Verwaltungs-GmbH / UG |
Danie_Hilflos_Bayern
Grünschnabel
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Anzeigepflicht nach § 14 GewO ja oder nein ( :weisnicht
Folgender Fall liegt mir am Schreibtisch und zerrt an den Nerven.
1. Firma:
Wir haben eine "..." UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG die laut Handelsregister "Verwaltung eigenen Vermögens" hat/macht.
Persönlich haftender Gesellschafter: "..." Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt).
Dann:
2. Firma:
"..." Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Gegenstand des Unternehmens: Ein- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen aller Art, Unfallfahrzeugen, sowie Reparaturen und Servicearbeiten, etc. usw. aber auch: kann Erwerbe von Eigentum im In- und Ausland erwerben, belasten, veräußern und verwalten.
Jetzt zu meiner Frage:
Sehe ich/wir das richtig, dass die richtig, dass die 1. Firma nicht anzeigepflichtig ist und die 2. Firma schon?
Sonst sind doch die Verwaltungs-GmbH meistens nicht anzeigepflichtig wenn es sich auf das reine Verwalten des eigenen Vermögens bezieht.
Was heißt aber das "eigene Vermögen" bezieht das sich immer auf Vermietung und Verpachtung von Grundstücken?
Wir sind bei dem Thema verwirrt, da wir diese Themen nicht oft haben.
für die Bemühungen uns zu helfen. Ich hoffe ich konnte mich gut ausdrücken.
Grüße aus Oberfranken
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1
04.12.2014 12:01 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Verwaltungs-GmbH / UG |
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Hallo,
sehe ich auch so. 1 . keine Gewerbe-Anmeldung. 2. Gewerbe-Anmeldung. Allerdings würde ich den Erwerb von Eigentum im In- und Ausland... nicht als Gewerbe bewerten und somit nicht in der Gewerbe-Anmeldung aufführen.
Kom. Landmann/Rohmer zur GewO besagt, dass das Vermieten von Grundbesitz Verwaltung eigenen Vermögens ist. Anders sieht es aus, wenn eine Gesellschaft den Zweck hat Gebäude zu errichten und zu vermieten. Dann ist es Gewerbe.
Gruß
HBinder
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2
04.12.2014 13:58 |
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Solon
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Danie_Hilflos_Bayern
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo
vielen lieben Dank.
Wenn ich am nächsten Sachverhalt angekommen bin, muss ich bestimmt noch mal Fragen
Wir arbeiten hier mit, Hickel-Wiedmann-Hetzel.
Grüße und eine schöne Woche.
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3
08.12.2014 10:49 |
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F.Lichtenstern
Doppel-As
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Zitat: |
Original von Danie_Hilflos_Bayern
Hallo
vielen lieben Dank.
Wenn ich am nächsten Sachverhalt angekommen bin, muss ich bestimmt noch mal Fragen
Wir arbeiten hier mit, Hickel-Wiedmann-Hetzel.
Grüße und eine schöne Woche. |
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Wirklich guter Kommentar. Gerade im Gaststätten- und Reisegewerberecht. Durfte letztens ein Seminar bei Herrn Hetzel "erleben".
Sehe es genauso wie "HBinder", falls eine zweite Meinung gewünscht ist
Bei "Erwerb von Eigentum im In- und Ausland" käme es mir dann speziell drauf an, was mit diesem erworbenen Eigentum angestellt wird. Wenn das oft passiert und dann wieder verhökert wird (quasi gewerbsmäßig), würd ich das schon in die Gewerbemeldung mit aufnehmen.
Grüße aus Dachau
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4
08.12.2014 15:23 |
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Danie_Hilflos_Bayern
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo,
vielen Dank auch für die zweite Meinung.
Nachdem der Bürger eher dazu neigt, seinen Aufforderungen nicht nach zukommen bin ich mal gespannt wie lange ich da noch dran sitzen werde :-)
zumal das Gewerbe ja schon längst wieder weg ist.
Grüße aus dem kalten Oberfranken
Daniela
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5
11.12.2014 11:49 |
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HBinder
Haudegen
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Hallo,
diese Auffassung resultiert aus dem Gewerbesteuergesetz:
"Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz gilt als Gewerbebetrieb stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH)."
Entscheidend ist jedoch im Gewerberecht immer der Unternehmensgegenstand. Andernfalls wären ja auch alle GmbHs und UGen, die einen freiberuflichen Unternehmensgegenstand haben Gewerbetreibende.
Gruß
HBinder
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7
14.01.2015 13:45 |
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gewerbe-beelitz
Mitglied
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Meine Auffassung resultiert eher aus dem GmbH-Gesetz i.V.m. dem HGB was da besagt, dass jede GmbH ein Handelsgewerbe nach HGB betreibt....
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8
14.01.2015 13:51 |
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HBinder
Haudegen
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Mag sein, aber entscheidend ist für uns die Definition des Gewerbes i.S.d. Gewerberechts.
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9
14.01.2015 13:56 |
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gewerbe-beelitz
Mitglied
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Ist denn das GmbHG und das HGB nicht auf der Gewerbeordnung basierend, bzw. auf sie bezugnehmend?
irgendwie alles verzwickt die ganze Sache....
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10
14.01.2015 14:55 |
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HBinder
Haudegen
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Ich empfehle den Artikel in GewA 2002, S. 362 f.
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14.01.2015 16:53 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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@HBinder... haben Sie den Artikel für uns greifbar... genau die Ausgabe Gewerbearchiv finde ich nicht...
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12
15.01.2015 17:00 |
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