2012-11-13 Brandenburgs Spielhallengesetz gestoppt |
Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2012-11-13 Brandenburgs Spielhallengesetz gestoppt |
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Zitat: |
Original von gmg
Da kann man beim BABerlin die folgende Nachricht auf dem Ticker lesen:
Brandenburgs Spielhallengesetz kurzfristig gestoppt
Auf den letzten Metern ist das brandenburgische Spielhallengesetz gestoppt worden. Eigentlich sollte das rot-rote Vorhaben, das strengere Auflagen für Automatencasinos vorsieht, morgen im Landtag verabschiedet werden. Doch nun wurde das Gesetz kurzfristig zurückgezogen. Da das Vorhaben die Dienstleistungsfreiheit berührt, müsse es von der Europäischen Union genehmigt werden, hieß es auf MAZ-Anfrage aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang sei man davon ausgegangen, dass eine derartige Notifizierung nicht nötig ist.
Kritiker hatten im Vorfeld auf die Notifizierungspflicht hingewiesen. Die oppositionelle FDP-Fraktion bezeichnet das Gesetz deswegen als „europarechtswidrig“.
Die vollständige Meldung gibt es bei BA Berlin unter dem 13. 11. 2012.
Es gibt auch eine entsprechende Berichtigung des Gesetzes hier.
Da passt es hervorragend, dass die FDP heute ein kleines Treffen in Potsdam veranstaltet, und auf den "falschen Weg" hinweisen will.
Thema der Veranstaltung:
Fortschritt oder Rückschritt
Zeitlich ein bisschen kanpp, sonst wäre ich natürlich gerne gekommen...
[Schnittchenveranstaltung der FDP: coooool]
Grüße |
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aha,
da hat die f............dran gedreht
laut meines wissens muss ein landesgesetz nicht vor die eu. !!!!
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2
13.11.2012 18:46 |
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Solon
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rosebud
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RE: 2012-11-13 Brandenburgs Spielhallengesetz gestoppt |
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Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von gmg
Da kann man beim BABerlin die folgende Nachricht auf dem Ticker lesen:
Brandenburgs Spielhallengesetz kurzfristig gestoppt
Auf den letzten Metern ist das brandenburgische Spielhallengesetz gestoppt worden. Eigentlich sollte das rot-rote Vorhaben, das strengere Auflagen für Automatencasinos vorsieht, morgen im Landtag verabschiedet werden. Doch nun wurde das Gesetz kurzfristig zurückgezogen. Da das Vorhaben die Dienstleistungsfreiheit berührt, müsse es von der Europäischen Union genehmigt werden, hieß es auf MAZ-Anfrage aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang sei man davon ausgegangen, dass eine derartige Notifizierung nicht nötig ist.
Kritiker hatten im Vorfeld auf die Notifizierungspflicht hingewiesen. Die oppositionelle FDP-Fraktion bezeichnet das Gesetz deswegen als „europarechtswidrig“.
Die vollständige Meldung gibt es bei BA Berlin unter dem 13. 11. 2012.
Es gibt auch eine entsprechende Berichtigung des Gesetzes hier.
Da passt es hervorragend, dass die FDP heute ein kleines Treffen in Potsdam veranstaltet, und auf den "falschen Weg" hinweisen will.
Thema der Veranstaltung:
Fortschritt oder Rückschritt
Zeitlich ein bisschen kanpp, sonst wäre ich natürlich gerne gekommen...
[Schnittchenveranstaltung der FDP: coooool]
Grüße |
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aha,
da hat die f............dran gedreht
laut meines wissens muss ein landesgesetz nicht vor die eu. !!!! |
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hi,
Doch, muss vor die eu
.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie betrifft die im EG-Vertrag festgelegten Niederlassungs-und Dienstleistungsfreiheiten.
Nach Art.15 Abs.6 der Dienstleistungsrichtlinie dürfen die Mitgledstaaten( Bund ,Länder !, Gemeinden) keine Vorschriften (Gesetze, Satzungen) erlassen, die Anforderungen enthalten, die dazu geeignet sind, einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Niederlassungsfreiheit des Art.15 Abs.2 zu begründen.
Gemäß Art.15, Abs.7 müssen neue Vorschriften von der Kommission notifiziert werden.
