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Hallo Kollegen,
Kann mit der Reisegewerbekarte auch Champagner bzw. Sekt in verschlossenen Behältnissen feilgeboten werden? Wie eng soll das Gesetz ausgelegt werden ? Gem. § 56 Abs. 1 Nr. 3 b) GewO sind "Bier und Wein" erlaubt.
Sehe Eurern Antwort mit Interesse entgegen - gerne auch per E-Mail Annette.Tielke@Heusenstamm.de.
A. Tielke
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