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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Änderung der GewO - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Änderung der GewO - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Änderung der GewO - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012

Hallo ins Foren-Rund,

am heutigen 11. Dezember 2012 ist das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 05. Dezember 2012 veröffentlicht worden. Teile des Gesetzes treten mit dem morgigen Tag in Kraft.

Ich werde kurzfristig eine Synopse der Änderungen betreffend die GewO zusammenstellen und hier posten. Vorerst gibt es als Anlage das PDF.

Freundliche Grüße

R. Land

Dateianhang:
pdf BGBL_57.pdf (58,02 KB, 1.018 mal heruntergeladen)


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...und hier noch etwas Schleichwerbung...
1 11.12.2012 16:59 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
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Nausicaa Apolzan Nausicaa Apolzan ist weiblich
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Daumen hoch! RE: Änderung der GewO - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2

Vielen Dank für die Info.

Hurra, § 12 GewO wurde geändert !

Fröhliche Weihnachten und alles Gute wünscht
Nausicaa Apolzan
2 12.12.2012 10:41 Nausicaa Apolzan ist offline E-Mail an Nausicaa Apolzan senden Beiträge von Nausicaa Apolzan suchen
Solon
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Engelchen   Zeige Engelchen auf Karte Engelchen ist weiblich
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über § 12 habe ich mich auch gefreut smile

§ 33 c hat mich dann wieder irritiert ... "...der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden ist..." - ganz toll ... und ab wann kann man solche Unterrichtungsnachweise erhalten? Habe bei der für meinen Bereich zuständigen IHK (zumindest im Internet) nix gefunden Kopfkratz

Ist das wieder so 'ne Regelung wie bei den Sozialkonzepten? Muss vorgelegt werden, aber keiner weiß wie so ein Ding auszusehen hat und wann und wo man es bekommt? Oder ist da eine Information an mir vorbeigegangen?
3 12.12.2012 11:10 Engelchen ist offline E-Mail an Engelchen senden Beiträge von Engelchen suchen
SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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Hallo,

ich war gestern auf einem Seminar zum neuen Landesglücksspielgesetz in Ba-Wü und da wurde auch auf die Änderung der GewO eingegangen.

Es ist tatsächlich so, dass die Automatenaufsteller künftig ebenfalls ein Sozialkonzept brauchen und zusätzlich einen Sachkundenachweis bedürfen.

In Ba-Wü werden die Sozialkonzepte vom RP Karlsruhe, Referat Glücksspielrecht geprüft, da diese damit bislang schon zu tun hatten und sich damit auskennen. Wie es bei euch aussieht, weiß ich leider nicht.
4 12.12.2012 11:48 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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Neu ist ja auch, dass die Veterinärbehörden jetzt empfangsberechtigte Stellen für die Gewerbemeldungen werden.

Da ich auf Kreisebene tätig bin, kenne ich mich mit den entsprechenden EDV-Programmen überhaupt nicht aus. Haben die Gewerbeämter - praktisch ab Morgen - die Möglichkeit die Meldungen für die Vet.-Ämter auszudrucken?

So wie ich unsere Vet.-behörde kenne haben die - aus nachvollziehbaren Gründen - keine Lust alle Meldungen durchzusehen und 80% davon anschließend zu vernichten, sondern würden sich über eine Vorauswahl durch die Kommunen freuen. Das wäre im Bereich des Umgangs mit Lebensmitteln und Tieren auch nicht problematisch, wohl aber im Bereich der Bedarsfgegenstände. Hier müssten die Kolleg(inn)en der Kommunen dann eigentlich geschult werden oder was?

Ratlose Grüße aus Mittelhessen

Frank Schuster
5 12.12.2012 16:09 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Impreza1982 Impreza1982 ist weiblich
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ja, eine Schulung wäre dann sicher vonnöten.

In unserem Gewerbeprogramm kein Problem - einfach neuen Adressaten einfügen und die Meldung auch dahin.

Einfacher wäre es natürlich, wenn das Vet.-Amt die Meldungen auch über GewerbeWeb abholen würde.
6 13.12.2012 08:04 Impreza1982 ist offline E-Mail an Impreza1982 senden Beiträge von Impreza1982 suchen
Impreza1982 Impreza1982 ist weiblich
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Jetzt nen Kaffee und erstmal auf die nachmittägliche Betriebsweihnachtsfeier vorbereiten...

Prost

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Impreza1982: 13.12.2012 08:11.

7 13.12.2012 08:06 Impreza1982 ist offline E-Mail an Impreza1982 senden Beiträge von Impreza1982 suchen
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Also wir arbeiten hier im Landkreis und in unseren Gemeinden mit migewa, unsere Veterinärbehörde hat einen eigenen Zugang (nur Sehrechte, kann nix bearbeiten) und kann daher alle Gewerbemeldungen der einzelnen Gemeinden am PC einsehen und sich raussuchen, was für sie interessant ist und was nicht... haben wir unter anderem aufgrund des NGastG so geregelt. Gleiches gilt auch für Bauamt, Jugendamt etc. So spart man sich die Papierflut und es ist auch kein großer Aufwand. Wenn man regelmäßig reinschaut, kann man den angezeigten Zeitraum ja sehr gering halten und muss sich dementsprechend auch nur wenige Meldungen ansehen...
8 13.12.2012 08:43 Engelchen ist offline E-Mail an Engelchen senden Beiträge von Engelchen suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo in die Runde,

hier kommt die bereits avisierte Synopse.

Freundliche Grüße

R. Land

Dateianhang:
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9 14.12.2012 11:45 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Danke Danke Danke

Ein herzliches Dankeschön für diese Fleißarbeit Herr Kollege.

K. Witt aus HH

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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

10 14.12.2012 12:52 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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