitieren? Danke
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

Antworten: 26
Hits: 19.729
09.10.2006 11:18 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Schwarzer

1. Nr. 1 des Bescheides über die Gewerbeuntersagung gegen Herrn XY vom.... wird aufgehoben.
.


das muss ja begründet werden. gestützt auf welche rechtsgrundlage? verwirrt
Thema: Erlaubnis Außenbewirtung
sternenfaengerin

Antworten: 9
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RE: Erlaubnis Außenbewirtung 09.10.2006 11:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Schwarzer
Dem Kollegen Boshamer kann man wieder nur beipflichten. Das GastG ist nicht dazu da, die Schönheit des Ortsbildes zu regeln, dafür gibt es das Baurecht.
Meines Erachtens sollte lediglich auf die Vorschriften zur Möblierung hingewiesen werden.
Grelle Schirme sind vielleicht nicht schön, aber in der Regel nicht gefährlich.


okay, so sehe ich das auch.
jetzt muss ich das nur noch ausführlich für meinen chef begründen

wie fängt man da am besten an? verhältnismäßigkeitsprüfung?
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

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09.10.2006 10:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Antonia Thien
Hi,

da Rücknahme und Widerruf spezielle Begriffe für die Aufhebung eines VA außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens sind, sollte man diese Begriffe im Rechtsbehelfsverfahren nicht verwenden. Im Rechtsbehelfsverfahren ist die AUFHEBUNG der richtige Begriff.

Viele Grüße
A. Thien


danke!

und die aufhebung erfolgt dann nach § ... ?
Thema: Erlaubnis Außenbewirtung
sternenfaengerin

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Hits: 9.439
Erlaubnis Außenbewirtung 09.10.2006 09:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich hoffe mal, ich bin hier überhaupt richtig... verwirrt

es geht um die Erlaubnis zum Betrieb einer Außenbewirtung (Gaststätte).

Diese wird mit Auflagen versehen. Eine davon ist die, dass die Richtlinien zur Stadtmöblierung (Schirme keine zu grelle Farbe etc.) eingehalten werden.
Es soll nun geprüft werden,ob es möglich wäre, diese Auflage als auflösende Bedingung mit einzubringen. Ein Verstoß wurde somit bewirken, dass die Erlaubnis wegfällt. Ist das unverhältnismäßig? Wie seht ihr das?
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

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09.10.2006 09:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


also, ich habe jetzt mit meinem chef geredet.

wir werden dem ws abhelfen und den gewerbeuntersagungsbescheid zurücknehmen. eine rücknahme i.s.d. VwfG kann man so ja nicht nehmen; möglich ist nur ein Widerruf.

wie kann man diese entscheidung am besten formulieren?

1. die untersagung wird zurückgenommen
2. kostenentscheidung... bla bla

zu punkt 1. welcher §§ ?

helft mir mal.
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

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05.10.2006 12:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


aber ist eine so frühe wiedergestattung möglich? das geht doch nur bei besonderen gründen...
außerdem geht der betroffene da sicher net drauf ein weil ja ne eintragung im gewerbezentralregister fo,gt, oder?!

wiederspruchsbehörde... darf nichtjede behörde abhelfen, falls wir dem widerspruch abhelfen?
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

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05.10.2006 11:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


der betroffene sollte tilgungspläne bis zu einem bestimmten datum vorlegen. dies wurde nicht gemacht und 10tage später wurde der bescheid erlassen. kurz vor ende der ws-frist hat er dann ws eingelegt mit der begründung gerade in gesprächen mit dem finanzamt zu sein.
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

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05.10.2006 11:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Schwarzer
Hat der Betroffene die Schulden getilgt nachdem der Bescheid erlassen war, oder davor? Unter welchen Bedinungen wurde die Aussetzung des Verfahrens gewährt? Was war das Ziel der Aussetzung?


als der bescheid rausging, war der betroffene bereits in gesprächen zur entwicklung von tilgungsplänen mit dem finanzamt.
bedingungen der aussetzung waren: keine neuen steuerschulden, tilgungen sollen fristgerecht gezahlt werden.
inzwischen liegen keine schulden mehr vor und alle bedingungen wurden erfüllt.
ziel war wohl abbau aller schulden, weiß ich nicht genau. ist für mich aus der akte net ersichtlich.
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

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05.10.2006 11:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


das verfahren ist seit oktober 2005 ausgesetzt und bisher sind keine neuen beschwerden eingegangen.

also nun abhilfebescheid?
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

Antworten: 26
Hits: 19.729
05.10.2006 11:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Boshamer
Ne, ne, nicht rechtswidrig, da ja zum Zeitpunkt der Verfügung die Schulden wohl tatsächlich bestanden haben. Also war das Ding rechtmäßig.

