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Thema: 13. Bundesfachtagung - Infothread |
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um meine Vorgesetzten auch schon mal langsam darauf vorzubereiten wäre ein wann und wo schon äußert hilfreich. Ich weiß das Orga- Team hat immer viel zu tun...aber packen wir es an
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Thema: Wochenmarkt Festsetzung/Satzung |
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Guten Morgen liebe Forenmitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir kurzfristig weiterhelfen. Mein Bgm. will schnellstmöglich
eine Antwort von mir
Also.......Wir haben hier einen Wochenmarkt der durch ein privates Unternehmen betrieben wird. Eine Festsetzung ist vor Jahren erfolgt jedoch ohne nennenswerte Auflagen. Letztes Jahr hat die Verwaltung eine Satzung erlassen, wonach der Markt plastikfrei betrieben werden soll( Mehrweggeschir, Mehrwegtaschen usw.)
Meine Frage: Müssen wir als Stadt die Satzung umsetzen und ahnden oder
der Marktbetreiber?
Bin neu in Sachen Märkte.
Danke schon mal für Eure unkomplizierte Hilfe
Grüße aus Mecklenburg bei tollem Wetter
Andrea
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Thema: "Supermark" auf Festival - Reisegewerbe? |
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Da muss ich Kollege Simon Recht geben. Es hätte von Anfang an eine Reisegewerbekarte für die in der Gewerbeanmeldung stehende Tätigkeit ausgestellt werden müssen. Auf großen Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebietes (meistens Wiesen oder private Verpächter) ziehen wir das Laden-
öffnungsgesetz nicht heran.
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Thema: "Supermark" auf Festival - Reisegewerbe? |
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Bei uns beantragt meistens der Veranstalter die Festsetzung für das gesamte Event. Dein Marktbetreiber hat doch eine Gewerbegenehmigung. Schau mal was da drauf steht. Wenn er keinen festen Betriebssitz hat und ständig auf
Veranstaltungen seine Waren verkauft muss er sich eine Reisegewerbekarte bei seinem zuständigen Gewerbeamt holen. Macht er aber nur einmal im Jahr bei Eurer Veranstaltung die Versorgung wäre ich nicht so kleinlich und würde Ihm
gem. § 55a Abs. 1 Nr. 1 die Erlaubnis erteilen.
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Thema: "Supermark" auf Festival - Reisegewerbe? |
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Gibt es denn für dieses Event keine Festsetzung nach § 69 GewO für den Veranstalter?
Dann hätte sich das mit der Reisekarte erledigt.
Gruß aus Mecklenburg
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Thema: Hundezucht=Gewerbe? |
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Guten Morgen Roland,
danke für die Info. Das werde ich machen:-) Zudem habe ich mir gestern noch das Finanzamt ins Boot geholt und das Veterinäramt. Wenn ich Ihn nach § 6 GewO nicht anmelden sollte, gibt es ne Mitteilung ans Finanzamt zwecks Prüfung der Einkommenssteuer. Die freuen sich schon. Auch das Veterinäramt klemmt sich dahinter. Super Zusammenarbeit. Und ich bin fasst außen vor
So mag ich das.
Allen eine schöne Restwoche und nicht zu viel Stress
Grüße Andrea
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Thema: Hundezucht=Gewerbe? |
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Ein Hallo in die Runde,
ich denke mal, es hat sich in Hinsicht auf die Meinung vieler hier, dass Hundezucht unter "Viehzucht" fällt nichts weiter geändert. Gesetzlich sowieso nicht
Zur Zeit habe ich das gleiche Problem wie @Bornhöft "Jungspundt":-). Hinzu kommt noch störender Lärm (laufendes Jaulen und Bellen der Welpen) in einer Wohnsiedlung. Eine vor Ort Besichtigung ergab: 3 Hündinnen mit jeweils 6/8 und 12 Welpen. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 TierSchG notwendig und eine gewerbliche Anmeldung, da es sich hier um eine professionelle Zucht handelt. Selbständig, planmäßig und fortgesetzte Gewinnerzielungsabsicht. Ich stimme Jungspund zu und lassen die Hundezucht nicht unter § 6 GewO Viehzucht laufen. Er kann es ja auch als Nebengewerbe laufen lassen. Aber bei der Höhe der Einnahmen eher unwahrscheinlich
Grüße aus Ludwigslust
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Thema: 9. Bundesfachtagung |
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Cristianes Bitte folge ich auch.
Im November laufen bzw. werden schon die ersten Winter/Weihnachts Märkte
durchgeführt bzw. geplannt.
Daher können viele aus den umliegenden Städten nicht an der BFT teilnehmen. Die letzten 3 Jahre war es einfach zu spät.
Grüße aus MV
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Thema: 9. Bundesfachtagung |
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Bei uns ist es jetzt auch soweit. Der Urlaub der Kollegen verteilt sich bis
zum Jahresende; der Chef möchte meine Seminarplanung fürs 2te Halbjahr haben und die entstehenden Kosten soll ich auch anmelden.
Grüße aus dem leider verregneten MV
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Thema: Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
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Also überzeuge ich jetzt meinen Chef, dass derjenige, der die Verträge mit den Künstlern, Schaustellern und Händlern macht, auch den Antrag auf Festsetzung
zu stellen hat.
Richtig
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Thema: Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
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Es gibt einen Vertrag zur Durchführung des Festes zwischen Stadt
und Veranstaltungsunternehmen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung des Festes.
Wir stellen nur die Flächen und regeln die Parkplatz und Verkehrsangelegenheiten.
Nun weiß ich immer noch nicht wirklich.......Antrag Festsetzung Stadt oder Vertragspartner
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Thema: Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
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das ist eine gute Frage......die habe ich meinem Chef auch gestellt.
Der möchte jedoch, dass die Festsetzung über die Stadt läuft, obwohl alle Angelegenheiten über den , ich sag jetzt mal Subunternehmer, laufen.
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Thema: Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
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Hallo Ihr Mitstreiter,
kurze Frage: Die Stadt ist Veranstalter eines Volksfestes. Hat jedoch die Organisation, Durchführung und Haftung einem Veranstaltungsunternehmen übertragen.
Wer muss die Festsetzung beantragen? Stadt oder Veranstaltungsunternehmen?
Wäre schön, wenn sich einige meiner Frage annehmen:-)
Grüße aus MV
Andrea
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Thema: Bundesfachtagung 2016 |
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auch wenn es ein wenig nervt
Wir haben jetzt schon Juli und noch immer
kein WANN und WO die Tagung 2016 statt findet
Möchte gerne wieder dabei sein können.
Grüße aus Mecklenburg
Andrea
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Thema: Bundesfachtagung 2016 |
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Ich frag ganz leise mal an
Wann und Wo treffen wir uns alle zur 8. Bundesfachtagung?
Grüße aus MV
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