2013-02-12 ZDF Frontal 21 Illegales Glücksspiel in türkischen Kulturvereinen |
Solon
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gmg
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2013-02-12 ZDF Frontal 21 Illegales Glücksspiel in türkischen Kulturvereinen |
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Beitrag ab Zeitstrahl 33:00 Min.
Filmbeitrag
Den Beitrag kann man nur unterschreiben...
Grüße
__________________ gmg
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2
12.02.2013 22:48 |
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
habe ich mir gerade beim Kaffee angeschaut.
Nun ja, wenn ich so etwas hören,
dass angeblich sich die Behörden/Polizei nicht kümmern würde, dann hätte man mal offen legen sollen,
bei welcher Behörde der Polizei schriftlich angefragt wurde, welche Behörde abgelehnt hatte.
Ich mag derartige pauschale Sätze, was angeblich politisch nicht gewollt ist überhaupt nicht.
Bereits 2007 habe ich auf einer Veranstaltung des AK gg. Spielsucht e.V.,- der ein oder andere war dabei-,
genau zum Thema "Der graue Markt der Kulturvereine" gesprochen und in einem Workshop gerade auch die
verwaltungsrechtlichen Stellschrauben und Fallstricke dargelegt, weil es kurz zuvor unschöne Urteilslagen
der Verwaltungsgerichte gab, welche eingreifende Ordnungsämter dazu verurteilt hatten illegale Fungames an
die Vorsitzenden des Kulturvereins wieder auszuhändigen, da dort angeblich die von der GewO geforderte
Gewerbsmäßigkeit nicht vorliegen würde.
Denn der aufmerksame Leser des Gewerberechts findet dort in § 33 g zwar eine Ermächtigungsgrundlage, nach der der Gesetzgeber die Möglichkeit hat
"...........................
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit den Bundesministerien des Innern und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, daß
..............
2.
die Vorschriften der §§ 33c und 33d auch für die nicht gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten und für die nicht gewerbsmäßige Veranstaltung anderer Spiele in Vereinen und geschlossenen Gesellschaften gelten, in denen gewohnheitsmäßig gespielt wird, wenn für eine solche Regelung ein öffentliches Interesse besteht.
ABER
eine entsprechende Spezialverordnung oder Aufnahme in die SpielV, - die sich nämlich nur auf die Ermächtigungsgrundlage des §33 f Abs 1 GewO und fürs Reisegewerbe stützt-, dazu sucht er vergebens, so dass die Ordnungsbehörden erst einmal die Gewerbsmäßigkeit ordentlich begründen müssen, falls sie Vereine nicht gewerblich gemeldet sind.
Hätte man sich also mit den Grundlagen und den Problemen tatsächlich auseinander gesetzt,
so hätte man im BMWI nachgefragt, warum dort noch nie entsprechende Regelungen erlassen wurden.
Und wäre es einem tatsächlich um das Problem des illegalen Glücksspiels gegangen, warum Polizei und Ordnungsbehörden zur Zeit erheblichste Probleme haben, dann wäre man auf das Wort "Inkohärenz" und das "Bestimmtheitsgebot des Strafrechts"
und dann wieder mal beim BMWI im Gespräch gewesen.
Also Stellungnahmen von Sachverständigen gibt es zum Thema in Hülle und Fülle.
Die tatsächlichen Ursachen sind alle bekannt.
Was angeblich nicht in die "Integrationspolitik" passen würde, war aber nicht dabei.
VG
Meike
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3
13.02.2013 05:42 |
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LKKS
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Zitat: |
eine entsprechende Spezialverordnung oder Aufnahme in die SpielV, - die sich nämlich nur auf die Ermächtigungsgrundlage des §33 f Abs 1 GewO und fürs Reisegewerbe stützt-, dazu sucht er vergebens, so dass die Ordnungsbehörden erst einmal die Gewerbsmäßigkeit ordentlich begründen müssen, falls sie Vereine nicht gewerblich gemeldet sind. |
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Die Krux liegt zum Teil auch im Vereinsrecht begründet. Denn wären die Vereine gewerblich gemeldet, hätte man bereits dort einen Ansatzpunkt, ein eingetragener Verein soll per se keinem gewerblichen Zweck dienen.
Zitat: |
Was angeblich nicht in die "Integrationspolitik" passen würde, war aber nicht dabei. |
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Aber genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Ich könnte Dir die Schlagzeilen in der Hüriyet und ähnlichen Gazetten schon vorbeten (jetzt bin ich auch schon soweit), wenn tatsächlich gegen diese "Kültür" vorgegangen würde.
Dabei belegen einige der Studien, dass viele der (jetzt sind wir wieder im gewerblichen Spielrecht ausserhalb der Kulturvereine) Automatenspielsüchtigen aus dem Migrantenmilieu stammen.
Aber, solange Spielsucht gesellschaftlich als (Willens)Schwäche und nicht als Krankheit angeehen wird, kann es diese perse in der Machotradition dieses Milieus nicht geben, weil man (n) ja Schwäche zugeben müßte, was nicht sein kann weil nicht sein darf.
