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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten 3 Bewertungen - Durchschnitt: 4,003 Bewertungen - Durchschnitt: 4,00
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten räubertochter 31.05.2012 07:27
 RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten tapier 01.06.2012 17:01
 RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten barnie 05.06.2012 16:15
 RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten Carlo 07.06.2012 14:38
 RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten barnie 28.06.2012 16:03

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räubertochter räubertochter ist weiblich
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BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten

Mit Beschluss vom 16. April 2012 (Az.: 1 BvR 523/11) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Umsatzbesteuerung der Umsätze von Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz neue Fassung nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass die ausführlich begründete Entscheidung des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 10. November 2010 (Az.: XI R 79/07), nach dem im Ausgangsverfahren bereits erfolgten Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2008 und dem hierauf ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Juni 2010 (RS. C-58/09 „Leo-Libera“) kein zweites Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten, mit Rücksicht auf die jedenfalls gut vertretbare Rechtsauffassung des BFH (zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz n.F.) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Eine nicht vertretbare Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH ist nicht erkennbar. Von einer weiteren Begründung hat das BVerfG abgesehen und die Entscheidung für unanfechtbar erklärt.

Mit dieser Entscheidung steht fest, dass die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz neue Fassung verfassungs- und europarechtskonform ist.

http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=1721&tx_ttnews[backPid]=128&cHash=2ec03f99f3
1 31.05.2012 07:27 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
Solon
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten

Tja, das war es dann wohl.

Da werden viele Betreiber wohl in den nächsten Tagen nette Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt bekommen.
Und dann werden viele Hallen auf den Bruder oder Schwager umgeschrieben werden.......
16 01.06.2012 17:01 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten

Zitat:
Original von räubertochter

Mit dieser Entscheidung steht fest, dass die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz neue Fassung verfassungs- und europarechtskonform ist.

[


Es sei denn, ein Finanzgericht, welches mit einer Klage gegen die Umsatzsteuererhebung befasst ist, hat Zweifel an der Europarechtskonformität der deutschen Umsatzbesteuerung (z.B. Verstoß gg. Proportionalitätsgrundsatz oder gegen Art. 401 der Mehrwertsteuer-RL) und legt die Sache deswegen erneut dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
16 05.06.2012 16:15 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten

Zitat:
Original von räubertochter
Mit Beschluss vom 16. April 2012 (Az.: 1 BvR 523/11) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Umsatzbesteuerung der Umsätze von Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz neue Fassung nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass die ausführlich begründete Entscheidung des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 10. November 2010 (Az.: XI R 79/07), nach dem im Ausgangsverfahren bereits erfolgten Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2008 und dem hierauf ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Juni 2010 (RS. C-58/09 „Leo-Libera“) kein zweites Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten, mit Rücksicht auf die jedenfalls gut vertretbare Rechtsauffassung des BFH (zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz n.F.) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Eine nicht vertretbare Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH ist nicht erkennbar. Von einer weiteren Begründung hat das BVerfG abgesehen und die Entscheidung für unanfechtbar erklärt.

Mit dieser Entscheidung steht fest, dass die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz neue Fassung verfassungs- und europarechtskonform ist.

http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=1721&tx_ttnews[backPid]=128&cHash=2ec03f99f3



Ist doch beachtlich wie schnell solch eine für die Automatenaufstelleschaft negatives Urteil von einem Automatenverband veröffentlicht wird.
16 07.06.2012 14:38 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
barnie barnie ist männlich
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten

Derzeit holen die Finanzämter wohl zum "Rundumschlag" aus und fordern alle Steuerpflichtigen auf, ihre Einsprüche gegen die Umsatzsteuererhebungen zurückzunehmen.

Doch alle schlauen Automatenaufsteller halten ihre Einsprüche gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen weiterhin offen, denn Gründe an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuererhebungen zu zweifeln, gibt es genug...

Es erscheint mir nach wie vor denkbar, dass ein Finanzgericht die Sache nochmals dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt.

Außerdem könnte es ja auch sein, dass der Beschwerdeführer-RA des Verfassungsbeschwerdeverfahrens 1 BvR 523/11 (RA Bernd Hansen aus Jesteburg), dessen Verfassungsbeschwerde kürzlich durch Nichtannahmebeschluss verworfen wurde, noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anruft.
31 28.06.2012 16:03 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
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