Warn- und Sicherheitshinweise |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.593.748
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Warn- und Sicherheitshinweise |
|
Hallo zusammen,
aktuell häufen sich wieder die Warn- und Sicherheitshinweise.
Wie Ihr seht, hat sich bis jetzt nichts geändert.
Wie heißt es so nett:
"Es ändern sich nur die Namen und Gesichter, aber nicht die Probleme."
Ich bin sehr gespannt, wann endlich nach der neuen SpielV Automaten zugelassen werden und der Unternehmer vor Ort die Möglichkeit hat
die einzelnen Buchungs-/Spielvorgänge abzurufen.
Wer tatsächlich "deutliche Bekenntnisse zum legalen Spiel" abgeben möchte, der arbeitet nach m. fachlichen E. anders.
VG
Meike
|
|
1
20.05.2015 07:39 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
progger
Doppel-As
Dabei seit: 27.09.2010
Beiträge: 117
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 581.313
Nächster Level: 677.567
|
|
was für hinweise?
lass mich net dumm sterben...
__________________
|
|
2
20.05.2015 18:47 |
|
|
Solon
|
|
|
|
WilderLumpi
Foren As
Dabei seit: 17.09.2014
Beiträge: 83
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 291.899
Nächster Level: 300.073
|
|
Roullete kessel
|
|
3
20.05.2015 18:56 |
|
|
progger
Doppel-As
Dabei seit: 27.09.2010
Beiträge: 117
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 581.313
Nächster Level: 677.567
|
|
mehr infos meine freunde.
gibt mir content!
__________________
|
|
4
20.05.2015 19:57 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.078.608
Nächster Level: 41.283.177
|
|
RE: Warn- und Sicherheitshinweise |
|
Zitat: |
Original von Meike
Ich bin sehr gespannt, wann endlich nach der neuen SpielV Automaten zugelassen werden und der Unternehmer vor Ort die Möglichkeit hat
die einzelnen Buchungs-/Spielvorgänge abzurufen.
VG
Meike |
|
Dafür müssen zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen.
Die Bauvorschriften für GSG - die TR der PTB Version 5.0 - befanden sich bis zum 18. 05. 2015 im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.
Aus dem Notifizierungsverfahren sind die TR mit Bemerkungen der Kommission entlassen worden.
Der Inhalt der Bemerkungen ist aktuell noch nicht bekannt.
Eine der vielen Fristen der 6. Novelle der Spielverordnung ist mittlerweile ebenfalls verstrichen: 10. 05. 2015.
Ab dem 10.05.2015 fordert die Spielverordnung nach § 12 Abs. 3 ein Sicherheitsgutachten, welches Belegen muss, dass das Spielgerät gegen Veränderungen gesichert gebaut ist.
Nunmehr könnten durch die GSG-Hersteller GSG-Muster gem. TR 5.0 gebaut und der PTB zur Zulassungsprüfung vorgestellt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die entsprechende Bauart zugelassen.Dann zugelassene Bauarten würden allerdings noch nicht über die von Meike geforderten Parameter verfügen müssen, da für den Einbau dieser Parameter eine andere Frist gem. 6. Novelle der Spielverordnung gilt: 10. 02. 2016.
Erst nach Ablauf dieser weiteren Frist würden dann GSG geprüft und zugelassen werden, welche über die von Meike geforderten Voraussetzungen verfügen müssen::
6. Novelle der SpielV § 13 Nr. 9 a:
9a. Das Spielgerät zeichnet nach dem Stand der Technik die von der Kontrolleinrichtung gemäß Nummer 8 erfassten Daten dauerhaft so auf, dass
a) sie jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind,
b) sie auf das erzeugende Spielgerät zurückgeführt werden können,
c) die einzelnen Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpft sind,
d) ihre Vollständigkeit erkennbar ist und
e) feststellbar ist, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen worden sind.“
Über die Zulassung dieser GSG würde die Öffentlichkeit erst Kenntnis erlangen, wenn auch Zulassungsbelege von der GSG-Herstellern angefordert werden würden.
Ich tippe mal auf das Jahr 2017.
Dann werden die ersten GSG nach neuer SpielV mit "guter Datenaufzeichnung" gem. 6.Novelle wohl das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
Diese Geräte nach 6. Novelle der SpielV will kein Spieler und damit auch kein Aufsteller haben. Keine Automatiktaste mehr. Kein Punktspiel mehr.
