Gestattung für Verein versagen |
Micha
Grünschnabel
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Gestattung für Verein versagen |
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Hallo !
schöne Grüße aus dem Westmünsterland !
ich habe folgendes Problem :
Ein gemeinnütziger Verein hat hier ein Fest (bisher jährlich) veranstaltet, dass aus Sicht der Polizei und der Verwaltungsspitze wegen der Vielzahl der Verstöße (Lärm, Umfeld, Körperverletzungen, Alkoholbedingte Randale ...) nicht mehr stattfinden soll.
Die Gestattung zu versagen dürfte kein Problem sein.
wie verhält es sich, wenn ein Wirt eine Gestattung für dieses Fest beantragt ?
Untersage ich die Veranstaltung an sich oder nur das der Verein die Veranstaltung durchführt ?
grundsätzlich hätte das den Vorteil, dass ich einen gewerblichen Veranstalter viel besser bei Verstößen belangen kann als die Mitglieder eines gemeinützigen Vereines !
bin gespannt auf eure Meinung !
Gruß
Micha
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1
19.10.2005 11:32 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Gestattung für Verein versagen |
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Hallo aus Raisdorf,
bei dem jährlich stattfindenden Fest handelt es sich offenbar um einen besonderen Anlass nach § 12 GastG.
Gleichwohl kann ich aber auch bei dieser immerwiederkehrenden Veranstaltung zu dem Ergebnis gelangen,
dass eine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 zu beantragten ist. Lassen wir dies einmal dahin gestellt.
Bevor allerdings eine Erlaubnis nach § 12 GastG im Rahmen der Ermessensausübung komplett versagt wird,
bleibt m. E. vorrangig zu prüfen, ob den aufgetretenen "Wildwüchsen" mit den geringer belasteten Mitteln der Auflagen begegnet werden kann;
z.B., Einschränkung der Betriebszeit, Ordnerdienst, Massnahmen zum Schutz vor Lärmimmissionen (Lärmpegelbegrenzug an Musikanlagen), Widerrufsvorbehalt auch an dem Veranstaltungstag.
Erst wenn diese Massnahmen keine Wirkung zeigen, käme m. E. eine Versagung in Betracht.
Gruß
Manfred Milbrodt
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Manfred Milbrodt: 19.10.2005 12:23.
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2
19.10.2005 12:21 |
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Solon
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Micha
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Gestattung für Verein versagen |
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Zur näheren Erklärung:
Auflagen, Betriebszeit, Lärmmessung, Ordner haben wir alles schon angeordnet, hat aber auch nichts genützt !
Gruß
Micha
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3
19.10.2005 13:39 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Also ich würde es dieses Mal noch stattfinden lassen. Ich würde hier massiv mit Hilfspolizeibeamten, Polizeibeamten und Gewerbeaufsicht kontrollieren und gegebenfalls sofort Maßnahmen vor Ort treffen. Von der Schließung betroffener Stände, Lärm und übermäßiger Alkoholkonsum, bishin zur Ausschließung von weiteren Veranstaltungen und verhängung von Bußgeldern.
Bisher haben wir so alle Veranstaltungen in den Griff bekommen.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
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19.10.2005 14:01 |
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Erwin Höppner
Grünschnabel
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Hallo aus Cottbus!
Ich stimme im vollen Umpfang der Handlungsweise in Dreieich zu.
Wir machen es ähnlich und es bringt den gewünschten Erfolg.
Viel Erfolg!
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5
20.10.2005 10:20 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Gestattung für Verein versagen |
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Hej aus Hamm,
da die eigentliche Frage ja lautete:
untersage ich das Fest oder untersage ich dem Veranstalter,
würde ich zur Untersagung des Festes tendieren.
Wie ich es verstanden habe, will auch die Verwaltungsspitze diese Veranstaltung nicht.
Da ein "neuer" Antragsteller auch nicht unbedingt die Gewähr dafür übernehmen kann, dass die Veranstaltung ordnetlich abläuft, halte ich eine Veranstalteruntersagung für besser.
Bevor ich das aber machen würde, schlage ich auch die Vorgehensweise aus Dreieich vor. Das machen wir hier auch so. Davon ist jetzt dann aber die Verwaltungsspitze zu überzeugen .... in Zweifelsfall nicht so einfach.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
20.10.2005 12:13 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Hängt sicherlich mit der Höhe der zuerwartenden Einnahmen aus Bußgeldern zusammen. Wenn ich da nur mal an § 117 OWiG denke. bis zu 5000 Euro, oder bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz bis zu 50.000 Euro........... da ist doch was zu holen
Die andere Frage ist halt, habe ich mir mit einem Verbot der Veranstaltung die Probleme vom Hals geschafft oder nur verlegt. Wenn das Fest in der Öffentlichkeit gut angenommen wird, wird man versuchen das Verbot zu umgehen. Von "Privatpartys" über sonstige Konstellationen. Und da ist die Möglichkeit zum Eingreifen sicherlich nicht besser als auf dem Fest.
Bei uns gibt es auch ein großes Volksfest, bei dem es des öfteren mal Ärger gab. Nach einigen Gesprächen mit Veranstaltern, Polizei und uns haben wir gemeinsam eine Lösung gefunden. Der Veranstalter leuchtet die dunklen Ecken aus, die Polizei ist ab 20 Uhr mit mindestens 4 Mann präsent und steht mit dem Mannschaftswagen direkt am Haupteingang. Die Kollegen haben die Anweisung alles im Keim zu ersticken. Nach einigen Festnahmen, Platzverweisen und Übernachtungen im PG hat sich das ganz schnell gelegt. Wir schauen auch über das Fest und der Freiwillige Polizeidienst ist auch unterwegs. Am besonders gefährdeten Samstag hatten wir dieses Jahr auch Bereitschaftspolizei. Der Veranstalter hat selbst 20 Mann Security im Einsatz. Es läuft zwar nicht ganz ruhig, aber bei etwa 10.000 Besuchern denkt da auch niemand dran. Aber wir haben die Leute so gut im Griff, besser als wenn sie sich anders organisieren würden.
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20.10.2005 13:05 |
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Boshamer
Haudegen
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Hallo aus Kierspe,
ich würde bei diesem Fest die vergangenen Jahre Revue passieren lassen. Wenn es diese Belästigungen in diesem Umfang gegeben hat, dann würde ich dem Veranstalter im Rahmen der Auflage auffordern, seinen Sicherheitsdienst zu verstärken und mir vorbehalten, bei erneuten Störungen die Veranstaltung für das nächste Jahr zu untersagen. Ich kenne keinen Veranstalter, der mit diesen Veranstaltungen Geld machen will, der darauf nicht anspringt oder dem das alles sch....egal ist. Und sollte es dann nicht klappen, dann würde ich bei einem erneuten Antrag auch von einem Gastwirt diese Veranstaltung nicht genehemigen und mal das gerichtliche Verfahren abwarten, denn die VGe sehen im Moment zumindest den Nachbarschutz vor der Gewinnerzielung.
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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8
20.10.2005 14:16 |
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