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Geschrieben von Roland Kissau am 13.10.2014 um 13:12:

 

Moin aus Hückeswagen!

Meines Wissens hat sich nix geändert.
Hundezucht ist immer noch Viehzucht, fällt somit unter § 6 GewO und ist kein Gewerbe.
Somit erfolgt auch keine Gewerbeanmeldung.
Das befreit den Hundezüchter natürlich nicht von seinen steuerlichen Pflichten.

Eine schöne restliche Woche wünscht
Roland Kissau



Geschrieben von ramm am 13.10.2014 um 14:19:

 

Danke

Genau Spitze!

auch noch eine schöne Woche



Geschrieben von J. Simon am 14.10.2014 um 06:46:

 

ES hat sich nix geändert an der Position, die Hundezucht der Urproduktion zuzurechnen, aber über die Jahre hinweg betrachtet, halte ich das genauso für Unsinn, wie wenn man einen Kanarienvogelzüchter der Urproduktion zurechnet.

Beides hat mit der "Urproduktion", nämlich der Produktion von Nahrungsmitteln zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung nix mehr zu tun.
Genauso wenig haben holländische Fleischindustriebetriebe in Nord- und Mitteldeutschland etwas mit der Ernährungssicherung der holländischen Bevölkerung zu tun. Da geht es auch nur noch um industrielle Fleischproduktion und sollte daher auch wie Industrie im Gewerberecht behandelt werden.
Auch die unterschiedlichen Gewerbebegriffe im Steuer- und Gewerberecht vor allem führen zu Verwirrung und machen auch keinen wirklichen Sinn.

Ich meine der Gesetzgeber sollte sich allmählich über Neudefinitionen Gedanken machen.

VG J. Simon



Geschrieben von andreaenzmann am 03.07.2018 um 17:57:

Daumen runter! Hundezucht

Ein Hallo in die Runde,

ich denke mal, es hat sich in Hinsicht auf die Meinung vieler hier, dass Hundezucht unter "Viehzucht" fällt nichts weiter geändert. Gesetzlich sowieso nicht Wand
Zur Zeit habe ich das gleiche Problem wie @Bornhöft "Jungspundt":-). Hinzu kommt noch störender Lärm (laufendes Jaulen und Bellen der Welpen) in einer Wohnsiedlung. Eine vor Ort Besichtigung ergab: 3 Hündinnen mit jeweils 6/8 und 12 Welpen. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 TierSchG notwendig und eine gewerbliche Anmeldung, da es sich hier um eine professionelle Zucht handelt. Selbständig, planmäßig und fortgesetzte Gewinnerzielungsabsicht. Ich stimme Jungspund zu und lassen die Hundezucht nicht unter § 6 GewO Viehzucht laufen. Er kann es ja auch als Nebengewerbe laufen lassen. Aber bei der Höhe der Einnahmen eher unwahrscheinlich
Applaus

Grüße aus Ludwigslust



Geschrieben von Roland Kissau am 04.07.2018 um 07:20:

  RE: Hundezucht

Moin aus Hückeswagen!

Zum Lärm: Das niedersächsische OVG hat am 30.09.92, AZ 6 L 129/90, entschieden:

Eine Hundehaltung (Dackelzucht) mit mehr1als zwei Tieren kann in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen schon bauordnungsrechtlich unzulässig sein und wenige Meter neben einem ruhigen Wohngrundstück bauaufsichtsbehördlich untersagt werden.

Da sollte die Bauaufsicht/Bauordnung mit "ins Boot".

Eine schöne Restwoche wünscht

Roland Kissau



Geschrieben von andreaenzmann am 04.07.2018 um 08:26:

 

Guten Morgen Roland,

danke für die Info. Das werde ich machen:-) Zudem habe ich mir gestern noch das Finanzamt ins Boot geholt und das Veterinäramt. Wenn ich Ihn nach § 6 GewO nicht anmelden sollte, gibt es ne Mitteilung ans Finanzamt zwecks Prüfung der Einkommenssteuer. Die freuen sich schon. Auch das Veterinäramt klemmt sich dahinter. Super Zusammenarbeit. Und ich bin fasst außen vor Applaus
So mag ich das.

Allen eine schöne Restwoche und nicht zu viel Stress

Grüße Andrea



Geschrieben von Roland Kissau am 04.07.2018 um 08:47:

 

Aber gerne doch, Andrea smile !
Dafür gibt es doch das Forum; keiner kann alles wissen, aber hier trifft man doch auf sehr geballten Sachverstand und irgendjemand hat doch meistens eine gute Idee!
Ich bin froh, dass es das Forum gibt Danke !
Viel Erfolg bei Deinem Fall.


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