Internet-Cafe kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern |
Solon
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Annette Tielke
Grünschnabel
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RE: Internet-Cafe kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern |
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Hallo Herr Wiesemeier,
Ihre Mitteilung ist interessant - nur mit der Internetanschrift komme ich nicht weiter.
Mfg
Annette Tielke
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2
16.03.2005 13:48 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Internet-Cafe kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern |
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Hei aus Hamm,
das Urteil ist jetzt abrufbar und dürfte auch in einem der nächsten Gewerbearchive veröffentlicht werden.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
13.06.2005 17:03 |
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Habe mit dem Bundesverwaltungsgericht telefoniert.... Das Urteil ist rechtskräftig und was für uns noch wichtiger ist, es wurde dagegen keine Verfassungsbeschwerde erhoben. Wir können es demnach gefahrlos umsetzen.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich
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5
25.08.2005 14:43 |
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Da bin ich doch ganz unverhoft über diesen Link gestolpert http://www.usk.de/. Da kann jeder nachschauen, mit welcher Altersfreigabe ein Computerspiel freigegeben worden ist.
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6
25.08.2005 15:06 |
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frolix
Jungspund
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RE: Internet-Cafe kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern |
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Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.03.2005 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Internet-Cafe eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht.
BVerwG 6 C 11.04
www.bverwg.de
Viele Grüße
Jörg Wiesemeier |
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Das ist wirklich sehr interessant - vielen dankl für den Hinweis.
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7
06.12.2009 09:20 |
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