unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes 3 Bewertungen - Durchschnitt: 9,003 Bewertungen - Durchschnitt: 9,003 Bewertungen - Durchschnitt: 9,003 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Mitarbeiter bei der IHK


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 212.254
Nächster Level: 242.754

30.500 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes

Hallo zusammen!

Da ich wieder einmal einen Antrag auf Festsetzung eines Mittelaltermarktes auf dem Tisch habe, der als Spezialmarkt festgesetzt werden soll, würde mich brennend interessieren, wie bei euch diese Märkte festgesetzt werden.

Die Märkte finden ja meist von Samstag - Sonntag statt, eine Festsetzung wäre also notwendig um das Ladenschlussgesetz zu umgehen.

Im vorhergehenden Thema von tulpa Ausstellung ./. Spezialmarkt klang bereits heraus, dass einige Gewerbeämter Mittelaltermärkte nur als Jahrmarkt festsetzen.
Problematik -zumindest bei uns-: auf Mittelaltermärkten soll immer Eintrittsgeld erhoben werden. Eine Festsetzung als Jahrmarkt käme also garnicht in Betracht.

Was meint ihr dazu? Wie handhabt ihr das?

Danke

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch die zuständige Fachbehörde oder einen Anwalt.

1 29.08.2012 11:03 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.216.688
Nächster Level: 3.609.430

392.742 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Helmstedt,

nur mal aus Interesse.
In Sachsen erteilen die IHK´s Genehmigungen nach § 69 GewO?

Mit Grüßen aus Helmstedt
2 29.08.2012 11:21 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Waldfee   Zeige Waldfee auf Karte Waldfee ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 25.01.2007
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.132.921
Nächster Level: 1.209.937

77.016 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes


wir setzen Mittelaltermärkte als Spezialmärkte fest.

__________________
Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
3 29.08.2012 11:28 Waldfee ist offline E-Mail an Waldfee senden Beiträge von Waldfee suchen
Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Mitarbeiter bei der IHK


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 212.254
Nächster Level: 242.754

30.500 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kunert


www.Fiat-126-Forum.de







@ Delius: Natürlich nicht! Wir werden aber von unseren Gewerbeämtern zur Festsetzung angehört und die meisten sind sich da auch sehr unsicher, weil die Marktfestsetzungen nur eine "Nebenaufgabe" sind.

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch die zuständige Fachbehörde oder einen Anwalt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kunert: 29.08.2012 11:34.

4 29.08.2012 11:34 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.111.791
Nächster Level: 11.777.899

1.666.108 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Bei uns erfolgt die festsetzung üblicherweise als Spezialmarkt, wenn die Aussteller halbwegs irgendwas mit dem Mittelalter zu tun haben.

VG J. Simon
5 30.08.2012 08:27 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Gewerbe2007 Gewerbe2007 ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 29.09.2011
Beiträge: 58
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 266.006
Nächster Level: 300.073

34.067 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin So machen wir das auch. Festsetzung als Spezialmarkt, da der gesamte Markt schon den Charakter des Mitelalters prägt und Eintrittsgelder erhoben werden.

LG
6 30.08.2012 08:41 Gewerbe2007 ist offline E-Mail an Gewerbe2007 senden Beiträge von Gewerbe2007 suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.684.621
Nächster Level: 11.777.899

93.278 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

meines Erachtens können die „üblichen“ Mittelaltermärkte nicht als Spezialmarkt festgesetzt werden. Laut gesetzlicher Definition ist ein Spezialmarkt „eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.“

Rechtsprechung oder Kommentierung konkret zum Thema Mittelaltermärkte kenne ich nicht. Aber die Kommentierung in Friauf, GewO, § 68 Rn. 16f. sagt z. B., dass „bestimmte Waren“ im Sinne von § 68 Abs. 1 GewO nur vorliegen, wenn diese ein gemeinsames, prägendes Merkmal aufweisen. Das ist der Fall, wenn die angebotenen Gegenstände bestimmten Warengattungen zuzuordnen sind. Das können z. B. antike Gegenstände eines bestimmten Zeitalters oder einer konkreten Stilepoche, aber nicht Antiquitäten „im Allgemeinen“ sein.