Das ist eindeutig und endlich hat dies auch ein Parlament (Brandenburg ) erkannt.
Vielleicht merken es die anderen Bundesländer ja auch noch
.
grüsse
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3
13.11.2012 21:49 |
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immo2012
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ups
morgen soll ja auch in bw das Gesetzt durchgewunken werden
d.h. nun das auch in BW man die Notbremse zieht?
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5
14.11.2012 01:36 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
mit Verlaub kranken die Spielhallengesetze / Ausführungsgesetze GlüÄndStV doch alle, -mal abgesehen von vergessenen Notifizierungspflichten-,
aufgrund von mangelnden Definitionen, zu viel Ausnahmeregelungen, großzügigen Übergangsregelungen,
einem Haufem Ermessen usw.
Die Gesamtenergie hätte man in den Bundesländern lieber bündeln sollen, um ein bundesweites Spielgesetz auf den Weg zu bringen, dem Gesetzeswirrwarr in diesem Bereich endlich Herr zu werden.
Es ist immer wieder drollig, wenn man Politiker vom Zusammenwachsen in Europa, dem gegenseitigen Helfen in Europa usw. sprechen hört,
aber diese doch in ihrer Kleinstaaterei im eigenen Land vollkommen gefangen sind, welche sie dann mit "Föderalismusrefeormen" verdeutlichen.
VG
Meike
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6
14.11.2012 05:54 |
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SteBa
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Laut Handbuch zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie werden einige Dienstleistungen aus dem Anwendungbereich ausgenommen.
2.1.2 Aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommene Dienstleistungen
Die Dienstleistungsrichtlinie nimmt eine Reihe von Dienstleistungen ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus.
Glücksspielaktivitäten
Die Ausnahme in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h erfasst jegliche Glücksspiele, die einen geldwerten
Einsatz verlangen, einschließlich insbesondere Zahlenspiele wie Lotterien, Rubbelkarten,
Glücksspieldienstleistungen, die in Kasinos oder lizenzierten Räumlichkeiten angeboten werden,
Wettdienstleistungen, Bingo-Spiel-Dienstleistungen sowie Glücksspieldienstleistungen, die durch und
zugunsten von Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützigen Organisationen betrieben werden.
Im Gegensatz dazu werden Geschicklichkeitsspiele, Spielautomaten, die keine Preise ausschütten oder
die Preise nur in Formvon Freispielen vergeben, sowie Werbespiele, deren ausschließlicher Zweck darin
besteht, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, nicht durch die Ausnahme erfasst;
folglich profitieren diese Dienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus werden
andere in Kasinos erbrachte Dienstleistungen, wie beispielsweise der Verkauf von Getränken und
Speisen, ebenfalls nicht von der Ausnahme erfasst und müssen durch Umsetzungsmaßnahmen
abgedeckt werden.
Dieses Dokument ist im Internet verfügbar und kann in allen Amtssprachen der EU unter der folgenden Adresse vom
Server Europa heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/internal_market/serv...ir/index_de.htm
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von SteBa: 14.11.2012 08:38.
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7
14.11.2012 08:32 |
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rosebud
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hi,
haben die in Brandenburg vielleicht vergessen das von dir erwähnte "Handbuch" zu lesen ?
grüsse
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8
14.11.2012 10:57 |
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gmg
Foren Gott
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Jetzt wird es doch speziell.
Bei dem hier jetzt betroffenen "Gesetz zur Neuregelung des Glücksspiels im Land Brandenburg" geht es um die Beachtung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37), die zuletzt durch Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20. Dezember 2006, S. 81) geändert worden ist.
Es geht hier nicht um die Dienstleistungsrichtlinie. [RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt]...
Grüße
__________________ gmg
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9
14.11.2012 11:25 |
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immo2012
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Zitat: |
Original von gmg
Jetzt wird es doch speziell.
Bei dem hier jetzt betroffenen "Gesetz zur Neuregelung des Glücksspiels im Land Brandenburg" geht es um die Beachtung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37), die zuletzt durch Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20. Dezember 2006, S. 81) geändert worden ist.
Es geht hier nicht um die Dienstleistungsrichtlinie. [RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt]...
Grüße |
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der Gesetzentwurf in BW am 15.11.2012 hat wohl das gleiche Problem oder?
