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Zum Ende der Seite springen UG i.Gr.
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Frischling Frischling ist weiblich
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traurig UG i.Gr.

Kopfkratz

Hallo ihr Lieben,

wie verfahre ich mit einer im Mai angemeldeten UG i.Gr. ?

Ich hätte diese jetzt angeschrieben um Sie aufzufordern den Gründungsvertrag vorzulegen.


Liebe Grüße

euer Frischling
1 14.08.2009 08:00 Frischling ist offline E-Mail an Frischling senden Beiträge von Frischling suchen
Solon
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Angelika W.   Zeige Angelika W. auf Karte Angelika W. ist weiblich
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RE: UG i.Gr.

Hallo Frischling ;-)
Genau so würde ich es auch machen,wie bei einer GmbH i.G

Grüße
Angelika Wendland
2 14.08.2009 08:20 Angelika W. ist offline E-Mail an Angelika W. senden Beiträge von Angelika W. suchen
Solon
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MGruenn   Zeige MGruenn auf Karte MGruenn ist männlich
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Hallo,

ganz wichtig auch: Handelsregisterauszug oder Bescheinigung über Eintragung zeigen lassen. Manchmal klappt da was nicht ganz, oder die Tätigkeiten weichen ab (Gewerbemeldung zu HR-Eintrag). Solche Probleme kann man dann gleich vermeiden...

Gruß
Michael

__________________
Michael Grünn
3 14.08.2009 09:02 MGruenn ist offline E-Mail an MGruenn senden Beiträge von MGruenn suchen
Frischling Frischling ist weiblich
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Danke


... und ein schönes Wochenende
4 14.08.2009 09:03 Frischling ist offline E-Mail an Frischling senden Beiträge von Frischling suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo und Willkommen im Forum!

Vorab auch einfach mal nach der UG suchen.

www.handelsregister.de

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
5 14.08.2009 09:05 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Prinzipiell ist es auch bei einer UG möglich, dass die Gesellschafter das Stammkapital noch nicht eingezahlt haben und es deshalb noch niicht zu einer Eintragung gekommen ist.

Bei der Gründung einer "richtigen" GmbH trat dieses Phänomen öfters auf. Der Notarvertrag wurde geschlossen, meinethalber wurde auch die Eintragung beim Handelsregister angezeigt, aber es erfolgte eben nicht die entsprechende Zahlung des Stammkapitals.

Was ich eigentlich damit sagen möchte, es kann schon vorkommen, dass eine UG i.G bzw. GmbH i.G. über Jahre diese "Rechtsform beibehält. Es besteht auch keine gesetzliche Frist bis wann eine Eintragung erfolgt sein muss. Muss auch nicht, da während der "Gründungsphase ja eh alle Gesellschafter Gewerbetreibende sind und somit voll haften!

Dies sei nur mal am Rande erwähnt, auch wenn es bei der UG in Hinblick auf ein geringes Stammkapital eher selten vorkommen sollte.
6 14.08.2009 09:43 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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RE: UG i.Gr.

Zitat:
Original von Frischling
Kopfkratz

Hallo ihr Lieben,

wie verfahre ich mit einer im Mai angemeldeten UG i.Gr. ?

Ich hätte diese jetzt angeschrieben um Sie aufzufordern den Gründungsvertrag vorzulegen.


Liebe Grüße

euer Frischling


Da ist also eine Anmeldung einer UG ohne Gründungsvertrag vorgenommen worden? Wirklich?
7 14.08.2009 18:49 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
PHK   Zeige PHK auf Karte PHK ist männlich
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Hallo zusammen,

zu dem Thema habe ich aktuell auch etwas vorliegen.

Eine UG wurde gegründet. Einer der Geschäftsführer wollte vor Niederlegung beim Handelsregister die UG in Gründung anmelden. So auch geschehen mit dem Hinweis in Feld 1 "... UG () in Gründung".

Meine Frage:
Ist eine erneute Gewerbeanmeldung nach Niederlegung beim Amtsgericht erforderlich? verwirrt

Meines Erachtens ist die Gewerbeanmeldung der UG in Gründung als nicht eingetragenes Einzelunternehmen zu betrachten. Sobald die UG niedergelegt ist, würde ein Rechtsformwechsel in eine juristische Person zu einer erneuten Gewerbeanmeldung der UG und einer Abmeldung des Einzelunternehmens führen.

Die Herren Landmann/Rohmer schweigen sich dazu leider etwas aus (oder ich habe die entsprechende Stelle noch nicht gefunden).

Vielen Dank für Eure Hilfe! anbeten

Viele Grüße
PHK
8 06.03.2012 13:03 PHK ist offline E-Mail an PHK senden Beiträge von PHK suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


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Ich sehe das so, dass es die UG erst mit ihrer Eintragung im Handelsregister gibt. Vorher hätten die natürlichen Personen, die dahinter stehen, als Einzelgewerbetreibende anmelden müssen.
Wenn ihr aber die so genannte "Vorgesellschaft" UG in Gründung als Gewerbetreibende akzeptiert und so angemeldet habt, kann jetzt, wo sie im HR eingetragen ist, nach meinem Verständnis keine neue Gewerbeanmeldung verlangt werden. Ich würde in diesem Fall den Handelsregisterauszug vorlegen lassen und die Anzeige dann verwaltungsintern von UG i. Gr. auf UG + Angabe des Registergerichts und HR-Nummer ändern.
Gruß Regina Runge
9 06.03.2012 13:52 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
PHK   Zeige PHK auf Karte PHK ist männlich
Jungspund


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Danke Frau Runge für die Antwort.

Ich seh gerade, dass gleiche Problem wurde schonmal bezüglich einer GmbH i.G. besprochen unter folgendem Link:
GmbH in Gründung in GmbH umwandeln

Dort werde ich das Thema nochmal anreißen, da es dort auch etwas aktueller ist.
10 07.03.2012 08:32 PHK ist offline E-Mail an PHK senden Beiträge von PHK suchen
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