Legt man diesen Maßstab an Mittelaltermärkte an, so kann eine Festsetzung als Spezialmarkt nur erfolgen, wenn die angebotenen Waren (von einem geringfügigen Randsortiment wie z. B. Imbissstände abgesehen) einen Bezug zu einer Epoche des Mittelalters besitzen. Das könnte dann z. B. „Kunsthandwerk im Stile des Hochmittelalters“ (11.-13. Jahrhundert) sein.

Denn der pauschal als „Mittelalter“ bezeichnete Zeitraum ist ziemlich lang (so etwa vom Untergang des Römischen Reiches bis zur Reformation) und umfasst eine ganze Reihe verschiedener Epochen, grob eingeteilt in Früh-, Hoch- und Spätmittelalter. Davon abgesehen haben die meisten auf „Mittelaltermärkten“ angebotenen Waren und Leistungen keinen so starken Bezug zum tatsächlichen Mittelalter. Man findet dort vieles (Kleidung, Schmuck ...), was irgendwie „alt“ ist und sich mehr oder weniger an historischen Epochen von der Zeit der Kelten und Germanen bis hin zur Renaissance (oder darüber hinaus) orientiert.
7 30.08.2012 09:46 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Mitarbeiter bei der IHK


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 212.254
Nächster Level: 242.754

30.500 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kunert


www.Fiat-126-Forum.de







Der GewO-Kommentar von Landmann/ Rohmer sagt dazu, dass sich das gemeinsame prägende Merkmal der bestimmten Warengattungen auf VERWENDUNGSZWECK, ALTER oder BESCHAFFENHEIT der Ware beziehen muss (Rn. 7 zu § 68). Ich denke hier an den Verwendungszweck, wenn jeweils genügend Anbieter des Kunsthandwerks (Verwendungszweck: Dekorationsartikel), evtl. von Bekleidung und der Genussmittel vorhanden sind, stimmen wir der Festsetzung zu. Andere Warengattungen sind bei uns eigentlich meist nicht dabei.

Als Mindestmaßstab setzen wir da aber nicht das obligatorische Dutzend, da bei Spezialmärkten ja lt. Kommentierung geringere Ansprüche an die Vielzahl gestellt werden sollen, als bei Jahrmärkten (L/R Rn 5 zu § 68). Es sollten aber unserer Auffassung nach wenigstens 8 von jeder Warengattung sein.

Finden dann überhaupt Mittelaltermärkte bei euch statt? Die Eintrittspreise sind ja meist nicht gerade unerheblich und dienen der Finanzierung.

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch die zuständige Fachbehörde oder einen Anwalt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kunert: 30.08.2012 10:05.

8 30.08.2012 10:04 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.387
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.118.668
Nächster Level: 10.000.000

881.332 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes

Moin

bis letzten Donnerstag hätte ich den Markt auch als Spezialmarkt festgesetzt... da wir am letzten Donnerstag aber unsere "Dienstbesprechung mit dem Ministerium" hatten, habe ich jetzt so meine Zweifel....dort hat man sich nämlich gegen eine Festsetzung ausgesprochen.. die Begründung kriege ich jetzt auf die Schnelle nicht mehr hin.. im Ergebnis war die Veranstaltung aber auch sonntags als Unterhaltungsveranstaltung möglich...
9 30.08.2012 14:08 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
I.Hewer I.Hewer ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 21.11.2008
Beiträge: 2
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 11.257
Nächster Level: 13.278

2.021 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes

Hallo an den Kollegen aus Frankenthal und natürlich auch an die anderen Kollegen und Kolleginnen,

ich war an der gleichen Veranstaltung anwesend. Gerade nach den doch sehr erschlagenden Ausführungen bin ich der Auffassung das vieles möglich ist (es bedarf nur einer korrekten Begründung). Für mich entstand leider der Eindruck das es viele immer noch nicht so recht verstanden haben da es so viele Ausnahmen und Hintertürchen gibt (die man als normalo und Nicht-Jurist einfach nicht alle kennen kann). Das Ziel das Ganze verständlicher zu machen ist meiner Meinung nach vollends gescheitert.