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10
14.11.2012 11:39 |
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gmg
Foren Gott
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Momentan scheint eine gewisse Unsicherheit iS "Notifizierungsverfahren" vorzuherrschen.
Nützlich erscheint es, die beigefügte Abhandlung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages mit Ausführungen zu dem Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission vom 05. 11. 2009 zu studieren.
Man wird dort lesen können:
Der Begriff der Notifizierung beschreibt ein Verfahren, in dem die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission und in einigen Fällen auch die anderen Mitgliedstaaten über einen Rechtsakt in Kenntnis setzen müssen, bevor dieser als nationale Rechtsvorschrift Geltung entfalten kann. Die Pflicht zur Anzeige gegenüber der Kommission kann derart ausgestaltet sein, dass diese über den Rechtsakt lediglich zu unterrichten ist, oder die Anzeige der Kommission eine Prüfungsmöglichkeit hinsichtlich der Vereinbarkeit des Rechtsakts mit dem Gemeinschaftsrecht eröffnet. Im letztgenannten Fall beginnt mit Übermittlung des Rechtsakts die in der Regel zwischen drei und sechs Monate dauernde Sperr- oder Stillhaltefrist. Während dieses Zeitraums besteht ein Durchführungsverbot, d. h. es ist dem Mitgliedstaat untersagt, die Anwendung des betreffenden Rechtsakts zu veranlassen.
und weiter:
....Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über jede technische Vorschrift, die Produkte oder Dienste der Informationsgesellschaft betrifft, zu informieren, bevor sie im nationalen Recht Geltung entfaltet....
Soweit die zitierten Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu dem Thema Notifizierungsverfahren.
Die Richtlinie 98/34 ist hier vollständig nachlesbar.
Grüße
__________________ gmg
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11
14.11.2012 13:46 |
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gmg
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Deutschland hat auch für den Bereich des Spielrechtes erst 2 x das Notifizierungsverfahren durchlaufen.
Notifiziert wurde:
1) Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Notifizierungs Nummer : 2005/409/D
Empfangs Datum : 24-Aug-2005
Ende der Frist : 25-Nov-2005
Bei der Änderung der Spielverordnung fällt auf, dass zwischen dem ursprünglich eingereichten Dokument und dem endgültigen Text der Spielverordnung grosse Unterschiede zu verzeichnen waren. Eine "Nachnotifizierung" ist seinerzeit allerdings nicht erfolgt.
[Insider werden sich erinnern: 12 Stück GSG statt 15 Stück GSG]
Lesenswert die Beschreibung des Vorganges durch das BMWi:
Inhaltszusammenfassung
A. Zielsetzung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Zulassung von gewerblich betriebenen Geldspielgeräten sollen umgestellt und – in engen Schranken – liberalisiert werden, um die eindeutige Prüfbarkeit der heutzutage voll elektronifizierten Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt wiederherzustellen. Weiterhin soll die missbräuchliche Entwicklung im Bereich der sog. Fun Games gestoppt werden. Mit beiden Maßnahmen soll auch eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen „kleinen“ Spiel gezogen werden.
B. Lösung
1. Die Zulässigkeitskriterien für gewerbliche Geldspielgeräte orientieren sich nicht mehr an dem Einzelspiel, sondern an den Verlust- und Gewinngrenzen je laufender Stunde sowie der Mindestlaufzeit von 5 Sekunden je Spiel. Die Geräte müssen außerdem weitere spielerschützende Eigenarten aufweisen, z.B. eine 5-minütige Zwangspause verbunden mit einer Nullstellung nach ununterbrochenem einstündigen Betrieb.
2. Die sog. Fun Games werden verboten, somit mit ihnen direkt oder indirekt Geld- oder geldwerte Vorteile gewonnen werden können.
3. Die zulässige Aufstellzahl von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten wird auf 15 bzw. 3 erhöht, wobei bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu beachten sind, damit keine Jugendlichen oder Kinder an den Geräten spielen können.
9. Kurze Begründung
Die für Spielgeldgeräte aktuellen Bestimmungen stammen im Kern aus dem Jahre 1953 und sind für Walzenspielgeräte konzipiert. Die Geräte sind heute voll elektrifiziert und bieten Spielabläufe an, die mit dem derzeitigen Recht kaum noch überprüft werden können. Zur Beseitigung des Missstandes, dass sog. Fun Games, die über keine Zulassung verfügen, illegal als Spielgeräte genutzt werden, sollen diese umfassend verboten werden.
