Zurückweisung einer GewA |
Ord II 10
Eroberer
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Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Wir möchten den Eingang einer GewA 1 - Im- und Export von elektronischen Zigaretten + Zubehör - nicht bescheinigen.
Wie erfolgt dies? Hat jemand einen Musterbescheid?
Vielen Dank für die Unterstützung
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1
17.12.2010 07:40 |
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Solon
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Clemens Bettermann
Tripel-As
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aus Werl er´s mal,
aufgrund welcher Rechtgrundlage wollt Ihr die Gewerbeanzeige nicht entgegennehmen.
Nach § 15 Abs. 1 bescheinigt die Behörde den Empfang der Anzeige innerhalb von 3 Tagen.
Eine Zurückweisung der Gewerbeanzeige ist meines Erachtens nur möglich, wenn es sich nicht um eine gewerblcih Tätigkeit handelt, es eine generell unerlaubte Tätigkeit ist, es sich um eine Tätigekeit handelt, die nur in Form des Reisegewerbes ausgeübt werden kann, oder es sich offensichtlich um eine Scheinanmeldung handelt.
mit verschneiten Grülßen
Clemens Bettermann
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2
17.12.2010 08:54 |
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