Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes |
Kunert
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Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes |
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Hallo zusammen!
Da ich wieder einmal einen Antrag auf Festsetzung eines Mittelaltermarktes auf dem Tisch habe, der als Spezialmarkt festgesetzt werden soll, würde mich brennend interessieren, wie bei euch diese Märkte festgesetzt werden.
Die Märkte finden ja meist von Samstag - Sonntag statt, eine Festsetzung wäre also notwendig um das Ladenschlussgesetz zu umgehen.
Im vorhergehenden Thema von tulpa Ausstellung ./. Spezialmarkt klang bereits heraus, dass einige Gewerbeämter Mittelaltermärkte nur als Jahrmarkt festsetzen.
Problematik -zumindest bei uns-: auf Mittelaltermärkten soll immer Eintrittsgeld erhoben werden. Eine Festsetzung als Jahrmarkt käme also garnicht in Betracht.
Was meint ihr dazu? Wie handhabt ihr das?
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1
29.08.2012 11:03 |
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Solon
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
nur mal aus Interesse.
In Sachsen erteilen die IHK´s Genehmigungen nach § 69 GewO?
Mit Grüßen aus Helmstedt
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2
29.08.2012 11:21 |
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Solon
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Waldfee
Tripel-As
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RE: Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes |
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wir setzen Mittelaltermärkte als Spezialmärkte fest.
__________________ Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
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3
29.08.2012 11:28 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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Bei uns erfolgt die festsetzung üblicherweise als Spezialmarkt, wenn die Aussteller halbwegs irgendwas mit dem Mittelalter zu tun haben.
VG J. Simon
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5
30.08.2012 08:27 |
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Gewerbe2007
Eroberer
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So machen wir das auch. Festsetzung als Spezialmarkt, da der gesamte Markt schon den Charakter des Mitelalters prägt und Eintrittsgelder erhoben werden.
LG
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6
30.08.2012 08:41 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
meines Erachtens können die „üblichen“ Mittelaltermärkte nicht als Spezialmarkt festgesetzt werden. Laut gesetzlicher Definition ist ein Spezialmarkt „eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.“
Rechtsprechung oder Kommentierung konkret zum Thema Mittelaltermärkte kenne ich nicht. Aber die Kommentierung in Friauf, GewO, § 68 Rn. 16f. sagt z. B., dass „bestimmte Waren“ im Sinne von § 68 Abs. 1 GewO nur vorliegen, wenn diese ein gemeinsames, prägendes Merkmal aufweisen. Das ist der Fall, wenn die angebotenen Gegenstände bestimmten Warengattungen zuzuordnen sind. Das können z. B. antike Gegenstände eines bestimmten Zeitalters oder einer konkreten Stilepoche, aber nicht Antiquitäten „im Allgemeinen“ sein.
Legt man diesen Maßstab an Mittelaltermärkte an, so kann eine Festsetzung als Spezialmarkt nur erfolgen, wenn die angebotenen Waren (von einem geringfügigen Randsortiment wie z. B. Imbissstände abgesehen) einen Bezug zu einer Epoche des Mittelalters besitzen. Das könnte dann z. B. „Kunsthandwerk im Stile des Hochmittelalters“ (11.-13. Jahrhundert) sein.
Denn der pauschal als „Mittelalter“ bezeichnete Zeitraum ist ziemlich lang (so etwa vom Untergang des Römischen Reiches bis zur Reformation) und umfasst eine ganze Reihe verschiedener Epochen, grob eingeteilt in Früh-, Hoch- und Spätmittelalter. Davon abgesehen haben die meisten auf „Mittelaltermärkten“ angebotenen Waren und Leistungen keinen so starken Bezug zum tatsächlichen Mittelalter. Man findet dort vieles (Kleidung, Schmuck ...), was irgendwie „alt“ ist und sich mehr oder weniger an historischen Epochen von der Zeit der Kelten und Germanen bis hin zur Renaissance (oder darüber hinaus) orientiert.
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30.08.2012 09:46 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes |
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bis letzten Donnerstag hätte ich den Markt auch als Spezialmarkt festgesetzt... da wir am letzten Donnerstag aber unsere "Dienstbesprechung mit dem Ministerium" hatten, habe ich jetzt so meine Zweifel....dort hat man sich nämlich gegen eine Festsetzung ausgesprochen.. die Begründung kriege ich jetzt auf die Schnelle nicht mehr hin.. im Ergebnis war die Veranstaltung aber auch sonntags als Unterhaltungsveranstaltung möglich...
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30.08.2012 14:08 |
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I.Hewer
Grünschnabel
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RE: Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes |
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Hallo an den Kollegen aus Frankenthal und natürlich auch an die anderen Kollegen und Kolleginnen,
ich war an der gleichen Veranstaltung anwesend. Gerade nach den doch sehr erschlagenden Ausführungen bin ich der Auffassung das vieles möglich ist (es bedarf nur einer korrekten Begründung). Für mich entstand leider der Eindruck das es viele immer noch nicht so recht verstanden haben da es so viele Ausnahmen und Hintertürchen gibt (die man als normalo und Nicht-Jurist einfach nicht alle kennen kann). Das Ziel das Ganze verständlicher zu machen ist meiner Meinung nach vollends gescheitert.
Ich für mich werde nach gesundem Menschenverstand entscheiden. Das ist wohl das einzige auf das man sich noch verlassen kann in dieser undurchsichtigen Rechtsthematik....
Mich würde aber weiterhin interessieren wie andere Kollegen zu dieser Ganzen Thematik stehen.
