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Geschrieben von Meike am 20.05.2015 um 07:39:

  Warn- und Sicherheitshinweise

Hallo zusammen,

aktuell häufen sich wieder die Warn- und Sicherheitshinweise.

Wie Ihr seht, hat sich bis jetzt nichts geändert.

Wie heißt es so nett:
"Es ändern sich nur die Namen und Gesichter, aber nicht die Probleme."


Ich bin sehr gespannt, wann endlich nach der neuen SpielV Automaten zugelassen werden und der Unternehmer vor Ort die Möglichkeit hat
die einzelnen Buchungs-/Spielvorgänge abzurufen.


Wer tatsächlich "deutliche Bekenntnisse zum legalen Spiel" abgeben möchte, der arbeitet nach m. fachlichen E. anders.


VG
Meike



Geschrieben von progger am 20.05.2015 um 18:47:

 

was für hinweise?

lass mich net dumm sterben...



Geschrieben von WilderLumpi am 20.05.2015 um 18:56:

 

Roullete kessel



Geschrieben von progger am 20.05.2015 um 19:57:

 

mehr infos meine freunde.

gibt mir content!



Geschrieben von gmg am 21.05.2015 um 10:23:

  RE: Warn- und Sicherheitshinweise

Zitat:
Original von Meike
Ich bin sehr gespannt, wann endlich nach der neuen SpielV Automaten zugelassen werden und der Unternehmer vor Ort die Möglichkeit hat
die einzelnen Buchungs-/Spielvorgänge abzurufen.
VG
Meike


Dafür müssen zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen.

Die Bauvorschriften für GSG - die TR der PTB Version 5.0 - befanden sich bis zum 18. 05. 2015 im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.
Aus dem Notifizierungsverfahren sind die TR mit Bemerkungen der Kommission entlassen worden.
Der Inhalt der Bemerkungen ist aktuell noch nicht bekannt.

Eine der vielen Fristen der 6. Novelle der Spielverordnung ist mittlerweile ebenfalls verstrichen: 10. 05. 2015.
Ab dem 10.05.2015 fordert die Spielverordnung nach § 12 Abs. 3 ein Sicherheitsgutachten, welches Belegen muss, dass das Spielgerät gegen Veränderungen gesichert gebaut ist.
Nunmehr könnten durch die GSG-Hersteller GSG-Muster gem. TR 5.0 gebaut und der PTB zur Zulassungsprüfung vorgestellt werden.

Nach erfolgreicher Prüfung wird die entsprechende Bauart zugelassen.Dann zugelassene Bauarten würden allerdings noch nicht über die von Meike geforderten Parameter verfügen müssen, da für den Einbau dieser Parameter eine andere Frist gem. 6. Novelle der Spielverordnung gilt: 10. 02. 2016.

Erst nach Ablauf dieser weiteren Frist würden dann GSG geprüft und zugelassen werden, welche über die von Meike geforderten Voraussetzungen verfügen müssen::

6. Novelle der SpielV § 13 Nr. 9 a:
9a. Das Spielgerät zeichnet nach dem Stand der Technik die von der Kontrolleinrichtung gemäß Nummer 8 erfassten Daten dauerhaft so auf, dass
a) sie jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind,
b) sie auf das erzeugende Spielgerät zurückgeführt werden können,
c) die einzelnen Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpft sind,
d) ihre Vollständigkeit erkennbar ist und
e) feststellbar ist, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen worden sind.“


Über die Zulassung dieser GSG würde die Öffentlichkeit erst Kenntnis erlangen, wenn auch Zulassungsbelege von der GSG-Herstellern angefordert werden würden.

Ich tippe mal auf das Jahr 2017.

Dann werden die ersten GSG nach neuer SpielV mit "guter Datenaufzeichnung" gem. 6.Novelle wohl das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
Diese Geräte nach 6. Novelle der SpielV will kein Spieler und damit auch kein Aufsteller haben. Keine Automatiktaste mehr. Kein Punktspiel mehr.
Die Spieler sind mittlerweile bereits bestens durch die aktuell in der Aufstellung befindlichen GSG (nach alter SpielV = 5. Novelle und TR 3.x - 4.X) auf das Punktspiel angefixt worden.

Was passiert mit diesen Geldspielgeräten die nach der Technischen Richtlinie 4.0 oder 4.1 zugelassen wurden?
Betroffene Bauarten sind vor dem 10. November 2014 zugelassen und haben die BAZ 2201 bis 3016.
Diese Geldspielgeräte dürfen - entsprechende "§7"-Überprüfungen vorausgesetzt - maximal bis zum 10. November 2018 weiter betrieben werden. Dies wird durch § 20 Abs. 2 der 7. Novelle der Spielverordnung geregelt.

Unter Beachtung dieser gesetzlichen Lage wirst Du - liebe Meike - ein GSG zugelassen nach den Vorgaben der 6. Novelle der SpielV / TR Version 5.0 mit "guter Datenaufzeichnung" wohl kaum vor dem Jahr 2017 in der Aufstellung vorfinden.

[Ich irre mich allerdings gern!]

Grüße



Geschrieben von WilderLumpi am 21.05.2015 um 12:14:

 

Zitat:
Original von progger
mehr infos meine freunde.

gibt mir content!



Hab selber keine unglücklich
Und keine kessel vorhanden



Geschrieben von Rooobert am 23.05.2015 um 16:00:

 

Ich tippe auch auf 2019 - falls die spvo dann überhaupt noch gilt - naja wenn es dabei bleibt gehn die aufsteller in Altersteilzeit



Geschrieben von dieter116 am 24.05.2015 um 07:28:

 

Vor Herbst 2018 wird man nur wenige neue Geräte finden.
Wer will die schon ?