Ich für mich werde nach gesundem Menschenverstand entscheiden. Das ist wohl das einzige auf das man sich noch verlassen kann in dieser undurchsichtigen Rechtsthematik....

Mich würde aber weiterhin interessieren wie andere Kollegen zu dieser Ganzen Thematik stehen.

Kollegiale Grüße
10 04.09.2012 14:28 I.Hewer ist offline E-Mail an I.Hewer senden Homepage von I.Hewer Beiträge von I.Hewer suchen
Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Mitarbeiter bei der IHK


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 212.254
Nächster Level: 242.754

30.500 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kunert


www.Fiat-126-Forum.de






Achtung Festsetzung von Mittelaltermärkten?

Hallo zusammen,
gibt es in anderen Regionen denn keine Mittelaltermärkte? Oder werden keine festgesetzt? Auch das wäre ja interessant!

LG aus Zwickau

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch die zuständige Fachbehörde oder einen Anwalt.

11 05.09.2012 14:48 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
Gewerbeadler   Zeige Gewerbeadler auf Karte Gewerbeadler ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 26.04.2012
Beiträge: 16
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 70.023
Nächster Level: 79.247

9.224 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes

Ich setze die Märkte auch immer als Spezialmarkt fest und hatte auch noch nie Probleme damit Applaus

__________________
Mit äußerst freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Berliner Umland

Thomas Computer
12 08.09.2012 13:53 Gewerbeadler ist offline E-Mail an Gewerbeadler senden Beiträge von Gewerbeadler suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.275
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.472.627
Nächster Level: 22.308.442

1.835.815 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich kann nur dem Kollegen Mischner beipflichten. Auf den Mittelaltermärkten, die ich kenne, ist das Warensortiment breit (Gewandung [Mittelalterkleidung], Schilde und Schwerter, Pfeil und Bogen, Helme und Rüstungen, Schmuck, Korbwaren, Kinderspielzeug, zubereitete Speisen und Getränke, Seifen, Honig, Käse, Kräuter, (Edel)-Steine, Lederwaren, Kerzen, Met, Weine und Liköre).

Völlig zu Recht ist hier darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Waren ein gemeinsames prägendes Merkmal aufweisen müssen (Alter, Beschaffenheit, Verwendungszweck). Das klappt aber meistens nicht.

Auch in meinem Kreis werden solche Veranstaltungen festgesetzt - als Spezialmarkt, was nicht unproblematisch ist.

Die Haltung von @I.Hewer halte ich für höchst problematisch. Wir sind als Behörden an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG)! Wir sehen derzeit in Südeuropa was passiert, wenn im Staate jeder macht was er will. Seid Euch bitte Eurer Verantwortung bewusst. Wenn immer mehr Menschen - zu Recht - den Eindruck haben, dass staatlicherseits jeder macht was er will, keiner was er soll, aber alle mitmachen, werden sich die Leute immer mehr abwenden. Politik- u. Staatsverdrossenheit werden zunehmen und die Leute selbst werden sich immer weniger an die Gesetze halten. An dieser Entwicklung will ich nicht teilhaben. Ein demokratischer Staat lebt im Wesentlichen von dem Vertrauen, dass ihm seine Bürger entgegenbringen.

Wenn wir Defizite in der Rechtslage feststellen, berichten wir nach oben. Ich hätte auch keine Hemmungen Beschwerdeführer an MdL oder MdB zu verweisen, wenn Probleme in der Rechtslage zu suchen sind. Andernfalls erkläre ich Sinn und Zweck der Vorschriften und haben dabei eigentlich immer Verständnis wecken können.

Ich gebe allerdings zu, dass sich mir das Wesen des Titels IV noch nicht ganz erschlossen hat.

