Alkoholausschank im Zusammenhang mit einer Eisbahn |
Lebowski
Jungspund
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Alkoholausschank im Zusammenhang mit einer Eisbahn |
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Hallo,
ich wende mich aus der Nähe Hamburgs an meine Mitstreiter. Wir haben hier einen Veranstalter, der von Anfang November bis Anfang Januar 2013 (evtl. bis Anfang Februar) eine Eisbahn aufstellt. Daneben werden fünf Hütten stehen, in denen typische Winter/Weihnachtskleinigkeiten angeboten werden (gebrannte Mandeln, Glühwein usw.). Der Betreiber selbst möchte in einer Hütte Alkohol ausschenken, die anderen vier Anbieter (mit denen er einen Vertrag abgeschlossen hat) wollen nichtalkoholische Getränke und Speisen anbieten.
Problem ist: Da es sich nicht um eine Vielzahl von Anbietern handelt, kann kein Markt festgesetzt werden (es kann auch keine Ausnahme greifen, da es sich um ein städtisches Gebiet handelt). Eine Gestattung wäre für diesen langen Zeitraum wohl falsch.
Bauamt und Liegenschaft haben den Markt genehmigt von Montag bis Sonntag, 10 bis 24 Uhr. Somit wäre wohl auch eine Reisegewerbekarte nicht ausreichend, um den Alkoholausschank auch sonntags zu erlauben.
Kann mir irgendjemand einen Hinweis geben?
Vielen Dank!
__________________ "Des is wia bei jeda Wissenschaft, am Schluss stellt sich dann heraus, dass alles ganz anders war."
- Karl Valentin
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1
09.11.2012 08:54 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
bei der Dauer könnte das m.E. auch schon stehendes Gewerbe sein. Ich meine, dass eine Dauer von 6 Wochen oder länger dafür sprechen würde.
Der Sonntag an sich dürfte nicht problematisch sein, da gastronomische Angebte ja erlaubt sind.
Macht ihr noch Gaststättenkonzessionen? dass dürfte wohl eine Vollkeozession in Betracht kommen.
Reisegewerbe würde ich hier verneinen.
Viele Grüße, regina Runge
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2
09.11.2012 09:04 |
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Solon
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VoPi
Routinier
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RE: Alkoholausschank im Zusammenhang mit einer Eisbahn |
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,
vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag weiter: Gestattung; Kurzfristigkeit?
Beste Grüße und Wünsche für das Wochenende mailt VoPi aus "Struceberch".
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3
09.11.2012 14:20 |
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