An- und Verkauf = Einzelhandel??? |
Marcel Fromm
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An- und Verkauf = Einzelhandel??? |
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Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
im § 38 GewO Abs. 1 Nr. 1b ist der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen überwachungsbedürftig (also Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug). Stellt der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen dahingehend auch ein Gewerbe nach § 38 GewO dar, kann ich also einen An- und Verkauf dem Einzelhandel gleichsetzen??
Vielen Dank im Voraus!!!
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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1
09.09.2010 10:32 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
"Handel" umfasst (zumindest nach meiner Auffassung) sowohl den An- als auch den Verkauf. Wenn der Gewerbetreibende seine Tätigkeit so angibt, dann sollte man davon ausgehen, dass er Fahrzeuge sowohl ankauft als auch verkauft. Falls er nur Neufahrzeuge verkauft, hätte er das entsprechend anmelden müssen, da er lt. Ausfüllanleitung zu Feld Nr. 15 die angemeldete Tätigkeit genau anzugeben hat.
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2
09.09.2010 11:15 |
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Solon
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Robert
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RE: An- und Verkauf = Einzelhandel??? |
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m. E. erfasst Handel sowohl An- und Verkauf.
Würde zukünftig den Gewerbetreibenden einfach mal fragen, was er mit Einzelhandel im Kfz-Bereich meint.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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3
09.09.2010 11:26 |
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