Kollegiale Grüße
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04.09.2012 14:28 |
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Kunert
Mitglied
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Sachsen
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Themenstarter
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Festsetzung von Mittelaltermärkten? |
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Hallo zusammen,
gibt es in anderen Regionen denn keine Mittelaltermärkte? Oder werden keine festgesetzt? Auch das wäre ja interessant!
LG aus Zwickau
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05.09.2012 14:48 |
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Gewerbeadler
Jungspund
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RE: Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes |
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Ich setze die Märkte auch immer als Spezialmarkt fest und hatte auch noch nie Probleme damit
__________________ Mit äußerst freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Berliner Umland
Thomas
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08.09.2012 13:53 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich kann nur dem Kollegen Mischner beipflichten. Auf den Mittelaltermärkten, die ich kenne, ist das Warensortiment breit (Gewandung [Mittelalterkleidung], Schilde und Schwerter, Pfeil und Bogen, Helme und Rüstungen, Schmuck, Korbwaren, Kinderspielzeug, zubereitete Speisen und Getränke, Seifen, Honig, Käse, Kräuter, (Edel)-Steine, Lederwaren, Kerzen, Met, Weine und Liköre).
Völlig zu Recht ist hier darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Waren ein gemeinsames prägendes Merkmal aufweisen müssen (Alter, Beschaffenheit, Verwendungszweck). Das klappt aber meistens nicht.
Auch in meinem Kreis werden solche Veranstaltungen festgesetzt - als Spezialmarkt, was nicht unproblematisch ist.
Die Haltung von @I.Hewer halte ich für höchst problematisch. Wir sind als Behörden an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG)! Wir sehen derzeit in Südeuropa was passiert, wenn im Staate jeder macht was er will. Seid Euch bitte Eurer Verantwortung bewusst. Wenn immer mehr Menschen - zu Recht - den Eindruck haben, dass staatlicherseits jeder macht was er will, keiner was er soll, aber alle mitmachen, werden sich die Leute immer mehr abwenden. Politik- u. Staatsverdrossenheit werden zunehmen und die Leute selbst werden sich immer weniger an die Gesetze halten. An dieser Entwicklung will ich nicht teilhaben. Ein demokratischer Staat lebt im Wesentlichen von dem Vertrauen, dass ihm seine Bürger entgegenbringen.
Wenn wir Defizite in der Rechtslage feststellen, berichten wir nach oben. Ich hätte auch keine Hemmungen Beschwerdeführer an MdL oder MdB zu verweisen, wenn Probleme in der Rechtslage zu suchen sind. Andernfalls erkläre ich Sinn und Zweck der Vorschriften und haben dabei eigentlich immer Verständnis wecken können.
Ich gebe allerdings zu, dass sich mir das Wesen des Titels IV noch nicht ganz erschlossen hat.
@Gewerbeadler: Wenn Du permanent Entscheidungen triffst, die großzüger sind als es die Rechtslage hergibt, wird sich kaum einer beschweren. Trotzdem machst Du Fehler. Hast Du einen Kollegen, der seinen Job in größerer Rechtstreue erledigt, wird man ihm irgendwann Deine Großzügigkeit vorhalten. Du schaffst u.U. Präzedenzfälle!
Mein Bestreben war es immer Rechtslage, Vollzug und Rechtsprechung in Einklang zu halten. Wenn wir bei dem Thema Spezialmärkte merken, dass es hakt, sollten wir die 4. Bundesfachtagung dazu nutzen das entsprechend zu diskutieren und den anwesenden Vertretert der obersten Gewerbebehörden mit als Hausaufgabe auf den Wweg zu geben. Schließlich steht der Titel IV GewO auf der Tagesordnung!
Damit das klar ist: Auch ich möchte, dass insbesondere Themenmärkte feststetzbar sein sollten, glaube aber, dass unser bisheriger Titel IV dazu nicht gut geeignet ist. Er müsste einer Revision unterzogen werden.
Beste Grüße aus Wetzlar
Frank Schuster
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10.09.2012 09:25 |
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Kunert
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Themenstarter
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Danke, Civil Servant, das klingt gut! Es ist zwar fraglich, wie lange die Mühlen dann wieder mahlen müssen, bis es evtl. zu einer Gesetzesänderung kommt, aber das ist der richtige Weg. Ich denke auch, dass solche Themenmärkte unbedingt festsetzbar sein sollten, da sie ja auch meist unsere Kulturlandschaft aufwerten und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung darstellen
Deshalb war mir die Frage ja auch so wichtig
VG Katy
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10.09.2012 10:22 |
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Kunert
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Themenstarter
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Civil Servant hatte geschrieben: "Wenn wir bei dem Thema Spezialmärkte merken, dass es hakt, sollten wir die 4. Bundesfachtagung dazu nutzen das entsprechend zu diskutieren und den anwesenden Vertretert der obersten Gewerbebehörden mit als Hausaufgabe auf den Wweg zu geben. Schließlich steht der Titel IV GewO auf der Tagesordnung!"
Hat sich denn in der Richtung zwischenzeitlich irgendetwas getan? Ich habe zwar das Protokoll gelesen, konnte aber zu der Problematik keine Aussage finden. Zeichnen sich vielleicht zwischenzeitlich Rechtsentwicklungen ab?
Sonnige Grüße aus Sachsen
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26.03.2014 13:21 |
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Civil Servant
Foren Gott
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,
nein, es hat sich nichts getan.
Ich habe auf der 4. BFT Referat gehalten zum Verhältnis des Feiertagsrechts zum Titel IV. Ich glaube auch der BLA hat sich damit befasst, will aber "keine schlafenden Hunde wecken".
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03.04.2014 09:13 |
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