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» 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? «

Nach diesem Treffen [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=11294]in der zurückliegenden Woche[/URL] geht es in dieser Woche nun mit der Spielverordnung in das Bundeskabinett.
Dort war die Novelle der Spielverordnung "noch nie". Immerhin.

Ich habe gehört, dass Gegenstand der Kabinettsvorlage die Novelle der Spielverordnung in der der EC notifizierten Fassung ist.
Damit gehe ich davon aus, dass nun die Auffassungen der beteiligten Bundesministerien "aufeinander prallen" werden.

Was mir unklar ist:
Es gibt Einvernehmensbehörden und die anderen (= NIchteinvernehmensbehörden).
Wer wird sich nun mit wem über die Spielverordnung unterhalten??

Dazu mal ein bisschen "Allgemeinwissen":
Behandlung im Bundeskabinett
In vielen Fällen muss der Entwurf einer Verordnung dem Bundeskabinett unterbreitet werden. Eine Befassung des Bundeskabinetts ist stets erforderlich, wenn die Rechtsverordnung durch die Bundesregierung und nicht nur durch ein Bundesministerium erlassen wird, wenn die Verordnung von allgemein-politischer Bedeutung ist, oder wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Bundesministerien bestehen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen allerdings die betreffenden Bundesminister einen persönlichen Einigungsversuch unternehmen; auch der Bundeskanzler kann sich zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit einschalten (§ 17 der Geschäftsordnung der Bundesregierung). Für die Vorlage an das Kabinett gelten strikte Vorschriften über die dort zu machenden Angaben; diese sind in den §§ 22, 23 und 51 GGO enthalten.

Wie man aus dem Allgemeinwissen ersehen kann, soll bei Meinungsverschiedenheiten vorher ein "persönliches Ministergespräch" stattfinden.

Zwischen welchen Ministern?
Sollvorschrift:
Wird es stattfinden oder nicht ?
Wie wird die Bundesregierung dann entscheiden ???

[COLOR=red][B]Es bleibt enorm spannend!![/B][/COLOR]

Und wir sind momentan nur im Bereich des Bundes.
Die Länder werden sich ja erst später - im Bundesrat - äussern..

Frohe Pfingsten!



Gepostet am 19.05.2013 um 12:06 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82566#post82566


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