Die Spieler sind mittlerweile bereits bestens durch die aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG (nach alter SpielV = 5. Novelle und TR 3.x - 4.X) auf das Punktspiel angefixt worden.
Was passiert mit diesen Geldspielgeräten die nach der Technischen Richtlinie 4.0 oder 4.1 zugelassen wurden?
Betroffene Bauarten sind vor dem 10. November 2014 zugelassen und haben die BAZ 2201 bis 3016.
Diese Geldspielgeräte dürfen - entsprechende "§7"-Überprüfungen vorausgesetzt - maximal bis zum 10. November 2018 weiter betrieben werden. Dies wird durch § 20 Abs. 2 der 7. Novelle der Spielverordnung geregelt.
Unter Beachtung dieser gesetzlichen Lage wirst Du - liebe Meike - ein GSG zugelassen nach den Vorgaben der 6. Novelle der SpielV / TR Version 5.0 mit "guter Datenaufzeichnung" wohl kaum vor dem Jahr 2017 in der Aufstellung vorfinden.
[Ich irre mich allerdings gern!]
Grüße
__________________ gmg
|
|
5
21.05.2015 10:23 |
|
|
WilderLumpi
Foren As
Dabei seit: 17.09.2014
Beiträge: 83
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 291.899
Nächster Level: 300.073
|
|
Zitat: |
Original von progger
mehr infos meine freunde.
gibt mir content! |
|
Hab selber keine
Und keine kessel vorhanden
|
|
6
21.05.2015 12:14 |
|
|
Rooobert
Routinier
Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.490.583
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Ich tippe auch auf 2019 - falls die spvo dann überhaupt noch gilt - naja wenn es dabei bleibt gehn die aufsteller in Altersteilzeit
|
|
7
23.05.2015 16:00 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.848.831
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Vor Herbst 2018 wird man nur wenige neue Geräte finden.
Wer will die schon ?
Die TR 5.0 ist nun veröffentlicht.
|
|
8
24.05.2015 07:28 |
|
|
gmq
Mitglied
gesperrter User
Dabei seit: 16.02.2015
Beiträge: 26
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 87.491
Nächster Level: 100.000
|
|
Keiner will die, weder Spieler noch Aufsteller - deshalb wird es sie wohl auch niemals geben !
|
|
9
26.05.2015 16:14 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.078.608
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von WilderLumpi
Zitat: |
Original von progger
mehr infos meine freunde.
gibt mir content! |
|
Hab selber keine
Und keine kessel vorhanden |
|
Ergibt sich aus dem Nachtrag zur Bauartzulassung.
Grüße
__________________ gmg
|
|
10
26.05.2015 23:53 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.593.748
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Es geht um den Warnhinweis Nr. 150331_01A
mit dem Sicherheitshinweis Nr. 150331_01B.
VG
Meike
|
|
11
02.06.2015 14:35 |
|
|
cUlater
Eroberer
gesperrter User
Dabei seit: 07.08.2014
Beiträge: 53
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 188.572
Nächster Level: 195.661
|
|
hallo, lange nicht mehr gesehen.
also geht es nicht um den roulette-kessel? warum so eine geheimnistuerei, um was es tatsächlich geht?`
goldify? bleibt ggf vollkommenm entspannt. goldify ist locker, kleiner gewinnvorteil - und könnte ja auch tatsächlich ein "versehentlicher" fehler sein! es gibt gerade eindeutig bessere "sachen".
und vielleicht vergeht bald einigen das lachen.
ich warte noch bis morgen abend - und vielleicht machen wir dann ein schönes fass hier im forum auf. aber ihr müsst es dann aussaufen....
es sei denn der warnhinweis Nr. 150331_01A bezieht sich auf die besseren "sachen". handelt es sich bei dem warnhinweis Nr. 150331_01A um einen "fehler", der auf die exakt gleiche art und weise schon mindestens 4*, mitunter an verschiedenen gsg-bauarten, aufgeschlagen ist?
würde mich über eine info freuen. mfg, culater
|
|
12
03.06.2015 08:36 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.078.608
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Es geht um den Warnhinweis Nr. 150331_01A
mit dem Sicherheitshinweis Nr. 150331_01B.
VG
Meike |
|
Verstehe den Hinweis jetzt wirklich nicht.