Dessenungeachtet, ist mE der reflexartige Fingerzeig auf die Kulturvereine nur eine Ablenkungsstrategie (wir guten deuten Paule Gs und Co und dort die bösen Kulturvereine) der Spielsuchtdealer aus der Automatenbranche, um vom wesentlich größeren Spielsuchtpotenzial der Automaten abzulenken.
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4
13.02.2013 06:42 |
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gmg
Foren Gott
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Ja, die Automaten fehlten mir in diesem Beitrag doch sehr.
Es gab nur eine Sequenz, in der mal ganz kurz mit der Kamera über einige Automaten hinweggeschwenkt worden ist. Allerdings die Automaten, die da gezeigt worden sind, haben dann bei mir (Entschuldigung) schon wieder einen Brechreiz hervorgerufen.
Ich erinnere mich allerdings auch an ein Gespräch mit der Leitung eines Ordnungsamtes, wo erzählt worden ist, dass die Frauen dieser "willensstarken Süchtigen" das Ordnungsamt gebeten haben, doch mal gegen diesen Bereich verstärkt durch Kontrollen vorzugehen.
Grüße
__________________ gmg
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5
13.02.2013 07:01 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo LKKS,
hallo zusammen,
für alle die sich mit dem Thema "Kulturvereine" offenbar noch nie tatsächlich in der Praxis auseinander gesetzt haben, ein paar Anmerkungen.
Die Hürriyet würde immer Lobeshymnen schreiben, wenn gegen illegales Glücksspiel in Kulturvereinen vorgegangen wird, da laut Koran das Glücksspiel verboten ist und die Türkischen Behörden auch sehr hart einschreiten
http://www.deutsch-tuerkische-nachrichte...m-internet-vor/
Die Türkische Nationallotterie und die türkische Telekommunikations-Behörde (TIB) haben in den vergangenen Jahren Erfolge im Kampf gegen Online-Wetten und -Glücksspiel erzielt, wie die Hürriyet berichtet. Seitdem die TIB im Jahr 2007 die Befugnis erhielt, den Zugang zu Websiten mit Glücksspielen und illegalen Wetten zu blockieren, wurden 139 Online-Glücksspiel-Websiten dicht gemacht. Insgesamt hatte die Nationallotterie, welche auch ausländische Wett-und Glücksspiel-Websites zurückverfolgt, im genannten Zeitraum die direkte Schließung von 457 Websites gefordert.
Die Casinos in den Straßen der Türkei waren bereits 1997 verriegelt worden, wonach manche der Betreiber ihre zum Teil illegalen Aktivitäten einfach ins Internet verlagert hatten. Die Folge davon war jedoch, dass insbesondere Jugendlichen der Zugang zum Glücksspiel erleichtert wurde, wodurch die Zahl der Spielsüchtigen noch mehr anstieg. Daraufhin hatte sich die Regierung geeinigt, etwa mit der Gründung einer eigens für Glücksspiel und illegale Online-Spiele zuständige Abteilung, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Im Übrigen hatte ich bereits 2009 im Landtag Stuttgart veröffentlich, wie hoch die Anzahl auch der kontrollierten Kulturvereine waren.
Und das kann auch noch heute jeder leicht nachlesen.
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...na_20091013.pdf
Wenn also 2013 in einer Sendung des ZDFs veröffentlicht wird
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/26577620/1/data.pdf
"Denn Behörden und Polizei... eher zögerlich....
unangenehmes Thema, politisch unkorrekt bei der Integrationsdebatte..."
Dann ist das ganz weit an der Realität vorbei.
Derartige Behauptungen
Zitat:
"Die Krux liegt zum Teil auch im Vereinsrecht begründet. Denn wären die Vereine gewerblich gemeldet, hätte man bereits dort einen Ansatzpunkt, ein eingetragener Verein soll per se keinem gewerblichen Zweck dienen."
zeigen, dass man sich mit der Thematik nicht auseinander gesetzt hatte.
Erst mal ist zu unterscheiden, ob Du einen rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Verein hast.
Wenn Hinweise vorhanden sind, dass die Ordnungsbehörde gem. §29 GewO eine Kontrolle durchführen kann oder gem. PolG, ist diese nach ordentlichen Leitfaden durchzuführen, um dann darlegen zu können, ob hier der Verein gewerblich tätig ist oder nicht.
usw.
D.h. ganz einfaches systematisches Vorgehen erspart jede Polemik und Vorurteile.
VG
Meike
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6
13.02.2013 15:44 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2013-02-12 ZDF Frontal 21 Illegales Glücksspiel in türkischen Kulturvereinen |
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IMMER NOCH ??????????
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7
13.02.2013 21:38 |
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Kay Löffler
König
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8
14.02.2013 23:02 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kay,
danke, dass Du auf Deinen Fragebogen hinweist.
Den hatte ich mir von Dir damals auch als erstes organisiert,
als ich das Gesamtkonzept geschrieben hatte, um nichts zu vergessen
und er war äußerst hilfreich.
VG
Meike
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9
15.02.2013 05:02 |
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