VG.-Steuer, Urteil Finanzgericht HH.2.10.2014 |
petergaukler
Kaiser
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VG.-Steuer, Urteil Finanzgericht HH.2.10.2014 |
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02.10.2014
Hamburg: Vergnügungssteuer rechtmäßig
Hamburger Automatenkaufleute müssen weiter mit ihrer extrem hohen Steuerlast leben. Der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg entschied, dass die Spielvergnügungssteuer nicht zu beanstanden sei (2 K 257/13), nachdem der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg bereits im Sommer geurteilt hatte, dass auf den Betrieb von Geldspielgeräten Umsatzsteuer erhoben werden dürfe (3 K 207/13).
Im aktuellen Fall hatte ein Hamburger Spielstättenbetreiber geltend gemacht, die Hamburgische Spielvergnügungsteuer dürfe aus unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen nicht zusätzlich zur Umsatzsteuer erhoben werden. Die Steuer sei nicht – wie verfassungsrechtlich erforderlich – auf den Spieler abwälzbar, sondern habe eine „erdrosselnde“ Wirkung. Auch hätte das Steuergesetz bei der Kommission der Europäischen Union angezeigt werden müssen.
Der 2. Senat wies die Klage mit Urteil vom 27. August 2014 ab.
Durch die Entscheidung des EuGH vom 24.10.2013, (C-440/12) sei geklärt, dass Spielvergnügungsteuer parallel zur Umsatzsteuer erhoben werden dürfe, begründet der Senat seine Entscheidung. Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz sei keine technische Vorschrift im Sinne der einschlägigen Unions-Richtlinie, sodass eine Pflicht zur Anzeige (Notifizierung) bei der Kommission nicht bestanden habe.
Das Gesetz sei auch verfassungsgemäß. Die Spielvergnügungsteuer sei eine „örtliche Aufwandsteuer“, für die nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes (GG) die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liege. Es werde nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Dass der Landesgesetzgeber die Umsatzsteuer auf die von der Spielbank Hamburg zu leistende Spielbankabgabe anrechne, nicht hingegen auf die Spielvergnügungsteuer, sei durch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sachlich gerechtfertigt. Die Steuer sei zumindest kalkulatorisch durch Einbeziehung in die Selbstkosten des Spielhallenbetreibers auf die Spieler abwälzbar. Es sei nicht erkennbar, dass die Steuerbelastung wesentliche Ursache dafür sei, dass sich eine durchschnittliche Spielhalle in Hamburg nicht mehr wirtschaftlich betreiben lasse und damit eine unzulässig „erdrosselnde“ Wirkung entfalte.
unter:
http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=14791&cHash=20ff9cb2ca0a57be762f609c5cab154e
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1
06.10.2014 15:41 |
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Solon
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angela
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was ist denn aktuell fällig in HH - kann im netz nichts finden...
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2
06.10.2014 17:28 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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z.zeit
5 von hundert des spieleinsatzes !
z.b einwurf 10.000 € per kalendermonat
werden 500,- € fällig !
gruss
pg.
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3
06.10.2014 18:39 |
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immo2012
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kann mir das jemand erklären?
Die Steuer sei zumindest kalkulatorisch durch Einbeziehung in die Selbstkosten des Spielhallenbetreibers auf die Spieler abwälzbar
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4
06.10.2014 22:57 |
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Zeus
Tripel-As
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Halööle,
das bedeutet nichts anderes, das du einfach dein Personal rauswerfen sollst, damit du kalkulatorisch den gleichen Gewinn einfahren kannst als wenn du keine UmSt. bezahlen würdest.
Sry, aber selbst ein 10 Jähriger erkennt, das die MwSt bei den Automaten, schon alleine wegen der Spielverordnung, der Endverbraucher diese nicht zahlt, und entsprechend nicht weiter abgeführt werden kann.....
Alles andere ist entweder Willkür, Inkompetenz, oder politisch gelenkt und/oder erwünscht .
diesmal kein Gruß,
das es mich langsam anwiedert, das alles, was in jeglicher Branche normal ist, für
die gewerblichen Automatenaufsteller nicht gilt....
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5
07.10.2014 07:18 |
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angela
Doppel-As
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Wir haben noch paar Plätze in BW da werden auch knapp 5% vom Einsatz verlangt. Bei schwächeren fahren wir teilweise besser als mit Pauschalbesteuerung, bzw wie die vorherigen 18% vom S2.
Man kann natürlich keine Hochauszahler mehr aufstellen - was natürlich haupsächlich zum Nachteil der Spieler ist.
Laut den Stadtverwaltungen ist die Pauschale wohl nicht mehr zulässig sondern nur noch Einsatzbesteuerung.
Also Zocker - bedankt euch bei euren Volksvertretern
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6
07.10.2014 16:01 |
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tfis
Tripel-As
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Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer und dem Einsatz im Sinne der SpielVo ?
Die Mehrwertsteuer stellt ja keinen Einsatz dar, oder ?
Sollte dies nicht beim "Umbuchen" berücksichtigt werden, so dass nur der Nettoeinsatz auf dem Punktespeicher landet ?
