Gewerbeanmeldung Durchführung von Veranstaltungen |
Muebisch
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Gewerbeanmeldung Durchführung von Veranstaltungen |
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Hallo Zusammen,
ab 01.01.2015 habe ich die ruhmreiche Aufgabe mich um das Gewerbeamt in unserer kleinen Gemeinde zu kümmern (neben vielen anderen Dingen - so ist es bei einer kleinen Behörde nun mal) .
Da ich blutiger Anfänger bin habe ich direkt eine Frage, die ich hier stellen muss. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Bei mir war gestern jemand der wollte das folgende Gewerbe anmelden.
"Technoparty organisieren in angemieteten Discotheken".
Er besorgt den DJ und macht die Werbung. Die Eintrittsgelder kassiert er und gibt dem Betreiber der Discothek eine Pauschale.
Die Getränkeeinnahmen erhält der Diskothekbetreiber. Die Discothek
bleibt erstmal die gleiche und liegt nicht in unserer Gemeinde. Er ist
hier gemeldet. Muss er hier das Gewerbe anmelden oder eher bei der
Gemeinde in der die Discothek angesiedelt ist?!
Handelt es sich einfach um eine Gewerbeanmeldung (stehendes Gewerbe)
oder ist doch eine Reisegewerbekarte auszustellen (wegen "Unterhaltende Tätigkeit nach Schaustellerart")?
Danke im voraus für eure Antworten.
Schönen Gruß
André Mobers
Gemeinde Selfkant
__________________ André Mobers
Gewerbeamt
Gemeinde Selfkant
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1
29.01.2015 10:02 |
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Solon
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Reisegewerbe ist das nicht. Ich stelle mir dabei aber eine ganz andere Frage. Will der gute Mann nur in dieser einen Disco tätig sein? War er hier möglicherweise vorher (geringfügig) als Arbeitnehmer beschäftigt? Hat der Betreiber ihn entlassen, um den Mindestlohn zu umgehen?
Ich würde nachboren, um ein Fall von Scheinselbständigkeit (Straftat durch den Arbeitgeber nach § 266a StGB) auszuschließen.
Notfalls Zoll einschalten und mit den Kolleg(inn)en der Kommune, in der sich die Disco befindet klären, ob noch mehr Personal entlassen wurde, dass jetzt ein Gewerbe als "Gastronomiehelfer" oder dergl. anzumelden versucht.
Hat der Mann aber wechselnde Locations zu bedienen, spräche das tatsächlich eher für eine Selbständigkeit.
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2
29.01.2015 10:36 |
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Solon
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Muebisch
Grünschnabel
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Reaktion. Guter Ansatz, da wäre ich ja nie drauf gekommen.
Also auf Nachfrage hat er mir gesagt, dass er erstmal die eine Disco als Veranstaltungsraum nutzen möchte. Er ist aber auf der Suche nach weiteren Lokalitäten/Veranstaltungsräumen um seine "Technopartys" durchzuführen.
Ich gehe erstmal von Nichtscheinselbständigkeit aus (Bauchgefühl)!
Wenn ich mich für eine Gewerbeanmeldung entscheiden sollte, könnte der Gegenstand des Gewerbes: "Durchführung und Organisation von Veranstaltungen" sein. Oder sollte die Anmeldung anders lauten?
LG
André Mobers
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3
29.01.2015 11:14 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von Muebisch
Wenn ich mich für eine Gewerbeanmeldung entscheiden sollte, könnte der Gegenstand des Gewerbes: "Durchführung und Organisation von Veranstaltungen" sein. Oder sollte die Anmeldung anders lauten?
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Das würde sicherlich i. O. gehen, wenn man denn einer Anmeldung näher treten wollte. Ich würde dem auch zustimmen, wenn, ja wenn die Trennung zw. Betreiber und DJ deutlicher zu Tage träte. Wenn der DJ bespielsweise die Disco komplett mieten würde, wenn auch nur für sporadische Veranstaltungen.
Interessant wird auch, wer jetzt für die Einhaltung des Jugendschutzes zuständig ist. Ich tendiere zum Inhaber.
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4
29.01.2015 13:13 |
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