Hundezucht=Gewerbe? |
Solon
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ramm
Routinier
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auch noch eine schöne Woche
__________________ schönen Tag noch an alle von Veronika
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42
13.10.2014 14:19 |
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Solon
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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ES hat sich nix geändert an der Position, die Hundezucht der Urproduktion zuzurechnen, aber über die Jahre hinweg betrachtet, halte ich das genauso für Unsinn, wie wenn man einen Kanarienvogelzüchter der Urproduktion zurechnet.
Beides hat mit der "Urproduktion", nämlich der Produktion von Nahrungsmitteln zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung nix mehr zu tun.
Genauso wenig haben holländische Fleischindustriebetriebe in Nord- und Mitteldeutschland etwas mit der Ernährungssicherung der holländischen Bevölkerung zu tun. Da geht es auch nur noch um industrielle Fleischproduktion und sollte daher auch wie Industrie im Gewerberecht behandelt werden.
Auch die unterschiedlichen Gewerbebegriffe im Steuer- und Gewerberecht vor allem führen zu Verwirrung und machen auch keinen wirklichen Sinn.
Ich meine der Gesetzgeber sollte sich allmählich über Neudefinitionen Gedanken machen.
VG J. Simon
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43
14.10.2014 06:46 |
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andreaenzmann
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Hundezucht |
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Ein Hallo in die Runde,
ich denke mal, es hat sich in Hinsicht auf die Meinung vieler hier, dass Hundezucht unter "Viehzucht" fällt nichts weiter geändert. Gesetzlich sowieso nicht
Zur Zeit habe ich das gleiche Problem wie @Bornhöft "Jungspundt":-). Hinzu kommt noch störender Lärm (laufendes Jaulen und Bellen der Welpen) in einer Wohnsiedlung. Eine vor Ort Besichtigung ergab: 3 Hündinnen mit jeweils 6/8 und 12 Welpen. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 TierSchG notwendig und eine gewerbliche Anmeldung, da es sich hier um eine professionelle Zucht handelt. Selbständig, planmäßig und fortgesetzte Gewinnerzielungsabsicht. Ich stimme Jungspund zu und lassen die Hundezucht nicht unter § 6 GewO Viehzucht laufen. Er kann es ja auch als Nebengewerbe laufen lassen. Aber bei der Höhe der Einnahmen eher unwahrscheinlich
Grüße aus Ludwigslust
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44
03.07.2018 17:57 |
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen!
Zum Lärm: Das niedersächsische OVG hat am 30.09.92, AZ 6 L 129/90, entschieden:
Eine Hundehaltung (Dackelzucht) mit mehr1als zwei Tieren kann in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen schon bauordnungsrechtlich unzulässig sein und wenige Meter neben einem ruhigen Wohngrundstück bauaufsichtsbehördlich untersagt werden.
Da sollte die Bauaufsicht/Bauordnung mit "ins Boot".
Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau
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45
04.07.2018 07:20 |
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andreaenzmann
Eroberer
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Guten Morgen Roland,
danke für die Info. Das werde ich machen:-) Zudem habe ich mir gestern noch das Finanzamt ins Boot geholt und das Veterinäramt. Wenn ich Ihn nach § 6 GewO nicht anmelden sollte, gibt es ne Mitteilung ans Finanzamt zwecks Prüfung der Einkommenssteuer. Die freuen sich schon. Auch das Veterinäramt klemmt sich dahinter. Super Zusammenarbeit. Und ich bin fasst außen vor
So mag ich das.
Allen eine schöne Restwoche und nicht zu viel Stress
Grüße Andrea
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46
04.07.2018 08:26 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Aber gerne doch, Andrea
!
Dafür gibt es doch das Forum; keiner kann alles wissen, aber hier trifft man doch auf sehr geballten Sachverstand und irgendjemand hat doch meistens eine gute Idee!
Ich bin froh, dass es das Forum gibt
!
Viel Erfolg bei Deinem Fall.
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47
04.07.2018 08:47 |
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