Bei den Kommunen mit Spieleinsatzsteuer sollte dann der entsprechende Betrag auch gleich abgezogen werden.
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7
07.10.2014 16:28 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo tfis,
hallo zusammen,
da hast Du den absolut problematischen Punkt angesprochen, das Umbuchen.
Das Kontrollmodul erfasst schließlich nur den Umbuchungsvorgang Geld in Punkte, bzw. Punkte in Geld und gar nicht den tatsächlichen Einsatz bzw. Gewinn für ein Spiel / nach einem Spiel.
Der BFH hatte dieses Problem auch bereits am 07.12.2011 erkannt und die Auslegung des Gutachters des FG Hamburg, Herrn Prof. Dr. Richter zurück gewiesen.
Bundesfinanzhof widerspricht Sachverständigen der PTB
Das Problem für den Aufsteller lässt sich aber nicht lösen, weil die Hersteller nur Automaten herstellen, welche nicht den Aufzeichnungspflichten (einzelner Geschäftsvorfall) nach AO entspricht.
Nach Jahren erheblichster Gegenwehr aus bestimmten Teilen "der Branche"
- der Weg zum Ziel war teilweise gar nicht spaßig, sondern einige hier aus dem Forum / wir mussten dicke Bretter bohren-
wird sich dass für Geldspielgeräte nach neuer SpielV, d.h. nach dem 15.10.2014 ändern.
ABER leider will gem. auch aktuellem Referentenentwurf das BMWI noch eine Übergangsfrist für die alten Automaten noch für 4 Jahre gewähren.
Wie viele Aufsteller (gerade kleine Betriebe) diese Übergangsfrist (inkl. der dann weiterhin auf dem Markt bestehenden Möglichkeiten dieser Automaten) überleben, ist kaum abschätzbar.
VG
Meike
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8
08.10.2014 07:06 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: VG.-Steuer, Urteil Finanzgericht HH.2.10.2014 |
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weitere urteile /
steuer rechtskräftig !
siehe unter:
Spielhallen
Verwaltungsgericht Göttingen weist Klage gegen Vergnügungssteuer ab
07.10.2014
Mit etwa 130 Klagen gegen Steuerbescheide für Spielhallen muss sich derzeit das Verwaltungsgericht Göttingen herumschlagen.
Gründe für die Abweisung
Die Zahlen aus den vergangenen fünf Jahren sprächen eine ganz andere Sprache als behauptet, erklärt Richter Dieter Wenderoth, Vorsitzender in dem jetzt verhandelten Verfahren. Es habe „eine stetige Zunahme“ gegeben, dies auch seit der Umsetzung des Staatsvertrages im Juni 2012. Wenderoth: „Für einen wirtschaftlichen Niedergang gibt es keine Anhaltspunkte.“
Ein weiterer Grund für die Abweisung der Klage: Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist in Niedersachsen derzeit noch gar nicht voll wirksam. Daher könnten die Auswirkungen auf die Betreiber von Glücksspielstätten noch gar nicht abschließend beurteilt werden. Einen anderslautenden Vortrag des Klägers wies das Gericht zurück.
Außer der jetzt verhandelten Klage, die sich gegen einen einzelnen Steuerbescheid einer Spielhalle für einen einzelnen Monat richtete, stehen noch etwa 130 weitere, gleichgelagerte Verfahren an: Für jede Spielstätte wird monatlich ein eigener Steuerbescheid erstellt, gegen alle aus den vergangenen anderthalb Jahren hat Gauselmann geklagt.
http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachr...egungssteuer-ab
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9
08.10.2014 12:42 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo tfis,
hallo zusammen,
da hast Du den absolut problematischen Punkt angesprochen, das Umbuchen.
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Ähmm..nein. Hab' ich nicht.
Zitat: |
Das Kontrollmodul erfasst schließlich nur den Umbuchungsvorgang Geld in Punkte, bzw. Punkte in Geld und gar nicht den tatsächlichen Einsatz bzw. Gewinn für ein Spiel / nach einem Spiel.
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Mal einige Frage an die "Experten":
1.) Wäre es gestattet ein Gerät zu bauen, was bei jedem "Umbuchungsvorgang" (dieser sei 5s) von Punkten zu Geld 20P (-,20) einbehält ?
2.) Wäre es auch gestattet, wenn dieses Gerät pro o.g. "Umbuchungsvorgang" 100P (1,-) einbehält ?
3.) Ist es gestattet ein Gerät zu bauen, das bei einem Einwurf von 2,-, zwar -,20 abgezogen, aber nur 10P (-,10) rechts ankommen ?
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10
09.10.2014 17:43 |
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angela
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Meike
ABER leider will gem. auch aktuellem Referentenentwurf das BMWI noch eine Übergangsfrist für die alten Automaten noch für 4 Jahre gewähren.
Wie viele Aufsteller (gerade kleine Betriebe) diese Übergangsfrist (inkl. der dann weiterhin auf dem Markt bestehenden Möglichkeiten dieser Automaten) überleben, ist kaum abschätzbar.
