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Autor Beitrag
Thema: Gewerbeanmeldung Durchführung von Veranstaltungen
Muebisch

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29.01.2015 11:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnelle Reaktion. Guter Ansatz, da wäre ich ja nie drauf gekommen.

Also auf Nachfrage hat er mir gesagt, dass er erstmal die eine Disco als Veranstaltungsraum nutzen möchte. Er ist aber auf der Suche nach weiteren Lokalitäten/Veranstaltungsräumen um seine "Technopartys" durchzuführen.

Ich gehe erstmal von Nichtscheinselbständigkeit aus (Bauchgefühl)!

Wenn ich mich für eine Gewerbeanmeldung entscheiden sollte, könnte der Gegenstand des Gewerbes: "Durchführung und Organisation von Veranstaltungen" sein. Oder sollte die Anmeldung anders lauten?

LG

André Mobers
Thema: Gewerbeanmeldung Durchführung von Veranstaltungen
Muebisch

Antworten: 3
Hits: 6.082
Gewerbeanmeldung Durchführung von Veranstaltungen 29.01.2015 10:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Zusammen,

ab 01.01.2015 habe ich die ruhmreiche Aufgabe mich um das Gewerbeamt in unserer kleinen Gemeinde zu kümmern (neben vielen anderen Dingen - so ist es bei einer kleinen Behörde nun mal) .

Da ich blutiger Anfänger bin habe ich direkt eine Frage, die ich hier stellen muss. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Bei mir war gestern jemand der wollte das folgende Gewerbe anmelden.

"Technoparty organisieren in angemieteten Discotheken".

Er besorgt den DJ und macht die Werbung. Die Eintrittsgelder kassiert er und gibt dem Betreiber der Discothek eine Pauschale.
Die Getränkeeinnahmen erhält der Diskothekbetreiber. Die Discothek
bleibt erstmal die gleiche und liegt nicht in unserer Gemeinde. Er ist
hier gemeldet. Muss er hier das Gewerbe anmelden oder eher bei der
Gemeinde in der die Discothek angesiedelt ist?!

Handelt es sich einfach um eine Gewerbeanmeldung (stehendes Gewerbe)
oder ist doch eine Reisegewerbekarte auszustellen (wegen "Unterhaltende Tätigkeit nach Schaustellerart")?

Danke im voraus für eure Antworten.

Schönen Gruß

André Mobers
Gemeinde Selfkant
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