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Zum Ende der Seite springen Manipulation von Spielautomaten 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Manipulation von Spielautomaten

Hallo zusammen,

wie man lesen konnte, waren die Bayern sehr aktiv.

So richtig verstanden habe ich den Artikel nicht.

Geht es hier um Urheberrechtsverstöße z.N. der Hersteller?

-Eine vom Gesetzgeber festgelegte AQ gibt es schließlich nicht. -

Und was haben dann die Spieler, die sich mit Drähten "Geld verschafften" mit den Aufstellern mit dem Urheberrechtsverstoß zu tun?


http://www.augsburger-allgemeine.de/augs...id21868071.html

Die Aktion war genau vorbereitet. Seit Längerem hatte die Polizei verdeckt ermittelt und Telefone abgehört. Ende August durchsuchten Fahnder dann rund zwei Dutzend Gebäude in der Region – Wohnungen, Büros, Kneipen. Die Beamten hatten Haftbefehle dabei, insgesamt sitzen jetzt neun Männer aus der Glücksspielszene in Haft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie den Männern die Manipulation von Spielautomaten nachweisen kann. „Es geht in der Branche um viel Geld“, sagt ein Ermittler. „Das verleitet auch zu Betrug.“
..........................
Drei Männer gelten als Hauptverdächtige. Sie sollen die Software der Automaten so verändert haben, dass sie weniger Gewinne an Spieler auszahlen. Zudem sollen sie Gastwirte betrogen haben. Die Wirte bekommen einen Anteil an den Umsätzen der Automaten – ihnen sollen die Verdächtigen falsche Belege mit reduzierten Umsätzen präsentiert haben. Wie hoch der Schaden ist, können die Ermittler noch nicht sagen. Eine fünf-, eventuell auch sechsstellige Summe sei aber möglich, heißt es.
.............................
Die sechs weiteren Männer, die bei der Razzia verhaftet wurden, sind Spieler. Sie sollen mit Drähten Automaten so manipuliert haben, dass sie häufiger Geld ausspucken.
1 16.09.2012 07:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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RE: Manipulation von Spielautomaten

hallo ,


in bayern gibt es keine vg.-steuer ,daher werden viele geräte gar nicht erst
angemeldet (beim OA.)
da stehen dann 3 geräte in lokalen jahrelang illegal herum ohne jegliche kontrolle
alles am fiskus vorbei ! Zeigefinger


pg.
2 16.09.2012 08:35 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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@meike:
es geht um den professionellen verkauf von "spar-platinen" -
und die sechs drahter sind anscheinend bei einer der razzien
mehr oder weniger zufällig als "beifang" eingesammelt worden.

...was andererseits amüsante rückschlüsse über
a) die häufigkeit von drahtern in freier wildbahn zuläßt,
und als adjunkte variable dann auch noch einblicke gestattet in

b) die verzweiflung der leute: wer so einen mist macht,
obwohl er weiß, dass er dafür durchaus hinter gitter kommen kann,
muss schon ziemlich fertig sein. spielsüchtig halt.
natürlich alles einzelfälle smile
c) die chancen des ganz normalen "freizeitspielers",
mit ein paar euro einen vergnüglichen nachmittag zu erleben:
mittlerweile null. zerrieben zwischen korrupten aufstellern, die die quote
bzw. den stundenverlust in richtung "zitronenpresse" regulieren,
und kriminellen drahtern, die per rumfummelei den mickrigen
nun noch verfügbaren "spielergewinn" direkt am kontrollmodul und ganz ohne zeitverlust durch
blöde tanzende jungfrauen realisieren,
bleibt für klaus kinogänger oder dorothea discozock nix mehr über.

da erscheinen einem die fratzen der prima
unterhaltenen jugendlichen auf den gauselmann-plakaten doch gleich in
anderem licht : nicht entspannt grinsend, sondern zähnefletschend großes Grinsen
3 17.09.2012 08:03 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
jasper
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Solange gem. § 12 (2) a SpielVO keine Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt, solange dürfte da rechtlich alles im Lot sein. - Immerhin sind zwischen 9,80 EUR und 33 EUR noch reichlich Luft .....

Schade nur, dass nicht alle 5000 Aufsteller über solche "Sparplatinen" verfügen, sodern scheinbar nur einige wenige ausgesuchte!! - Was wiederum zur Wettbewerbsverzerrung führt und somit evtl. von kartellrichtlicher Relevanz sein dürfte, wenn da nicht das Kartellamt und somit das Kartelrecht dem BMWI unterstehen würde ...............
4 17.09.2012 10:43 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Lodermulch,
hallo zusammen,

wen dem so ist, haben wir doch wieder das alte Problem.