Die TR 5.0 ist nun veröffentlicht.



Geschrieben von gmq am 26.05.2015 um 16:14:

 

Keiner will die, weder Spieler noch Aufsteller - deshalb wird es sie wohl auch niemals geben ! Weißnicht



Geschrieben von gmg am 26.05.2015 um 23:53:

 

Zitat:
Original von WilderLumpi
Zitat:
Original von progger
mehr infos meine freunde.

gibt mir content!



Hab selber keine unglücklich
Und keine kessel vorhanden


Ergibt sich aus dem Nachtrag zur Bauartzulassung.

Grüße



Geschrieben von Meike am 02.06.2015 um 14:35:

 

Es geht um den Warnhinweis Nr. 150331_01A

mit dem Sicherheitshinweis Nr. 150331_01B.


VG
Meike



Geschrieben von cUlater am 03.06.2015 um 08:36:

 

hallo, lange nicht mehr gesehen.

also geht es nicht um den roulette-kessel? warum so eine geheimnistuerei, um was es tatsächlich geht?`

goldify? bleibt ggf vollkommenm entspannt. goldify ist locker, kleiner gewinnvorteil - und könnte ja auch tatsächlich ein "versehentlicher" fehler sein! es gibt gerade eindeutig bessere "sachen".

und vielleicht vergeht bald einigen das lachen.

ich warte noch bis morgen abend - und vielleicht machen wir dann ein schönes fass hier im forum auf. aber ihr müsst es dann aussaufen....

es sei denn der warnhinweis Nr. 150331_01A bezieht sich auf die besseren "sachen". handelt es sich bei dem warnhinweis Nr. 150331_01A um einen "fehler", der auf die exakt gleiche art und weise schon mindestens 4*, mitunter an verschiedenen gsg-bauarten, aufgeschlagen ist?

würde mich über eine info freuen. mfg, culater



Geschrieben von gmg am 03.06.2015 um 09:16:

 

Zitat:
Original von Meike
Es geht um den Warnhinweis Nr. 150331_01A

mit dem Sicherheitshinweis Nr. 150331_01B.


VG
Meike


Verstehe den Hinweis jetzt wirklich nicht.
Bei den beiden vg. Informationen handelt es sich um einen Warn- und einen Reparaturhinweis zur "Manipulation durch Gewalteinwirkung am Gehäuse".

Grüße



Geschrieben von cUlater am 03.06.2015 um 09:40:

 

oke oke oke! also doch der kessel? ggf danke an gmg. dann mal bis morgen abend!



Geschrieben von sunrise am 04.06.2015 um 23:29:

 

Zitat:
Original von cUlater

und vielleicht vergeht bald einigen das lachen.

ich warte noch bis morgen abend - und vielleicht machen wir dann ein schönes fass hier im forum auf. aber ihr müsst es dann aussaufen....



hab den ganzen Abend gewartet - aber es wurde von dir kein Fass aufgemacht...



Geschrieben von cUlater am 05.06.2015 um 04:09:

 

hast recht....ich war verhindert und bin gerade erst nach hause gekommen. bin in der spielothek tilt gegangen. leider. dumme sache.

dort hingelozt wurde ich von jemandem, der augenscheinlich verhindern wollte, dass ich etwas zu dem "systemfehler" schreibe. ganz komische sache, die da passiert ist.

naja, wie auch immer. ich habe richtig mist gebaut. daher eine frage. wie wäre es mit einer vereinbarung? wenn es stimmt, dass es eine "sache" gibt, mit der die gsg geleert werden können, übernimmt dann irgend ein aufsteller meine unkosten für diesen und nächsten monat? ggf könnte man sehr leicht überprüfen/absichern, ob meine aussge über die existenz eines tricks korrekt ist. dazu müsste nur ein magie 2015 hd deluxe zur verfügung stehen.

aber ich denke, dass es den werten aufstellern egal ist, ob die kunden abgezogen werden oder nicht! richtig? überzeugt mich doch mal vom gegenteil! wobei mich das sehr überraschen würde.

der eigentliche plan war, dass mir jemand einen spielvorteil gibt und ich im gegenzug nichts zu der sache mit dem aktuellen trick zu schreibe. aber ich muss bedauerlicher weise zugeben, dass ich besser keine spielhalle mehr betrete - weshalb ich zumindest ganz sicher abstand von meinem vorhaben nehmen, einen systemfehler zu spielen.

wobei es wahrscheinlich überhaupt keine systemfehler mehr gibt- vermutlich sind tricks die zukunft. sachen, an die normale menschen wie ich niemals ran kommen.

also werde ich die sache eh irgendwie irgendwo posten. die frage ist jetzt nur, ob sowas vielleicht auch belohnt wird!!? wie sieht es aus?

so, ich geh jetzt erstmal kotzen....weil ich so ein beschissener spielsüchtiger arsch bin. und das ist nicht ironisch gemeint, sondern mein voller ernst!



Geschrieben von eszet am 05.06.2015 um 07:48:

 

Der Honig aus dem Topf wird nicht vielen schmecken.



Geschrieben von dunkelbier am 05.06.2015 um 17:32:

 

Ich weiß etwas was du nicht weißt. Kinderquatsch.

Wäre nett, wenn du uns nicht mehr mit deinen Suchtproblemen nervst.



Geschrieben von cUlater am 05.06.2015 um 21:17:

 

den gefallen tue ich euch gerne. aber dafür werde ich euch in der nächsten zeit mit der personengebundenen herstellerübergreifenden automatischen gewinnzuweisung nerven. die übrigens zufälliger weise der grund dafür ist, dass ich wieder einmal die kontrolle verloren habe. ach ja, sry, genau damit wollte ich euch ja nicht mehr nerven....


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