Bei den beiden vg. Informationen handelt es sich um einen Warn- und einen Reparaturhinweis zur "Manipulation durch Gewalteinwirkung am Gehäuse".
Grüße
__________________ gmg
|
|
13
03.06.2015 09:16 |
|
|
cUlater
Eroberer
gesperrter User
Dabei seit: 07.08.2014
Beiträge: 53
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 188.572
Nächster Level: 195.661
|
|
oke oke oke! also doch der kessel? ggf danke an gmg. dann mal bis morgen abend!
|
|
14
03.06.2015 09:40 |
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.872.693
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Zitat: |
Original von cUlater
und vielleicht vergeht bald einigen das lachen.
ich warte noch bis morgen abend - und vielleicht machen wir dann ein schönes fass hier im forum auf. aber ihr müsst es dann aussaufen....
|
|
hab den ganzen Abend gewartet - aber es wurde von dir kein Fass aufgemacht...
|
|
15
04.06.2015 23:29 |
|
|
cUlater
Eroberer
gesperrter User
Dabei seit: 07.08.2014
Beiträge: 53
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 188.572
Nächster Level: 195.661
|
|
hast recht....ich war verhindert und bin gerade erst nach hause gekommen. bin in der spielothek tilt gegangen. leider. dumme sache.
dort hingelozt wurde ich von jemandem, der augenscheinlich verhindern wollte, dass ich etwas zu dem "systemfehler" schreibe. ganz komische sache, die da passiert ist.
naja, wie auch immer. ich habe richtig mist gebaut. daher eine frage. wie wäre es mit einer vereinbarung? wenn es stimmt, dass es eine "sache" gibt, mit der die gsg geleert werden können, übernimmt dann irgend ein aufsteller meine unkosten für diesen und nächsten monat? ggf könnte man sehr leicht überprüfen/absichern, ob meine aussge über die existenz eines tricks korrekt ist. dazu müsste nur ein magie 2015 hd deluxe zur verfügung stehen.
aber ich denke, dass es den werten aufstellern egal ist, ob die kunden abgezogen werden oder nicht! richtig? überzeugt mich doch mal vom gegenteil! wobei mich das sehr überraschen würde.
der eigentliche plan war, dass mir jemand einen spielvorteil gibt und ich im gegenzug nichts zu der sache mit dem aktuellen trick zu schreibe. aber ich muss bedauerlicher weise zugeben, dass ich besser keine spielhalle mehr betrete - weshalb ich zumindest ganz sicher abstand von meinem vorhaben nehmen, einen systemfehler zu spielen.
wobei es wahrscheinlich überhaupt keine systemfehler mehr gibt- vermutlich sind tricks die zukunft. sachen, an die normale menschen wie ich niemals ran kommen.
also werde ich die sache eh irgendwie irgendwo posten. die frage ist jetzt nur, ob sowas vielleicht auch belohnt wird!!? wie sieht es aus?
so, ich geh jetzt erstmal kotzen....weil ich so ein beschissener spielsüchtiger arsch bin. und das ist nicht ironisch gemeint, sondern mein voller ernst!
|
|
16
05.06.2015 04:09 |
|
|
eszet
Tripel-As
Dabei seit: 28.08.2009
Beiträge: 242
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.297.894
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Der Honig aus dem Topf wird nicht vielen schmecken.
|
|
17
05.06.2015 07:48 |
|
|
dunkelbier
Grünschnabel
Dabei seit: 20.10.2009
Beiträge: 6
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 31.860
Nächster Level: 38.246
|
|
Ich weiß etwas was du nicht weißt. Kinderquatsch.
Wäre nett, wenn du uns nicht mehr mit deinen Suchtproblemen nervst.
|
|
18
05.06.2015 17:32 |
|
|
cUlater
Eroberer
gesperrter User
Dabei seit: 07.08.2014
Beiträge: 53
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 188.572
Nächster Level: 195.661
|
|
den gefallen tue ich euch gerne. aber dafür werde ich euch in der nächsten zeit mit der personengebundenen herstellerübergreifenden automatischen gewinnzuweisung nerven. die übrigens zufälliger weise der grund dafür ist, dass ich wieder einmal die kontrolle verloren habe. ach ja, sry, genau damit wollte ich euch ja nicht mehr nerven....
|
|
19
05.06.2015 21:17 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 203.171 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.858.254
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|