Was ist rein rechtlich eine "Sparplatine"?

Fakt ist nun mal seit dem 01.01.2006, dass der Spieler keinen Anspruch auf eine Quote X hat.

Fakt ist aber auch der §33 e GewO.

Wenn es Bauarten gibt, bei denen mal eben in X Kneipen sogenannte "Sparplatinen" eingesetzt werden können, sind
diese Bauarten doch nicht nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut, oder sieht das hier jmd. anders?


Bitte immer schauen wo die "Wurzel allen Übels" ist und nicht eine paar kleine Äste abbrechen und Vollzug und Erfolg melden.

Sorry, aber wir brauchen doch keine ABM.


VG
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5 17.09.2012 17:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von jasper
Solange gem. § 12 (2) a SpielVO keine Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt, solange dürfte da rechtlich alles im Lot sein. - Immerhin sind zwischen 9,80 EUR und 33 EUR noch reichlich Luft .....

Schade nur, dass nicht alle 5000 Aufsteller über solche "Sparplatinen" verfügen, sodern scheinbar nur einige wenige ausgesuchte!! - Was wiederum zur Wettbewerbsverzerrung führt und somit evtl. von kartellrichtlicher Relevanz sein dürfte, wenn da nicht das Kartellamt und somit das Kartelrecht dem BMWI unterstehen würde ...............



FDP = BWMI.

hat sich demnach das kartellamt zu fügen ?


pg.
6 17.09.2012 17:54 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Hallo pg,
hallo Jasper,

sind das Unterstellungen oder Vermutungen oder gibt es
beim Kartellamt eingestellte Verfahren speziell in diesem Bereich?

VG
Meike
7 17.09.2012 19:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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meike ,


das bwmi. wird doch von der fdp geführt

und das kartellamt unterliegt doch dem bwmi.

und adp.-gauselmann spendet (wenn auch verdeckt) hohe summen an die fdp

da liegt es doch nahe , dass hier eventuell was nicht ganz korrekt läuft !

das ist allerdings eine vermutung . Kopfkratz


pg.
8 17.09.2012 20:48 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Zitat:
Original von jasper
Solange gem. § 12 (2) a SpielVO keine Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt, solange dürfte da rechtlich alles im Lot sein. - Immerhin sind zwischen 9,80 EUR und 33 EUR noch reichlich Luft .....

Schade nur, dass nicht alle 5000 Aufsteller über solche "Sparplatinen" verfügen, sodern scheinbar nur einige wenige ausgesuchte!! - Was wiederum zur Wettbewerbsverzerrung führt und somit evtl. von kartellrichtlicher Relevanz sein dürfte, wenn da nicht das Kartellamt und somit das Kartelrecht dem BMWI unterstehen würde ...............

`

Entsprechen diese 'Sparplatinen' denn der Bauartzulassung des Gerätes ?
9 21.09.2012 12:40 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
Entsprechen diese 'Sparplatinen' denn der Bauartzulassung des Gerätes ?


ich wollte gerade

"sehr witzig!" schreiben -

aber bei näherem nachdenken muss die antwort wahrscheinlich sogar

JA, TUN SIE! heißen - die jungfrauen
tanzen wie beim original, die kennziffer "verbleib kasse / stunde"
ist genauso intransparent wie beim original
(ob der aufsteller nun vom nsm-aussendienstler
oder von ali x. zu hören bekommt, dass er damit ganz sicher gute kassen macht - kein unterschied, oder?),
und alles andere ist in der 'normalen' und in der illegalen sparversion
exakt deckungsgleich - und wird von der ptb sowieso nicht getestet -
wer sagt mir eigentlich, daß beim original nicht auch eine backdoor
installiert ist? smile

eventuell verkauft ja prof. richter auch nebenbei ein paar bingo-zahlen
für bestimmte tageszeiten ? (/satire ende)
10 21.09.2012 15:30 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Hallo dieter,

hast Du schon mal den Qulellcode zur Bauart X bei der PTB gesehen

oder weißt was alles zur Bauart X zugelassen wurde?

VG
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11 21.09.2012 17:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo dieter,

hast Du schon mal den Qulellcode zur Bauart X bei der PTB gesehen

oder weißt was alles zur Bauart X zugelassen wurde?

