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Danie_Hilflos_Bayern Danie_Hilflos_Bayern ist weiblich
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Verwaltungs-GmbH / UG



Anzeigepflicht nach § 14 GewO ja oder nein ( :weisnichtsmile

Folgender Fall liegt mir am Schreibtisch und zerrt an den Nerven.

1. Firma:
Wir haben eine "..." UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG die laut Handelsregister "Verwaltung eigenen Vermögens" hat/macht.
Persönlich haftender Gesellschafter: "..." Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt).

Dann:

2. Firma:
"..." Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Gegenstand des Unternehmens: Ein- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen aller Art, Unfallfahrzeugen, sowie Reparaturen und Servicearbeiten, etc. usw. aber auch: kann Erwerbe von Eigentum im In- und Ausland erwerben, belasten, veräußern und verwalten.

Jetzt zu meiner Frage:

Sehe ich/wir das richtig, dass die richtig, dass die 1. Firma nicht anzeigepflichtig ist und die 2. Firma schon?
Sonst sind doch die Verwaltungs-GmbH meistens nicht anzeigepflichtig wenn es sich auf das reine Verwalten des eigenen Vermögens bezieht.
Was heißt aber das "eigene Vermögen" bezieht das sich immer auf Vermietung und Verpachtung von Grundstücken?

Wir sind bei dem Thema verwirrt, da wir diese Themen nicht oft haben.

Danke

für die Bemühungen uns zu helfen. Ich hoffe ich konnte mich gut ausdrücken.

Grüße aus Oberfranken
1 04.12.2014 12:01 Danie_Hilflos_Bayern ist offline E-Mail an Danie_Hilflos_Bayern senden Beiträge von Danie_Hilflos_Bayern suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Verwaltungs-GmbH / UG

Hallo,

sehe ich auch so. 1 . keine Gewerbe-Anmeldung. 2. Gewerbe-Anmeldung. Allerdings würde ich den Erwerb von Eigentum im In- und Ausland... nicht als Gewerbe bewerten und somit nicht in der Gewerbe-Anmeldung aufführen.

Kom. Landmann/Rohmer zur GewO besagt, dass das Vermieten von Grundbesitz Verwaltung eigenen Vermögens ist. Anders sieht es aus, wenn eine Gesellschaft den Zweck hat Gebäude zu errichten und zu vermieten. Dann ist es Gewerbe.

Gruß
HBinder
2 04.12.2014 13:58 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Solon
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Danie_Hilflos_Bayern Danie_Hilflos_Bayern ist weiblich
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Hallo

vielen lieben Dank.
Wenn ich am nächsten Sachverhalt angekommen bin, muss ich bestimmt noch mal Fragen Applaus

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Grüße und eine schöne Woche.
3 08.12.2014 10:49 Danie_Hilflos_Bayern ist offline E-Mail an Danie_Hilflos_Bayern senden Beiträge von Danie_Hilflos_Bayern suchen
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Zitat:
Original von Danie_Hilflos_Bayern
Hallo

vielen lieben Dank.
Wenn ich am nächsten Sachverhalt angekommen bin, muss ich bestimmt noch mal Fragen Applaus

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Grüße und eine schöne Woche.


Wirklich guter Kommentar. Gerade im Gaststätten- und Reisegewerberecht. Durfte letztens ein Seminar bei Herrn Hetzel "erleben".

Sehe es genauso wie "HBinder", falls eine zweite Meinung gewünscht ist

Bei "Erwerb von Eigentum im In- und Ausland" käme es mir dann speziell drauf an, was mit diesem erworbenen Eigentum angestellt wird. Wenn das oft passiert und dann wieder verhökert wird (quasi gewerbsmäßig), würd ich das schon in die Gewerbemeldung mit aufnehmen.

Grüße aus Dachau
4 08.12.2014 15:23 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
Danie_Hilflos_Bayern Danie_Hilflos_Bayern ist weiblich
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Hallo,

vielen Dank auch für die zweite Meinung.
Nachdem der Bürger eher dazu neigt, seinen Aufforderungen nicht nach zukommen bin ich mal gespannt wie lange ich da noch dran sitzen werde :-)
zumal das Gewerbe ja schon längst wieder weg ist.

Grüße aus dem kalten Oberfranken smile

Daniela
5 11.12.2014 11:49 Danie_Hilflos_Bayern ist offline E-Mail an Danie_Hilflos_Bayern senden Beiträge von Danie_Hilflos_Bayern suchen
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Hallo in die runde,

ist es nicht so, dass eine GmbH bzw. eine UG nicht schon Kraft Gesetzes ein Gewerbebetrieb im Handelsgewerbe ist und dementsprechend die
Tätigkeit aus dem Handelsregister die anzumeldende Tätigkeit ist, unabhängig davon ob es Verwaltung eigenen Vermögens ist??
Oder habe ich das falsch verstanden??? Wand Kopfkratz

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gewerbe-beelitz: 14.01.2015 13:11.

6 14.01.2015 13:10 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
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Hallo,

diese Auffassung resultiert aus dem Gewerbesteuergesetz:
"Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz gilt als Gewerbebetrieb stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH)."

Entscheidend ist jedoch im Gewerberecht immer der Unternehmensgegenstand. Andernfalls wären ja auch alle GmbHs und UGen, die einen freiberuflichen Unternehmensgegenstand haben Gewerbetreibende.

Gruß
HBinder
7 14.01.2015 13:45 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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Meine Auffassung resultiert eher aus dem GmbH-Gesetz i.V.m. dem HGB was da besagt, dass jede GmbH ein Handelsgewerbe nach HGB betreibt.... verwirrt verwirrt verwirrt
8 14.01.2015 13:51 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
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Mag sein, aber entscheidend ist für uns die Definition des Gewerbes i.S.d. Gewerberechts.
9 14.01.2015 13:56 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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Ist denn das GmbHG und das HGB nicht auf der Gewerbeordnung basierend, bzw. auf sie bezugnehmend?
Kopfkratz

irgendwie alles verzwickt die ganze Sache.... Heul
10 14.01.2015 14:55 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
HBinder HBinder ist männlich
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Ich empfehle den Artikel in GewA 2002, S. 362 f.
11 14.01.2015 16:53 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Verwaltungs-GmbH/UG

@HBinder... haben Sie den Artikel für uns greifbar... genau die Ausgabe Gewerbearchiv finde ich nicht...
Danke
12 15.01.2015 17:00 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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