Warum denn das - man kann doch nicht verlangen die neusten Geräte in die Tonne zu schmeissen von heute auf morgen - 4 Jahre sind schon zu wenig !
Wieso sollen kleine Betriebe ein Problem haben, doch eher die Grossen mit ihren 2,3,4 aufwärts Konzessionen usw...
Ich mache mir eigentlich keine Sorgen, imn Gegenteil.
tfis
Es wird darauf rauslaufen dass keine Umbuchung mehr stattfindet - wie vor 2006 - ein Geldspeicher und evtl ein Gewinnspeicher - fertig das wars.
Hat damals auch funktioniert, die meisten spielen eh nur 10 oder 20 Einsatz.
Man wird die Programme umschreiben um einen ordnungsgemässen Höchstgewinn bei weniger Einsatz zu ermöglichen und damit hat sichs
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11
09.10.2014 19:21 |
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Meike
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Hallo Angela,
seit wann muss man ein "Gerät in die Tonne schmeissen",
wenn doch nur das "Innenleben" getauscht werden müsste?
Und offensichtlich haben viele vergessen was gmg hier schon mal eingestellt hatte
GoBD: Nachfolger der GoBS >>> Der neue Entwurf ist fertig....
BMF Schreiben vom 31. 01. 2013
Glaubt tatsächlich jmd. dass sich die Finanzbehörden beeindrucken lassen von Übergangsfristen nach SpielV?
Hallo tfis,
diese Fragen solltest Du an die PtB stellen.
VG
Meike
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12
10.10.2014 17:27 |
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angela
Doppel-As
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das Innenleben ? ok wenns damit getan ist solls recht sein
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13
10.10.2014 19:31 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von angela
Meike
ABER leider will gem. auch aktuellem Referentenentwurf das BMWI noch eine Übergangsfrist für die alten Automaten noch für 4 Jahre gewähren.
Wie viele Aufsteller (gerade kleine Betriebe) diese Übergangsfrist (inkl. der dann weiterhin auf dem Markt bestehenden Möglichkeiten dieser Automaten) überleben, ist kaum abschätzbar.
Warum denn das - man kann doch nicht verlangen die neusten Geräte in die Tonne zu schmeissen von heute auf morgen - 4 Jahre sind schon zu wenig !
Wieso sollen kleine Betriebe ein Problem haben, doch eher die Grossen mit ihren 2,3,4 aufwärts Konzessionen usw...
Ich mache mir eigentlich keine Sorgen, imn Gegenteil.
tfis
Es wird darauf rauslaufen dass keine Umbuchung mehr stattfindet - wie vor 2006 - ein Geldspeicher und evtl ein Gewinnspeicher - fertig das wars.
Hat damals auch funktioniert, die meisten spielen eh nur 10 oder 20 Einsatz.
Man wird die Programme umschreiben um einen ordnungsgemässen Höchstgewinn bei weniger Einsatz zu ermöglichen und damit hat sichs
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hallo,
heute sind nahezu fast alles multiliner -gsg.(novoline /merkur magie ect.) leasinggeräte
die werden zurück genommen
da wird bei den aufstellern wohl nichts(sehr wenig) in die tonne geworfen !
pg.
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14
10.10.2014 20:21 |
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angela
Doppel-As
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Du bist auch so`n Multiliner - beim am Spiegel riechen evtl.
Wir haben fast nur Eigentum Geräte - und das sind alles Multigamer ! Die kosten die Hälfte und laufen genauso gut oder besser.
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15
11.10.2014 15:31 |
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immo2012
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eigentlich ist es ja extrem lächerlich da beschäftigt der dt. Staat 10.000 Experten um eine neue Spielverordnung zu machen um 10 Spieler vor dem Bankrott zu schützen welchen Sie aber eh bekommen weil Sie dann im Internet spielen.
Auf der anderen Seite macht sich der Staat mehr als peinlich mit Grossprojekten wie der BER wo scheinbar die 10.000 Experten fehlen und lässt sich Milliarden mit CumEx geschäften aus der Tasche ziehen.
Sämtliche Urteile zu dem Thema Spielhallen finde ich nur noch lächerlich. Die richter sind weltfremd und verlangen den Tod als nachweis der schädlichkeit was ja ein Witz ist.
Anstatt zu deregulieren und dann dem Wettbewerb zu überlassen was geht und was nicht wird überreguliert ohne ende
peinlich peinlich peinlich
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13.10.2014 02:29 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von angela
Wir haben noch paar Plätze in BW da werden auch knapp 5% vom Einsatz verlangt. Bei schwächeren fahren wir teilweise besser als mit Pauschalbesteuerung, bzw wie die vorherigen 18% vom S2.
Man kann natürlich keine Hochauszahler mehr aufstellen - was natürlich haupsächlich zum Nachteil der Spieler ist.
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Waren es nicht die Verbände welche die pauschale Steuer unbedingt abgeschafft haben wollten ?
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19
14.10.2014 07:33 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
...
Hallo tfis,
diese Fragen solltest Du an die PtB stellen.
VG
Meike |
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Wieso kann die Fragen nur die PTB beantworten ?
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20
14.10.2014 10:59 |
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