Soweit das BMWi seinerzeit.
Die Sache mit der Untersagung der Fungames hat ja gut funktioniert. Es hat zwar etliche Jahre gedauert, aber ..... OK!
Wollte noch den Link setzen, jedoch hat der "europäische Server" wohl gerade Schluckauf!
Grüße
__________________ gmg
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13
14.11.2012 14:33 |
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immo2012
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Die ganzen Glückspielgesetze schon wohl mit heisser Nadel getrickt zu sein.
Würde mich eher wundern ob die rechtlich dauerhaft bestand haben.
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15
14.11.2012 14:56 |
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gmg
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Notifizierung Nr. 2 = Die Technische Richtlinie der PTB |
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Notifiziert wurde ausserdem noch die "Technische Richtlinie zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung von Geldspielgeräten" der PTB
Notifizierungs Nummer : 2008/576/D
Empfangs Datum : 17-Dec-2008
Ende der Frist : 18-Mar-2009
Wie wurde damals ausgeführt??
5. Titel
Technische Richtlinie zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung von Geldspielgeräten
6. betroffene Produkte
Die Technische Richtlinie betrifft das Inverkehrbringen von Geldspielgeräten für die gewerbliche Nutzung.
8. Inhaltszusammenfassung
Die Technische Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Spielgeräten, die eine Bauartzulassung bei der PTB beantragen. Sie gilt für Geldspielgeräte im Sinne von § 33c der Gewerbeordnung und dient dem Vollzug der Bauartprüfung und -zulassung.
Die Richtlinie spezifiziert technische Anforderungen, um die Prüfbarkeit der Bauart und die Durchführung der Bauartprüfung zu sichern, beschreibt das Antragsstellungs- und die Prüfverfahren und gibt weitere Hinweise zum Zulassungsverfahren. Sie sorgt für Transparenz bei der Bauartzulassung und gibt den Herstellern die Möglichkeit, vor Stellung eines Zulassungsantrages eine Eigenprüfung vorzunehmen.
Die vorliegende Version 4.1 der Technischen Richtlinie ist die erste vollständige Technische Richtlinie in Umsetzung von § 13 Abs. 2 der Spielverordnung.
Die Richtlinie ist aus dem Text und den Grundsätzen der Spielverordnung auf der Grundlage der Fünften Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (Not. 2005/0409/D) abgeleitet und beruht zudem auf allgemeinen Erfahrungen bei der Geldspielgeräteprüfung, den speziellen Erfahrungen mit der Anwendung der novellierten Spielverordnung sowie insbesondere auf notwendige Ergänzungsmaßnahmen in Bezug auf die eingetretene Entwicklung seit Inkrafttreten der novellierten Spielverordnung.
9. Kurze Begründung
Das der Bauartzulassung zugrunde liegende, teilweise automatische Prüfverfahren erfordert eine genauere Spezifikation von technischen Merkmalen und Dokumentationen, als es die gesetzlichen Regelungen vorgeben können. Die PTB macht Gebrauch von dem ihr eingeräumten Recht, eine technische Richtlinie für den Vollzug des Bauartzulassungsverfahrens herauszugeben. Sie verfolgt neben der notwendigen technischen Spezifikationen auch das Ziel, den Prüfprozess transparent und nachvollziehbar einheitlich zu gestalten sowie den Antragstellern eine optimale, auf den Prüfprozess zugeschnittene Vorbereitung der Baumuster und Dokumentationen vorzunehmen.
10. Referenzdokumente - Basistexte
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 17. Dezember 2005, übermittelt als Entwurf an die Kommission am 24.08.2005 (Not. 2005/0409/D)
Link
Grüße
__________________ gmg
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16
14.11.2012 15:07 |
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gmg
Foren Gott
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Kommen wir nach diesem Ausflug in die Vergangenheit zur aktuellen Entwicklung zurück.
Zu der Eingangsmeldung gab es nunmehr eine Meldung der FDP Brandenburg.
Diese gibt es vollständig hier.