Die Rücknahme stellt dann auch wieder einen Verwaltungsakt dar.


aber die rücknahme kann sich ja nur auf einen rechtswidrigen VA beziehen.
ein rechtmäßiger VA kann nur widerrufen werden.

verwirrt

Zitat:
Wenn ich richtig verstanden habe, befinden wir uns in einem Rechtsbehelfsverfahren, weil der Betreffende Widerspruch (Anfechtungswiderspruch) eingelegt hat, oder?! Ein Rechtsbehelfsverfahren endet mit einem Abhilfe- oder einem Widerspruchsbescheid.


ja, wir befinden uns in einem rechtsbehelfsverfahren.
also abhilfebescheid nach ... VwGO?
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

Antworten: 26
Hits: 19.729
05.10.2006 10:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


also rücknahme eines rechtswidrigen VA nach § 48 VwVfG?!

hätte ich mir schon beinahe gedacht großes Grinsen

die rücknahme ist dann auch wieder ein VA, oder?!
Thema: Gewerbeuntersagung
sternenfaengerin

Antworten: 26
Hits: 19.729
Gewerbeuntersagung 05.10.2006 10:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

folgender Fall: Eine Gewerbeuntersagung nach § 35GewO wurde rausgeschickt wg. Steuerschulden. Es wurde WS eingelegt, da derjenige gerade mit dem Finanzamt wegen Abzahlung der Schulden in Kontakt steht. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, obwohl Sofortvollzug angeordnet wurde.
Inzwischen wurde uns vom Finanzamt mitgeteilt, dass alle Schulen getilgt sind.

Was nun? Ich weiß nicht, welcher Verfahrensschritt jetzt folgt Kopfkratz

Danke
Thema: illegales Gewerbe- Gewerbeanmeldung gestatten?
sternenfaengerin

Antworten: 3
Hits: 3.069
29.09.2006 09:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


wie komm ich in das forum hinein? finde keine anmeldemöglichkeit Kopfkratz

zum thema: aber die gewerbeanzeige kann man doch verwehren, weil kein gewerbe i.s.d. gewerbeordnung vorliegt, weil der betrieb strafbar und somit nicht legal ist. oder?!
Thema: illegales Gewerbe- Gewerbeanmeldung gestatten?
sternenfaengerin

Antworten: 3
Hits: 3.069
illegales Gewerbe- Gewerbeanmeldung gestatten? 29.09.2006 08:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

wir haben hier ein illegales Wettbüro, haben ihm jedoch die Gewerbeanmeldung verwehrt. Hätten wir ihm diese Anmeldung gestatten sollen? Hab mal gehört, dass es ein Urteil von nem Münchner Gericht geben soll, in dem gesagt wird, dass die Gewerbeanmeldung nicht maßgebend ist, ob nun illegal oder nicht, also das wir ihm diese nicht verwehren können...
Vielmehr könnte durch die Gewerbeanmeldung besser gegen denjenigen vorgegangen werden, da man ja Daten etc. hat.

Stimmt das? Kennt jemand das Urteil? Bräuchte es mal...

Danke
Thema: Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein
sternenfaengerin

Antworten: 9
Hits: 4.321
22.09.2006 11:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


es geht um online wetten. ich hab keine große akte dazu... auch keine wirkliche begründung weshalb das gewerbe versagt wurde ("strafrechtlicher tatbestand").

jetzt führt er den laden trotzdem, also ohne genehmigung.

Die Gewerbebehörde hat die Annahme der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO abgelehnt, weil bei der o.g. Fallkonstellation der Verdacht auf Beteiligung oder Veranstaltung illegalen Glücksspiels gegeben sein könnte, da eine Erlaubnis im Sinne von § 284 StGB fehlt und nach deutschem Recht eine solche auch nicht erteilt werden kann, da Glücksspiele der oben beschriebenen Art vom Staat monopolisiert sind.

ja, ich denke, darauf läuft es hinaus...
Thema: Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein
sternenfaengerin

Antworten: 9
Hits: 4.321
22.09.2006 10:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Geht es nur um die Frage, ob eine nicht angezeigte Gewerbeausübung geahndet werden soll


naja, zum anzeigen können wir ihn ja nicht bewegen weil ihm das ja sowieso net gestattet wird bzw wir haben die anzeige ja schonmal abgelehnt

oder steht hier eine verbotene gewerbliche oder pseudogewerbliche Betätigung ins Haus?


das trifft wohl eher zu..
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