Beschaffungskriminalität bei Spielsucht |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.408
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Und hier mal ein recht aktuelles Urteil zum Thema
BGH 5. Strafsenat , Urteil vom 06.03.2013
Aktenzeichen: 5 StR 597/12
„…………Der Angeklagte ist bereits mehrfach wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten vorbestraft. Im Januar 2004 verübte er binnen kurzer Zeit zwei Raubüberfälle auf Spielotheken, nachdem ihm auf einer im Oktober 2003 angetretenen „Spieltour“ das Geld ausgegangen war.
Er wurde zunächst nicht als Täter ermittelt. Getrieben von schlechtem Gewissen stellte er sich jedoch 2007 freiwillig der Polizei; er wurde wegen der Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Bereits im damaligen Urteil wurde eine Unterbringung nach § 63 StGB geprüft, jedoch mangels Wiederholungsgefahr verneint, weil sich der Angeklagte vier Jahre lang straffrei geführt hatte……………
Auch die verfahrensgegenständlichen Taten stehen in Zusammenhang mit der
Spielsucht des Angeklagten.
Nachdem ihm eine Verlängerung der Therapie versagt worden war, brach er abermals zu einer „Spieltour“ auf.
Hierfür verschaffte er sich am 16. März 2012 betrügerisch ein Auto (Tat 1) und beging noch am selben Tag einen Tankbetrug (Tat 2). Binnen kurzer Zeit hatte er sein Geld verspielt. Am 18. März 2012 litt er unter „extremen Entzugserscheinungen“ (UA S. 22).
Er „verspürte den immer stärker werdenden Drang, sich Geld zur Befriedigung seines Spieldrucks zu besorgen“ (UA S. 13), und überfiel deshalb unter Verwendung einer Spielzeugpistole eine Spielothek (Tat 3). Die erbeuteten 1.250 € verspielte er. Nach einem weiteren Tankbetrug am 4. April 2012 (Tat 4) stellte er sich der Polizei………………..
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt Spielsucht zwar für sich genommen keine krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränken oder ausschließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 ff.;Beschlüsse vom 24. Januar 1991 - 4 StR 580/90, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 17, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; kritisch hierzu Kellermann, StV 2005, 287).
Indes können in schweren Fällen psychische Defekte und Persönlichkeitsveränderungen auftreten, die eine ähnliche Struktur und Schwere wie bei den stoffgebundenen Suchterkrankungen aufweisen, und es kann zu schweren Entzugserscheinungen kommen (vgl. Schöch in Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Band 1, 2007, S. 92, 128; Leygraf in Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Band 2,2010, S. 514, 523; Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Aufl., S. 240).
Wie bei der Substanzabhängigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448, 449, vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, und vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00, NStZ 2001, 83 und 85; vgl. MünchKomm StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 24)
kann deshalb auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei den Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31, 32, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370 f.).
…………………………“
|
|
41
17.05.2013 04:33 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.408
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
http://www.sueddeutsche.de/panorama/moen...teilt-1.1787208
Polizist als Bankräuber verurteilt
Weil er Spielschulden in Höhe von einer halben Million Euro hatte, wurde ein Polizist zum Verbrecher. Jetzt hat ihn ein Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt.
Ein Polizist ist in Mönchengladbach als Bankräuber zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am Freitag wegen schwerer räuberischer Erpressung schuldig.
Der 37-Jährige hatte gestanden, zwei Banken überfallen zu haben. Verurteilt wurde er nur wegen eines Überfalls. Aufgrund einer schweren Depression könnte er beim zweiten Überfall schuldunfähig gewesen sein, hatte ein Gutachter ausgeführt.
Wegen seiner Spielsucht hatte der Beamte über eine halbe Million Euro Schulden angehäuft, was ihn auf die schiefe Bahn geraten ließ.
|
|
42
03.11.2013 06:23 |
|
|
Solon
|
|
|
|
KARO
Routinier
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.914.017
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo ,
wq steht denn das der Polizist diese halbe Mio.Euros in Spielhallen verloren hat , da waren doch ganz andere Hintergründe soweit ich mich erinnere .
|
|
43
03.11.2013 09:11 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.408
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
http://www.bild.de/regional/berlin/mord/...89260.bild.html
............
Der BGH hatte die erste Verurteilung zu zehn Jahren Haft aufgehoben – jetzt wurde Ibrahim Ö. zu lebenslangem Knast verurteilt.
Berlin – Höchststrafe: Das Landgericht verurteilte Ex-Profifußballer Ibrahim Ö. (33) aus Neukölln am Montag in einer Revisionsverhandlung wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
....................
Die Tat im Frühjahr 2012: Der arbeitslose, hochverschuldete Türke hatte sich am 9. März 2012 mit einem Trick Zugang zur Wohnung der früheren Studienrätin in Berlin-Altglienicke verschafft: Er müsse wegen Mäusebefalls im Auftrag der Verwaltung mal in den Keller der 81-Jährigen, hatte er angegeben.
Geplant hatte der Zocker in seiner Geldnot einen Diebstahl. Doch als die Frau ihn beim Durchwühlen des Schlafzimmers überraschte und schrie, griff er ihr an den Hals und drückte zu.
.............................
Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten im ersten Prozess Ende 2012 verminderte Schuldfähigkeit wegen pathologischer Spielsucht. Das sah der Richter am Montag anders.
Verdiente er vorher als Profi noch gutes Geld, habe es für seine Sportwetten nun nicht mehr gereicht. Allerdings habe sein Spielen keine pathologischen Züge gehabt. Der Angeklagte sei deshalb „voll schuldfähig.“
|
|
44
11.01.2015 07:20 |
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.698
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Dieses Urteil ist eigentlich des Todesstoss für die Glückspielgesetze welche ja die "Gutachterlichen pathologischen" Spieler schützen sollen.
So wie es scheint sehen Gerichte die Schwelle für einen pathologischen Spieler weit weit höher und haben somit den Teppich unter den Glückspielstaaatsvertrag weggezogen
|
|
45
12.01.2015 17:39 |
|
|
eszet
Tripel-As
Dabei seit: 28.08.2009
Beiträge: 242
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.296.601
Nächster Level: 1.460.206
|
|
|
46
08.02.2016 19:06 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 118.489 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.897.153
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|