Auskunft über eigenes Gewerbe |
BürgerbüroAm
Eroberer
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Auskunft über eigenes Gewerbe |
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Hallo Zusammen,
ich habe eine kurze Frage an Euch. Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein. Bei uns hat gerade ein Gewerbetreibender angerufen, dass er einen aktuellen Auszug seines Gewerbes braucht, dass dieses noch existiert, für den Kauf eines Autos. Ich hätte ihm jetzt einfach eine Auskunft über den Betrieb gemacht, in dem steht, dass es noch angemeldet ist.
Nun aber meine Fragen, bekommt der Gewerbetreibende selbst diese Auskunft kostenlos? Gibts es hierfür eine Rechtsgrundlage?
Ich wünsche einen schönen Tag.
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1
08.11.2011 13:45 |
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Solon
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Christiane
Routinier
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Hallöchen,
mit diesem Ansinnen werden wir auch öfter konfrontiert. Wir haben es uns abgewöhnt derartige Bestätigungen zu erstellen. Wir machen höchstens auf die Rückseite der Originalgewerbeanzeige einen Stempel mit Datum und Unterschrift.
Wer ein Gewerbe angemeldet hat, hat auch die entsprechende Empfangsbescheinigung.
Leider hat er diese natürlich immer noch, wenn er das Gewerbe schon längst abgemeldet hat. Hier klafft eine große Lücke im Gesetz. Aber wir haben ja nur gewissenhafte Gewerbetreibende (siehe Begründung zum Wegfall der §§ 15 a und b GewO).
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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2
08.11.2011 14:09 |
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Solon
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BürgerbüroAm
Eroberer
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Themenstarter
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Danke Christiane für die schnelle Auskunft. Dann werde ich das auch so machen.
Wünsche einen schönen restlichen Arbeitstag.
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3
08.11.2011 14:22 |
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Marcel Fromm
Routinier
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Der Bürger kann doch eine Zweitschrift seiner Gewerbe-Anzeige bekommen... Mein Gewerbe-Programm lässt das zu und auf der Anzeige steht dann oben "Zweitschrift" drauf. In unserer Verwaltungsgebührensatzung der Stadt ist dafür die Hälfte der eigentlichen Gebühr vorgesehen (Anmeldung kostet 25 Euro = Zweitschrift kostet 12,50 Euro). Auch kann ich dem Gewerbetreibenden eine Kopie seiner Gewerbeanzeige (aus der Akte) machen, kostet bei uns pro A4-Seite 4,00 Euro.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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4
08.11.2011 17:10 |
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roki
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in NRW wird ein solcher Fall über die Verwaltungsgebührenordnung geregelt:
Tarifstelle 12.1.3
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 10
Wer noch ein bischen was für die Gemeindekasse tun will, nimmt die
Tarifstelle 12.1.4
Auskünfte aus den Unterlagen der für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden
Gebühr: Euro 5 bis 40
Eine Positivauskunft kostet nach dieser Tarifstelle 15,34 € (ehemals 30,00 DM), eine Negativauskunft 7,67 € (ehemals 15,00 DM).
Schöne Woche noch.
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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5
09.11.2011 07:58 |
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