VG
Meike


Den Quellcode bekommen sicher nur die Mitarbeiter der PTB zu sehen, die für die Bauartzulassungen zuständig sind.
Also nicht ich.

Was meinst Du mit dem 2. Teil der Frage genau ?
12 22.09.2012 06:06 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo dieter,

Du hattest die Frage gestellt: "Entsprechen diese 'Sparplatinen' denn der Bauartzulassung des Gerätes ? "


Und diese kann man doch nur beantworten, wenn man weiß was alles auch vom Spiel, den Spielvarianten, den Auszahlungsquoten etc. tatächlich von der Bauart umfasst ist. Und der Quellcode für den Nachweis, was irgendwann mal tatsächlich in welchem Umfang die Bauartzulassung erhalten hat, ist doch entscheidend, oder siehst Du das anders?


Ich erinner mich da an nette Schreiben der PTB auf Anfragen von Dritten, die z.B. nach Auszalungsquoten gefragt haben und dann die Antwort erhielten, dass dies nicht zum Prüfumfang der PTB gehört und derjenige soll bei den Herstellern nachfragen.

Oder sehr nett war auch mal der Hinweis in einem PTB-Schreiben zur "unternehmerischen Entscheidung".

Ist doch ganz toll, wenn man sich "unternehmerisch entscheiden " kann, welche Spielvariante man denn nimmt.


Problematisch ist es wenn A den B anzeigt, weil er glaubt, dass A eine bessere AQ hat als der B und dann etwas von "Sparplatinen" erzählt.

Denn dann müsste man doch erst einmal wissen was ist "Spar" und was ist "zugelassen".


Womit wir nun wieder beim Anfang sind.


VG
Meike
13 24.09.2012 05:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hier die Stellungnahmen der PTB zu 'AuszahlQuoten' etc. :

http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/ab...worten-854.html

Die PTB ist für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der SpVO zuständig, nicht aber für mögliche , unterschiedliche ' Auszahlquoten '.

Die sogen. Sparplatinen sind keine Zusatzgeräte, sondern Software.

In der zugelassenen Spielsoftware konnen für ein Spiel unterschiedliche Varianten mit jeweiliger Quote vorhanden sein.
( Dies gibt es seit mehr als 10 Jahren. )

Bei einigen Geräten kann der Betreiber die Spielvariante auswählen.
Bei anderen soll es so sein, dass der Hersteller eine Varante einstellt, die vom Betreiber nicht verändert werden kann.
( Dies ist nicht Sache der PTB. Es könnte aber ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht sein. Nach Hörensagen soll dort ein Verfahren anhängig sein.)

Wird nun durch den Betreiber oder durch Dritte eine andere Spielvarante eingestellt, als der Hersteller für diesen Betreiber voreingestellt hat und die zugelassene Software nicht verändert,
wüsste ich jetzt nicht, was dem rechtlich entgegensteht.

Wird jedoch eine andere , nicht der Bauartzulassung entsprechende, Software verwendet, so ist dies illegal.

Der Tatbestand des Illegalen Glücksspiels wäre erfüllt , da das Gerät nicht mehr der Bauartzulassung entspricht.

Dies trifft auf die Software zu, mit der sich der Betreiber selbst Punkte aufbuchen kann. ( Steuerverkürzung )
14 24.09.2012 07:08 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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ah, das macht die sache klarer -

ERLAUBT ist also eine software (ggf. mit varianten), die die PTB nie gesehen bzw. geprüft hat, die aber o.k. ist, weil der hersteller das so sagt.

VERBOTEN ist eine andere software (ggf. mit varianten), die die PTB auch nie gesehen bzw. geprüft hat, die aber nicht o.k. ist, weil der hersteller das so sagt.

eine sternstunde für den spielerschutz und für die unterscheidung
zwischen "legal" und "illegal", in der tat.
15 24.09.2012 10:01 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Hallo lodermulch,

da hast Du Dieters Worte für jeden, denke ich,
gut verständlich zusammen gefasst.



Hallo Dieter

sorry, aber genauso wenig wie Du verwaltungsrechtlich das "Softwareverfristungsspiel" verstanden hattest
und gebetsmühlenartig jahrelang die Stellungnahmen von Dritten hier postest,
so hast Du auch hier überhaupt nicht verstanden was man wie beweisen muss
- nicht glauben, meinen, fühlen, sondern beweisen -
um den Verdacht einer Straftat zu begründen.