Headline
''Fortschritt oder Rückschritt - das geplante Brandenburger Spielhallengesetz''
Fraktions-Infoveranstaltung in Potsdam
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-------------------------
Weitaus informativer war allerdings die Meldung des Lars Rogge, der an dieser Veranstaltung teilgenommen hat, auf seinem Blog:
Zitat on
Ein Runder Tisch ist die beste Lösung !
Gestern abend fand in Potsdam auf Einladung der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg eine Podiumsdiskussion zum Thema “Fortschritt oder Rückschritt – das geplante Brandenburger Spielhallengesetz” statt.
Hier meine persönlichen Eindrücke aus der Veranstaltung, an der ich teilgenommen habe:
Thomas Breitkopf als 1. Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland machte deutlich auf die massiven Auswirkungen des geplantes Gesetzes für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Brandenburg aufmerksam.
Weiter bezweifelte Breitkopf, dass die geplanten Maßnahmen die politisch gewünschten Verbesserungen im Spielerschutz bringen können. Er sei sich vielmehr mit den anderen Diskussionsteilnehmern darin einig, dass eine machbar umgesetze Spielersperre über alle Glücksspielformen hinweg am sinnvollsten sei. Diese solle möglichst gemeinsam an einem Runden Tisch mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Suchtberatung und Automatenaufstellunternehmern entwickelt werden.
Erfreulicherweise stimmten die anderen Diskussionsteilnehmer Andrea Hardeling (Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen), Jürgen Trümper (Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V.) und Andreas Büttner (Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg) diesem Vorschlag eines Runden Tisches sofort zu und erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung.
Hoffen wir, dass es nun zeitnah in Brandenburg zu diesem Runden Tisch kommt. Zeit für die Erarbeitung effektiv wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung des Spielerschutzes wäre in Brandenburg vorhanden. Denn überraschenderweise wurde die für heute geplante Beratung des Gesetzentwurfes im Landtag kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Es soll nun zunächst eine Notifizierung des Gesetzentwurfes bei der EU vorgenommen werden.
Wenn sich alle Beteiligten darauf konzentrieren, machbare Lösungen zur Verbesserung des Spielerschutzes zu finden, die die Unternehmen nicht nur drangsalieren bzw. ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage am grünen Tisch entschieden werden, ist den Menschen im Land Brandenburg bestmöglich geholfen.
Lieber Thomas Breitkopf, meine persönliche Begeisterung für diesen Weg und meine Unterstützung ist Dir sicher.
Soweit die Ausführungen des Lars Rogge auf "Miteinanderwirtschaft".
Link
Grüße
__________________ gmg
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17
14.11.2012 17:08 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von gmg
Jetzt wird es doch speziell.
Bei dem hier jetzt betroffenen "Gesetz zur Neuregelung des Glücksspiels im Land Brandenburg" geht es um die Beachtung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37), die zuletzt durch Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20. Dezember 2006, S. 81) geändert worden ist.
Es geht hier nicht um die Dienstleistungsrichtlinie. [RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt]...
Grüße |
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hi,
vielleicht geht es hier doch auch um die Dienstleistungsrichtlinie.
Bei dem sog. "kleinen Spiel" der gewerblichen Automatenaufsteller handelt es sich nach den deutschen Gesetzen (GewO !) nicht um Glücksspiel, sondern um Unterhaltungsspiel (Mit Geldgewinnmöglichkeit). Und Unterhaltungsspiel stellt keine Ausnahme dar.
P.S.: Und natürlich müssen auch die Änderungen der GewO notifiziert werden !
grüsse
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18
15.11.2012 09:58 |
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gmg
Foren Gott
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Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.086.961
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
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Hier gibt es auch noch einige Informationen zur Notifizierung.
Grüße
__________________ gmg
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19
16.11.2012 07:59 |
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gmg
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Themenstarter
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Empfangsdatum lt. Europäischer Kommission: 20. 11. 2012 |
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Der Gesetzentwurf für ein Brandenburgisches Spielhallengesetz (BbgSpielhG) - Bearbeitungsstand vom 16. 11. 2012 11:23 Uhr - ist am 20. 11. 2012 unter der Notifizierungs Nummer: 2012/648/D der Europäischen Kommission notifiziert worden.
Ende der Frist: 21. 02. 2013.
Link
Geht doch ganz schön schnell, wenn mal will / muß!
Grüße
__________________ gmg
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20
21.11.2012 07:20 |
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