anhand eines HR-Auszuges stellte ich fest, dass es bei einer KG einen Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters gab. Statt einer Beteiligungs-GmbH haftet jetzt eine Einzelperson.
M. E. muss die Beteiligungs-GmbH jetzt abmelden und die Einzelperson anmelden, da bei Personengesellschaften grundsätzlich jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig ist und nicht die Personengesellschaft als solche. Ist das richtig
?
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