@Gewerbeadler: Wenn Du permanent Entscheidungen triffst, die großzüger sind als es die Rechtslage hergibt, wird sich kaum einer beschweren. Trotzdem machst Du Fehler. Hast Du einen Kollegen, der seinen Job in größerer Rechtstreue erledigt, wird man ihm irgendwann Deine Großzügigkeit vorhalten. Du schaffst u.U. Präzedenzfälle!

Mein Bestreben war es immer Rechtslage, Vollzug und Rechtsprechung in Einklang zu halten. Wenn wir bei dem Thema Spezialmärkte merken, dass es hakt, sollten wir die 4. Bundesfachtagung dazu nutzen das entsprechend zu diskutieren und den anwesenden Vertretert der obersten Gewerbebehörden mit als Hausaufgabe auf den Wweg zu geben. Schließlich steht der Titel IV GewO auf der Tagesordnung!

Damit das klar ist: Auch ich möchte, dass insbesondere Themenmärkte feststetzbar sein sollten, glaube aber, dass unser bisheriger Titel IV dazu nicht gut geeignet ist. Er müsste einer Revision unterzogen werden.

Beste Grüße aus Wetzlar

Frank Schuster
13 10.09.2012 09:25 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Mitarbeiter bei der IHK


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 212.254
Nächster Level: 242.754

30.500 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kunert


www.Fiat-126-Forum.de






Daumen hoch!

Danke, Civil Servant, das klingt gut! Es ist zwar fraglich, wie lange die Mühlen dann wieder mahlen müssen, bis es evtl. zu einer Gesetzesänderung kommt, aber das ist der richtige Weg. Ich denke auch, dass solche Themenmärkte unbedingt festsetzbar sein sollten, da sie ja auch meist unsere Kulturlandschaft aufwerten und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung darstellen Deshalb war mir die Frage ja auch so wichtig

VG Katy

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch die zuständige Fachbehörde oder einen Anwalt.

14 10.09.2012 10:22 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
Kunert   Zeige Kunert auf Karte Kunert ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 43
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Mitarbeiter bei der IHK


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 212.254
Nächster Level: 242.754

30.500 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Kunert


www.Fiat-126-Forum.de







Civil Servant hatte geschrieben: "Wenn wir bei dem Thema Spezialmärkte merken, dass es hakt, sollten wir die 4. Bundesfachtagung dazu nutzen das entsprechend zu diskutieren und den anwesenden Vertretert der obersten Gewerbebehörden mit als Hausaufgabe auf den Wweg zu geben. Schließlich steht der Titel IV GewO auf der Tagesordnung!"

Hat sich denn in der Richtung zwischenzeitlich irgendetwas getan? Ich habe zwar das Protokoll gelesen, konnte aber zu der Problematik keine Aussage finden. Zeichnen sich vielleicht zwischenzeitlich Rechtsentwicklungen ab?
Kopfkratz

Sonnige Grüße aus Sachsen

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch die zuständige Fachbehörde oder einen Anwalt.

15 26.03.2014 13:21 Kunert ist offline E-Mail an Kunert senden Beiträge von Kunert suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.275
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.472.627
Nächster Level: 22.308.442

1.835.815 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin ,

nein, es hat sich nichts getan.

Ich habe auf der 4. BFT Referat gehalten zum Verhältnis des Feiertagsrechts zum Titel IV. Ich glaube auch der BLA hat sich damit befasst, will aber "keine schlafenden Hunde wecken".
16 03.04.2014 09:13 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Grundsatzfrage: Marktform des Mittelaltermarktes


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 9.703
Antworten: 15
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 779.934
Antworten: 27
Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bere [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   20.07.2023 11:15 von Puz_zle     16.01.2024 07:23 von Puz_zle   Views: 199.348
Antworten: 2
Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaub [...] Gaststättenrecht   12.12.2023 14:35 von OrdGOII4     12.12.2023 17:01 von OrdGOII4   Views: 93.542
Antworten: 2
Hundeschule - Gewerbe? Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.12.2006 07:50 von OrDnUnGsAnDy     24.10.2023 13:33 von Roesje   Views: 125.700
Antworten: 13

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 302.469 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.172.093


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 209 | Gesamt: 0.240s | PHP: 99.58% | SQL: 0.42%