VG
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16 24.09.2012 17:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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[
Die Diskussion darüber hat sich sich durch das ' oder teilweise' erledigt.



Und entweder enspricht ein Gerät der Bauartzulassung oder nicht.
Wenn es ihr nicht entspricht, dann hat das Gerät keine Bauartzulassung.

Und was ist es strafrechtlich, wenn ein Gerät ohne Zulassung betrieben wird ?
17 26.09.2012 05:59 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Dieter,

kannst oder willst Du einfach nicht verstehen?

Der Verwaltungsakt zur "Bauartzulassung" richtet sich gegen den HERSTELLER!

Der Verwaltungsakt "Zulassung Geldspielgerät X" zur "Bauartzulassung Y" richtet sich gegen den AUFSTELLER!



Mal abgesehen davon, dass nun, falls der §33 e in der Form ratifiziert wird,
in contra der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht,
- also mal von dieser Kleinigkeit abgesehen, über die in der Gesetzesvorlage niemand informiert wurde, genauswenig wie über die enormen Verwaltungskosten, die bis in die Kommune hinein wirken würde, wenn es denn so kommt, die im Rahmen des Konnexitätsprinzips dann vom Bund eigentlich gezahlt werden müssten, da der schließlich dafür verantwortlich ist-
so freue ich mich jetzt schon auf den ersten "Probelauf" der PTB in dieser Sache,



wenn mal wieder die Meldekette von PtB an BMWI über alle Gewerberechtsreferenten der Länder in die Kommunen gesteuert wird, dass man nun Software XY an Spielgerät Z wegen Teilrücknahme vom............ an Hersteller ABC vor Ort überprüfen müsste.


Dann müsste nämlich die Frage lauten:
Wer hat wann die Aufsteller meiner Kommunen mit Zustellung von..... darüber informiert. D.h. in einem eigenständigen Verwaltungsakt, der ordnungsgemäß zugestellt worden sein muss, den Aufsteller darauf hingewiesen.


Da bin ich wirklich sehr gespannt auf die Antwort, denn es gibt in Deutschland kein zentrales Gewerberegister, so dass man da mal eben alle Aufsteller in entsprechender Weise überhaupt ermitteln kann.


Und wer sich nur halbwegs mit dem Straftatbestand des §284 StGB auskennt, weiß, was denn so an Grundvorraussetzung von der behördlichen Erlaubnis vom Strafgericht gefordert wird.


Also eins ganz sicher nicht, irgendwelche Verbändeabsprachen in einem Zimmer beim BMWI.



Und der Satz:

"Und entweder enspricht ein Gerät der Bauartzulassung oder nicht.
Wenn es ihr nicht entspricht, dann hat das Gerät keine Bauartzulassung."


zeigt, dass Du es offenbar gar nicht begreifen möchtest, was hier seit Jahren passiert,
denn

"WAS" beinhaltet denn die Bauartzulassung tatsächlich und "WIE" wurde dazu der Nachweis geführt "DAMIT" man das hinterher auch "BEWEISEN" kann?


VG
Meike
18 27.09.2012 05:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Manipulation ist das Topic .

Es geht hier um Manipulation ( durch Aufsteller ) und nicht um dein ' Lieblingsthema Verfristung '.

Misch nicht alles durcheinander.

Was ist es denn, wenn ein Aufsteller ein durch ihn manipuliertes, also nicht der Bauart entsprechendes , Gerät betreibt ?
19 27.09.2012 07:23 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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was das ist? nun, erst einmal : lukrativ.


denn: der einzige nasenstüber, der ihn evtl. erwartet, kommt vom
hersteller, der ggf. ein "na,na,na !" ausspricht.

oh - es sei denn, er war blöd genug, sich eine der softwareversionen mit
backdoor andrehen zu lassen - dann kommen früher oder später die albaner vorbei und "gewinnen" ganz "zufällig" ein zufriedenstellendes sümmchen.

mir ist seit 2006 noch nicht ein einziger fall untergekommen, in dem ein aufsteller mit bescheisser-platinen wegen nicht zugelassener geräte ein problem mit irgendeiner behörde bekommen hätte - mal abgesehen von den zwei, drei großen GANZ offensichtlich illegalen pokerläden-mit-hinterhofcasinos; die hatten dann aber von vornherein keine "normale" gewerbliche spielhalle angemeldet.
20 27.09.2012 13:22 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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